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Stinkefinger: Zivilprozess Maurer gegen FPÖ geschlossen

Das Urteil wird schriftlich ergehen. Weitere Rechtsfragen seien noch zu klären.

Am Landesgericht Innsbruck ist am Donnerstag der Zivilprozess um die Klage der grünen Klubobfrau Sigrid Maurer gegen die FPÖ Tirol wegen der Verwendung des von ihr geposteten "Stinkefinger-Fotos" in erster Instanz geschlossen worden. Es seien aber noch weitere Rechtsfragen zu klären, unter anderem, ob es sich bei dem Posting um eine Parodie handelt. Der Rechtsvertreter der FPÖ Tirol will den Fall dem EuGH vorlegen. Ein Vergleich stand vorerst nicht im Raum. Maurer hatte die Tiroler FPÖ auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt, da "die Veröffentlichungen und Bearbeitungen der Lichtbilder ohne Rücksprache mit der Klägerin oder dem Urheber des Bildes sowie ohne Einholung ihrer Einwilligung erfolgten". Der Streitwert lag bei 33.900 Euro (Unterlassung) und 1.100 Euro (Schadenersatz). Markus Abwerzger, Tiroler FPÖ-Chef, bezeichnete die Klage in der Vergangenheit als "wehleidig, feig und peinlich". Er blieb dem Prozess fern. Sein Rechtsvertreter wies die Vorwürfe zurück und darauf hin, dass es sich um "Urheberpersönlichkeitsrechte" handle und dass die von der FPÖ Tirol vorgenommenen Veränderungen als Parodie zu verstehen seien.
Klubobfrau Sigrid Maurer (Grüne) zeigte ihren Hasspostern auf Facebook den Stinkefinger. Die FPÖ verwendete daraufhin Maurers Foto für Polemiken gegen sie. Foto: APA
Das "Stinkefinger-Foto" wurde von der FPÖ Tirol zwei Mal gezeigt. Einerseits hatte die FPÖ Tirol einen Facebook-Beitrag der Bundes-FPÖ vom April 2020 geteilt. Dieser zeigte ein Bild einer älteren Dame und daneben Maurers Stinkefinger-Foto. "Schluss mit der Verhöhnung unserer Pensionisten, Frau Maurer!" war daneben zu lesen. Andererseits hatte die Landespartei auf ihrer Facebook-Seite am 29. Dezember 2019 das Bild in einem Beitrag gepostet, in dem es um Bildung ging. Dazu wurde geschrieben "Frau Maurer ist doch tatsächlich als Bildungsministerin im Gespräch". Daraufhin sei Maurer kritisiert worden und musste sich rechtfertigen, erklärte der Anwalt der grünen Politikerin. Maurer gab an, ihr wurde durch die Postings eine "unwahre und kaltherzige Geisteshaltung" unterstellt. Das sei ein "wertender Vorwurf", entgegnete der Anwalt der Tiroler FPÖ. Ihm zufolge handelte es sich um eine "parodistische freie Bearbeitung", verwies der Rechtsanwalt auf das "Recht zur freien Meinungsäußerung". Dies sah der Anwalt der Klägerin naturgemäß anders und verwies auf die Wirkung des Bildes auf den Durchschnittsleser: "Es kann sich nicht um eine Parodie handeln", fand er. Im Falle des durch die Bundes-FPÖ geteilten Beitrags hat im Februar der Oberste Gerichtshof (OGH) festgestellt, dass die FPÖ das Foto nicht mehr verwenden darf. Im Prozess gegen die FPÖ Tirol wurde das Verfahren in erster Instanz geschlossen, der Ball liegt damit vorerst beim Landesgericht Innsbruck. Das Urteil wird schriftlich ergehen. Maurer hatte das Foto 2017 nach dem Abschied der Grünen aus dem Parlament gepostet. Die Politikerin betonte bereits damals, das mit dem Zusatz "to the haters with love" online gestellte Foto sei eine Botschaft gegen ihre Hassposter gewesen.

3 Postings

osttirol20
vor 3 Jahren

Ach Sigi du und dein Mittelfinger, vielleicht richtest ihn diesmal gegen die, die bei den Abschiebungen nach Afghanistan in erster Reihe einfach nur zuschaun, das wär doch mal eine gute Idee???!!!

 
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bergfex
vor 3 Jahren

Uns Bürgern den Stinkefinger zeigen ist OK ??

Aber dann mimimi machen.

Normalerweise wird der , der den Stinkefinger zeigt bestraft. Aber mit dem Stimmvieh kann man das ja machen.

 
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    PdL
    vor 3 Jahren

    Und wieder eine Lüge!

    Wenn der werte Bergfex im Straßenverkehr einem Rüpel den Vogel zeigt und man zufällig ein Bild davon hat und ich dann behaupte: Der Bergfex zeigt uns allen Österreichern den Vogel und beleidigt ganz Österreich, dann hätte der werte Bergfex keine Freude, weil es schlicht gelogen ist.

    Ähnlich verhält es sich in dieser Causa.

    Das besagte Originalbild von Frau Sigrid Maurer hat nämlich eine Bildunterschrift, die da lautet: "To the haters with love" und nimmt Bezug auf die zu tiefst, unterirdischen, primitiven, vulgären Hass-E-Mail, die an Frau Maurer gerichtet sind.

    Anhand des sogenannten "Bierwirt"-Prozesses konnte man einen Einblick in die abartigen, perversen, pathologisch misogynen Züge des Verfassers nehmen.

    Auch hier schlugen sich die wackeren Rechten auf die Seite des Bierwirtes, obgleich die Beweislast gegen ihn nahezu erdrückend war (Stichwort Interpunktion). Mittlerweile hat die Unterstützung etwas nachgelassen, da der "Bierwirt" verdächtigt wird, seine Ex-Lebenspartnerin ermordet zu haben.

    Über diesen Hintergrund, dass Frau Maurer also diese Gestik an ihre "Hater", widerwärtigen Kreaturen a la "Bierwirt" gerichtet hat, wissen die Vertreter der rechtsextremen FPÖ und deren Anhänger natürlich Bescheid, aber verschweigen es geflissentlich und tun so, als ob der Gestus an uns alle gerichtet sei.

    Das ist keine Parodie, sondern schlichtweg eine erbärmliche Verleumdung.

     
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