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OGH: Pflegekräftegesetz in Tirol ist diskriminierend

Bei ungeplanten Diensten Zuschläge für Teilzeitkräfte geringer als für Vollzeitangestellte.

Das Tiroler Gemeindevertragsbediensteten-Gesetz enthält eine Regelung, welche nun vom Obersten Gerichtshof Teilzeitpflegekräften gegenüber als diskriminierend eingestuft wurde und zugunsten der Angestellten abgeändert werden muss. Den Fall ins Rollen brachte der Betriebsrat im Bezirkskrankenhaus St. Johann. Dort wurde erkannt, dass es eine ungleiche Regelung bei den Zuschlägen gibt. Bei ungeplanten Diensten in der Nacht (zwischen 22 Uhr und 6 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen sieht das Tiroler Gemeindevertragsbediensteten-Gesetz vor, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vollzeit hierfür einen 100-prozentigen Zuschlag erhalten, für Zeiten an Sonn- und Feiertagen ab der achten Stunde sogar 200 Prozent.
Laut OGH werden in Tirol Teilzeit-Pflegekräfte bei der Überstundenbezahlung diskriminiert. Foto: Creators Collective/Unsplash
Verrichtet jedoch eine teilzeitbeschäftigte Krankenschwester bzw. ein teilzeitbeschäftigter Krankenpfleger denselben ungeplanten Dienst, so bekommen sie laut Gesetz nur ein Viertel dieses Zuschlages von Vollzeitbeschäftigten (25 Prozent statt 100 Prozent bzw. 50 Prozent statt 200 Prozent) ausbezahlt. Das macht es für Dienstgeber deutlich günstiger, Teilzeitbeschäftigte bei plötzlichen Ausfällen heranzuziehen. Für die Betroffenen ist der Aufwand aber derselbe. Sie haben genauso wie ihre Vollzeit-Kolleginnen bzw. -Kollegen an einem laut Dienstplan freien Tag (bzw. in einer freien Nacht) einzuspringen und ihren Dienst zu verrichten, erhalten dafür aber deutlich weniger Geld. Die unverhältnismäßige Differenzierung zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten hat die AK Tirol als europarechtswidrige Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten vor Gericht angefochten und in allen Instanzen Recht bekommen. Die betroffenen Dienstnehmer:innen des Bezirkskrankenhauses St. Johann i. T., die hauptsächlich in der Pflege tätig sind, müssen nunmehr für die letzten sechs Jahre die Zuschlagsdifferenz nachbezahlt bekommen, wenn sie diese nicht in Zeitausgleich konsumiert haben. „Gerade in der Pflege ist der Anteil an Teilzeitbeschäftigten sehr hoch, im Krankenhaus St. Johann i. T. sind das etwa die Hälfte aller betroffenen Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter“, so AK Präsident Erwin Zangerl. Das Land habe man schon im Jahr 2017 auf den Missstand aufmerksam gemacht, das Bedienstetengesetz wurde jedoch nicht abgeändert, weshalb man dann zum Obersten Gerichtshof ging. Wie die Regelung für die Zukunft aussehen wird, damit muss sich nun der Tiroler Landtag als Gesetzgeber befassen.  

2 Postings

ruhigblut
vor 3 Jahren

Da wird großartig von Pflegenotstand gesprochen und gleichzeitig so mit den Arbeitern umgegangen. Seit 2017 wusste man von den Mißstand. Na super einfach. Wasser predigen, Wein trinken. Alle dafür Verantwortlichen in der Tiroler Landesregierung sollten ihren Hut nehmen.

 
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ozzy
vor 3 Jahren

Bravo, der St. Johanner Betriebsrat scheint ja wirklich sinnvolles für die Angestellten zu machen.

 
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