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Akte Kurz: Hat er gelogen und wenn ja, mit Vorsatz?

Ermittlungsbegründung der WKStA zum Download. Machen Sie sich selbst ein Bild!

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt – wie berichtet – gegen Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) und seinen Kabinettschef Bernhard Bonelli wegen Falschaussage und führt die beiden als Beschuldigte. Was veranlasste die WKStA zu diesem drastischen Schritt und worauf würde sich eine im Raum stehende Anklage gegen den Bundeskanzler stützen? Einfach dargestellt wirft die Staatsanwaltschaft Sebastian Kurz vor, dass er den parlamentarischen Untersuchungsausschuss vorsätzlich belogen hat. Das ist strafbar. Kurz erklärte gegenüber den Ausschussmitgliedern sinngemäß, dass er keinen maßgeblichen Einfluss auf die Bestellung seines Freundes Thomas Schmid zum ÖBAG-Chef genommen habe. Er will mit Schmid nicht einmal dezidiert darüber gesprochen haben. Wahr oder falsch?
„Nach bestem Wissen und Gewissen“ – Sebastian Kurz hat seine Verteidigungsstrategie bereits definiert. Wer lacht zuletzt? Foto: Expa/SM
Das gilt es vorerst zu klären. Dann muss beurteilt werden, was Kurz darüber im Ausschuss gesagt hat. Waren seine Angaben falsch, dann könnte er entweder unbewusst etwas Falsches gesagt oder vorsätzlich gelogen haben. Verurteilt wird er nur, wenn Vorsatz nachgewiesen werden kann. Deshalb wiederholte der Bundeskanzler im ZiB2-Interview mit Armin Wolf gebetsmühlenartig: „Ich bin mit dem Vorsatz (!) in den U-Ausschuss gegangen, dort die Wahrheit zu sagen und nach bestem Wissen und Gewissen dort Auskunft zu geben.“ Und er betonte immer wieder, dass der Fragenstil der Ausschussmitglieder geeignet war, ihm später das Wort im Mund umzudrehen. Das Nachrichtenmagazin "profil", die Wiener Stadtzeitung "Falter" und „Der Standard“ haben die Verständigung über die Einleitung des Ermittlungsverfahrens gegen Kurz zum Download veröffentlicht. Dieses Dokument enthält Fragenprotokolle und Ermittlungsergebnisse. Die Chatprotokolle sind geschwärzt. Wir reichen das Dokument bewusst an interessierte Leserinnen und Leser weiter. Es ist ein spannender Lesestoff und ermöglicht einen tieferen Einblick in die Causa für alle Bürgerinnen und Bürger, die das interessiert. Das ist aus Sicht der Redaktion auch deshalb relevant, weil die ÖVP eine Fernsehübertragung der Befragungen im Ibiza-Untersuchungsausschuss ablehnt, obwohl Befragungen in parlamentarischen Ausschüssen ausdrücklich medienöffentlich sind. So bleibt nur das Durchlesen der Protokolle um einzuschätzen, wie so eine Befragung vor sich geht. Machen Sie sich selbst ein Bild! Wochenend-Lesestoff: Warum ermittelt die WKStA gegen Kurz? Die Begründung zum Download.
Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

18 Postings

Nickname
vor 3 Jahren

Wer hat eigentlich zum damiligen Zeitpunkt unser Land regiert wenn Kurz von alledem nichts gewusst haben will!

Was hat Kurz zu diesem Zeitpunkt gemacht - Daumen gedreht?

 
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iseline
vor 3 Jahren

Inzwischen schart BK Kurz "sein Wahlvolk" hinter sich und beschwört Einigkeit gegenüber dem bösen Feind Opposition, den er ständig und bewusst mit der Justiz verknüpft. Nach dem ZIB 2 Auftritt weiß man, dass er mit einer Anklage rechnet und seine Strategie hat sich bereits hier abgezeichnet. Er ließ uns Zuseher wissen, dass er natürlich ohne Vorsatz gehandelt hat und als armer Bundeskanzler vom Untersuchungsausschuss so schlecht behandelt wurde, dass er "missverständlich" antworten musste. Nun könnte man sagen, die WKStA soll das jetzt einmal klären, es gilt natürlich die Unschuldsvermutung, aber so wird es halt nicht sein.

Wir werden uns darauf einstellen müssen, dass dieser Opfermythos jetzt fleißig und professionell bedient wird. ( er gilt nicht für alle, z. b. kann die NVP den LH von Burgenland sehr wohl anzeigen, oder mit unliebsamen Pressevertretern prozessieren)

Ob es zu einer Anklage kommt oder nicht, zu Neuwahlen , über diese Schiene wird kommuniziert werden. Es wird auf die Wähler und Wählerinnen drauf ankommen.

 
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karlheinz
vor 3 Jahren

Herr Kanzler, ich vermute, dass Ihnen das zynische Lachen demnächst vergehen wird !!! Näher will ich meine Vermutung nicht begründen, da dies von mehreren Postern schon geschehen ist. Ich wünsche mir keine Neuwahlen, aber ohne Sie als Kanzler kann ich mir vorstellen.

