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Take-Away-Verbot für Skihütten war rechtswidrig

Das im letzten Winter unter anderem in Tirol für viele Skihütten erlassene Verbot für Essen und Trinken „to go“ war laut dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) rechtswidrig. Die damalige Verordnung der Regierung habe explizit auf Hütten abgezielt, die nicht mit einem Fahrzeug über eine Straße erreichbar waren. Hütten bei einer Talstation durften dagegen Take-Away-Services anbieten. Begründet wurde das etwa mit den größeren Parkplätzen bei Talstationen, auf denen den Kunden mehr Platz zur Verfügung stehe. Für den VfGH ist die Erreichbarkeit auf der Straße aber kein sachliches Kriterium für eine Unterscheidung.