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Neue Besucherregeln im Krankenhaus Lienz

3G ist auch hier die Formel. Pro Patient und Tag ein Besuch – doch es gibt Ausnahmen.

Wie in Gastronomie, Hotellerie, Wohn- und Pflegeheimen, Kultur- und Sportstätten gilt auch im Krankenhaus seit heute, 19. Mai, eine gelockerte und bald wohl auch „gelernte“ 3-G-Regel für BesucherInnen: Hinein darf, wer geimpft, getestet oder von einer Covid-Erkrankung genesen ist. Für werdende Väter gibt es eine Sonderregelung, sie werden unmittelbar vor dem Betreten des Kreißsaals mit einem Antigenschnelltest getestet.

Pro Tag und Patient ist aber weiterhin nur ein Besuch für eine halbe Stunde möglich. Diese Einschränkung gilt nicht für Besucher im Rahmen der Palliativ- und Hospizbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen. In diesen Fällen sind im BKH Lienz zwei BesucherInnen pro PatientIn und Tag zugelassen. Täglich werden höchstens zwei Personen zur Begleitung unterstützungsbedürftiger Patienten oder zum Besuch minderjähriger Patienten eingelassen. 

Der gelbe Impfpass, ein Impfkärtchen oder ein Ausdruck aus dem e-Impfpass gelten als Impfnachweis. Wer im BKH Lienz geimpft wurde, besitzt ein Impfkärtchen mit Datum der beiden Impfungen, Stempel, Unterschrift des Impfarztes und der Chargennummer des Impfstoffes. Wenn jemand die Übertragung von der Impfkarte in den gelben Impfpass wünscht, muss er bzw. sie die Impfkarte und den gelben Impfpass ins BKH Lienz mitbringen. Die Übertragung erfolgt im Eingangsbereich des Krankenhauses ab kommenden Freitag an allen Werktagen von 13:30 bis 15:30 Uhr. 

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