 
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gf
vor 3 Jahren

Artikel 6 Absatz 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention enthält die Gewährleistung der strafrechtlichen Unschuldsvermutung: Jedermann hat solange als unschuldig zu gelten, bis in einem allgemeinen gesetzlich bestimmten Verfahren rechtskräftig seine Schuld festgestellt wurde. Eine Ausnahme für Bundeskanzler ist mir nicht bekannt.

 
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    Chronos
    vor 3 Jahren

    Sie haben vollkommen Recht, @gf!

    Aber falls Sie glauben, dass ich (wir Poster) das außer Acht lassen (würden), dann muss ich Folgendes erklären: Man muss sehr genau differenzieren.

    A. die strafrechtliche Komponente B. die politische Verantwortung

    A. Das Strafverfahren gegen Kurz erfolgt durch die unabhängige Justiz. Von mir kurz und einfach erklärt:

    1. Das Ermittlungsverfahren führt nicht zur Anklage. 2. Es wird Anklage erhoben

    a. die Beweise reichen nicht aus. Der "dolus directus/eventualis" kann nicht ausreichen nachgewiesen werden. Dann gilt der Grundsatz "in dubio pro reo"! (- mein Tipp)

    b. BK Kurz wird vom Gericht des Vergehens der falschen Beweisaussage gem. § 288 Abs. 1 u. 3 StGB verurteilt.

    B. Die politische Aufarbeitung erfolgt durch das parlamentarische Instrument des Untersuchungsausschusses. Was gerade im Laufen ist. Und wir das Volk können da durchaus unsere Meinung kundtun. Und das machen ich und andere Poster. Aus meiner Sicht ist darin nichts Verwerfliches. Die Ermittlungsbegründung der WKStA liegt vor – siehe download auf dolomitenstadt. Sie können sich selbst ein Bild machen. Lesen Sie die Begründungen genau, vor allem das letzte Drittel der 58 Seiten.

    In der Ermittlungsbegründung sind objektiv Fakten und Tatsachen zusammengefasst, die ausgereicht haben, dass BK Kurz nun als Beschuldigter geführt werden muss. "Daschogts es" - Bonus gibt´s mit der grünen Justizministerin Alma Zadic nicht! Eine Nichtverurteilung bei Gericht, ist aber nicht ein Freibrief "alles richtig gemacht zu haben". Die politische, ethische und moralische Verantwortlichkeit von BK Kurz ist komplett unabhängig zu sehen! Ist es uns als Volk egal was da gerade passiert. Wirkt sich das auf die nächsten Wahlen aus? Ich denke, in Deutschland würde ein Fall wie Kurz u. Blümel für einen Rücktritt locker ausreichen.

    Ich hoffe, Sie verstehen jetzt, dass meine Ansichten nichts mit einer Vorverurteilung zu tun haben.

     
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      bergfex
      vor 3 Jahren

      @gf...das sah man aber bei HCS anders. Dort wurde sofort gerufen: hängt ihn.

       
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neue Farbe braucht das Land
vor 3 Jahren

Schon in der Bibel steht geschrieben: Du sollst nicht lügen! Bei der Beichte wurde ich aber nie gefragt ob ich vorsätzlich, grob fahrlässig oder leicht fahrlässig gelogen habe. Wurde uns das beim Lernen der 10 Gebote vorenthalten? Da hätte ich mir vielleicht ein paar Vater Unser ersparen können. Oder hat man damals noch nicht danach unterschieden, weil gelogen ist gelogen. Kann man überhaupt ungewollt lügen? Oder muss man mit Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder leichter Fahrlässigkeit die Wahrheit sagen: Das ist jetzt aber zu viel für mich. Kann mich da jemand aufklären? Hat jemand Fallbeispiele dazu? Kurz hat in der ZiB2 vom 12.5.21 schon gleich darauf hingewiesen, dass er mit Vorsatz die Wahrheit gesagt hat und hat sich dementsprechend schon juridisch auf dieses Interview vorbereitet, weil er weiß, dass ihm das Wasser schon unter die Ohrlappen reicht siehe auch https://zackzack.at/2021/05/13/videoanalyse-kurz-in-der-zib2/

 
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    defregger
    vor 3 Jahren

    Niederschmetternde Analyse! Lügen haben "kurz" Beine......und ja, Zwischenrufe sollte er, sofern stattgefunden, im Parlament ja gewohnt sein.

    Seine Devise, ich trete nicht zurück, auch nicht wenn ich verurteilt werde!😂 So funtz türkisschwarz.

     
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defregger
vor 3 Jahren

Wenn die WKStA Anklage erhebt, egal gegen wen, dann muss und ist eine strafbare Handlung im Raum.

Die WKstA wird sehr gründlich danach suchen und beurteilen, ob mit oder ohne Vorsatz gelogen oder die Wahrheit gesagt hat.

Auf alle Fälle ist es ein historischer Ereignis, das der "Häupling" einer ganzen Nation, angeklagt ist.

Genug ist genug, sagte er bei den Blauen. Wer sagt jetzt zu IHm, genug ist genug?

VdB wäre am Zug!

