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Covid in Osttirol: FFP2-Masken bei Gottesdiensten Pflicht

Keine Teilnehmerbeschränkung bei Messen. Empfehlung im Freien zu feiern.

Aufgrund der hohen Infektionszahlen in Osttirol haben die Behörden die Corona-Schutzmaßnahmen verschärft. Die Diözese Innsbruck passt ihrerseits in den Dekanaten des Bezirks bis 1. September die Covid-Vorgaben zusätzlich zu der aktuellen Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz an. FFP2-Masken müssen im August während des gesamten Gottesdienstes getragen werden. Dies gilt im Kirchenraum und im Freien. Desinfektion der Hände beim Betreten der Kirche ist ebenfalls vorgeschrieben. Die Zahlenbeschränkungen für Veranstaltungen gelten dagegen nicht für Gottesdienste. Die Diözese Innsbruck empfiehlt, Gottesdienste im Freien zu feiern. Über die Veranstaltung spezieller Feiern wie Patroziniumsfesten oder Prozessionen entscheiden die Pfarren selbst. Anschließende Feste außerhalb des Gottesdienstes müssen beim Land Tirol angemeldet werden und die Regelungen des Landes erfüllen. Hochzeiten, Taufen und Begräbnisse sind weiterhin unter den geltenden Regeln, die in der Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz veröffentlicht wurden (www.bischofskonferenz.at) möglich. Genaue Absprachen aller Mitfeiernden, die Einhaltung der 3G-Regelungen und der Corona-Schutzmaßnahmen (Hygiene-Regeln, Abstände) sind hier aus Sicht der Diözese eine große Hilfe.
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