 
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lienzer666
vor 3 Jahren

Vielleicht sagt er nur nicht die Wahrheit. Man kann immer mit den Vorsatz Gespräche führen, die Wahrheit zu sagen, und trotzdem wie gedrückt lügen, das passiert ihm öfter, das sind wir ja schon gewöhnt.

 
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bergfex
vor 3 Jahren

Jetzt sieht er tatsächlich aus wie Pinocchio.

 
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Osttiroler
vor 3 Jahren

Akte Kurz: Hat er gelogen und wenn ja, mit Vorsatz?

Hmm.... kann man denn überhaupt ohne Vorsatz lügen?

 
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    Muehle
    vor 3 Jahren

    Da gäbe es es noch zwei Möglichkeiten.

    Er ist es schon so gewohnt zu lügen, dass es ihm gar nicht mehr auffällt. Blöd halt, wenn das unter Wahrheitspflicht passiert. Und die Staatsanwaltschaft rechtzeitig gelöschte Chats wieder herstellen kann.

    Oder er ist zu unfähig für den politischen Diskurs und muss sich wieder in die Opferrolle flüchten. Der arme Kanzler...

    So oder so oder so, es schaut nicht rosig aus (für ihn).

     
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      soomanides
      vor 3 Jahren

      Hallo "Mühle" schauen Sie, dass Sie mit Ihren Vor-Verurteilungen nicht zwischen die Mühlsteine geraten. Tut verdammt weh! Und die Brösel klaubt niemand zusammen. Schade.

       
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    bergfex
    vor 3 Jahren

    Sagte nicht erst kürzlich ein österreichischer Politiker: .. Im Notfall darf man auch lügen.

    Bsp. Junckers beste Sager: ''Wenn es ernst wird, muss man lügen''

    Van der Bellen: "Notfalls darf man die Unwahrheit sagen ...

    Wie kann es in einer Demokratie sein, dass Regierungsvertreter das Volk böswillig und absichtlich belügen, und es keine Konsequenz dafür gibt?

     
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Chronos
vor 3 Jahren

Danke, für den Ermittlungsakt auch auf "dolmitenstadt.at". Hab ihn bereits download übern "Standard".

Interessante Einblicke, besonders für eingefleischte Kurz und Türkis-Fans!

Für den Nachweis des Vorsatzes ist die Justiz zuständig!

 
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    soomanides
    vor 3 Jahren

    Richtig geschrieben. Der letzte Satz gilt für Sie und alle Laien-Verurteiler. Ich urteile nach dem alten - im Abendland heute noch gültigen römischen Grundsatz Senecas zur Rechtssprechung -"Audiator et altera pars", (man muss auch die andere Seite an-hören). Über Konsequenzen muss dann entschieden werden. Rechtlich u n d moralisch.

     
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    Chronos
    vor 3 Jahren

    @Ceterum censeo, im Übrigen bin auch ich Ihrer Meinung!

    Natürlich hat der Beschuldigte Kurz das Recht, sich vor Gericht zu äußern, sofern es zur Anklage kommt.

    Aber und vielleicht sehen Sie das nicht so: Wir haben schon gehört in welche Richtung es geht. Gebetsmühlenartig beim U-Ausschuss vorsätzlich die Wahrheit gesagt zu haben!

    „Vorsätzlich die Wahrheit“ sagen??? Was ist das Gegenteil? Vorsätzlich Lügen? Ist Wahrheit nicht Wahrheit und Lügen nicht gleich Lügen? Kurz verwendet aus meiner Sicht sehr bewusst den positiven behafteten Ausdruck Wahrheit um nicht von (negativer) Lüge zu sprechen. Wozu vorsätzliche Wahrheit? Diesen Ausdruck verwendet man im normalen Alltag so nicht. Aber für die Rechtsprechung hat der Vorsatz (dolus) eine entscheidende Bedeutung! Und genau um den Vorsatz bzw. um eine vorsätzliche Falschaussage geht es für den/die RichterIn in einer möglichen Gerichtsverhandlung.

    Beeindrucken kann BK Kurz nur einen Teil der Bevölkerung. Aber das unabhängige Gericht wohl nicht. Weil in diesem Verfahren liegen ALLE relevanten Aussagen vom U-Ausschuss und auf der anderen Seite als Gegenüberstellung die Chat-Protokolle auf den Tisch. „Schönreden“ wird die Richterin/den Richter überhaupt nicht beeindrucken – wiederum, falls es zu einer Anklage/Verhandlung kommt. Neue Fakten und Beweise, welche Kurz entlasten, werden nicht hinzukommen. Eher könnten neues belastendes Material aus den neu gelieferten Akten (e-mails) hinzukommen.

    Und für den/die RichterIn geht es abzuwägen (Belastendes und Entlastendes), ob die Argumentation der StA mit dem Vorsatz zur Genüge für eine Verurteilung ausreichen oder eben nicht (wiederum, sofern es zu einer Anklage kommt)

    Und nochmals: die politische Verantwortung hat nichts/kaum etwas mit dem Ausgang des Verfahrens bzw. einer möglichen Anklage zu tun. Würde Kurz verurteilt werden, dann schon!

     
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