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Lockdownkontrolle durch ein „engmaschiges Netz“

Pro Bezirk gibt es zwei zusätzliche Polizeistreifen. Was ist ab Montag einzuhalten?

Ein österreichweiter Lockdown für Ungeimpfte ab Montag ist fix. Das gab Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) nach einer Videokonferenz mit den Landeshauptleuten bekannt. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) schloss bei einer Pressekonferenz danach auch weitere Maßnahmen nicht aus, sollte die derzeitige Dynamik bei den Neuinfektionen anhalten. Kontrolliert werden soll der Lockdown durch ein "engmaschiges Netz", kündigte Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) an. "Die Coronasituation in Österreich ist ernst", appellierte Schallenberg nach der Unterredung mit den Ländern an die Bevölkerung, die Maßnahmen einzuhalten und vor allem, sich impfen zu lassen. Mit dem Lockdown für Ungeimpfte beschleunige man nun den bereits entwickelten Stufenplan der Regierung. Schallenberg: "Wir setzen diesen Schritt nicht leichten Herzens, aber leider ist er notwendig." Österreich habe eine "beschämend niedrige Impfquote".
Innenminister Karl Nehammer setzt auf eigene Polizeistreifen, die die Einhaltung der neuen Lockdown-Regeln überwachen. Foto: APA
"Es wird sehr konsequent kontrolliert werden und es wird sehr konsequent sanktioniert werden", kündigte Schallenberg an. Etwa im Zuge von Verkehrskontrollen, aber auch vor Kaufhäusern. Dies bekräftigte auch der Innenminister: Ab Montag werde es pro Bezirk zwei zusätzliche Polizeistreifen ausschließlich für die Kontrolle des Lockdowns geben. Auch kriminalpolizeiliche Schwerpunkte, etwa bei der Betrugsbekämpfung im Zusammenhang mit Zertifikaten, würden gesetzt. Kein Thema ist für Nehammer die Kontrolle des privaten Raums. Er appellierte aber, die Regeln auch im privaten Bereich einzuhalten, "auch wenn die Polizei nicht in die eigenen vier Wände kann". Von den ab Montag geltenden Ausgangsbeschränkungen betroffen sind Personen, die weder über ein gültiges Impfzertifikat verfügen noch nachweisen können, in den letzten 180 Tagen eine Corona-Infektion überwunden zu haben. Schon bisher waren sie von Lokalbesuchen oder vom Zutritt zu Sportanlagen und Friseuren ausgeschlossen. Neu ist für Ungeimpfte nun, dass sie auch beim Einkaufen auf die Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens beschränkt werden. Weiterhin möglich bleibt der Gang zum Arzt und zu sonstigen Gesundheitsdienstleistungen oder der Weg zur Impfung. Auch die "Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse" sowie der Weg zur Schule oder Universität sind erlaubt. Kinder unter zwölf Jahren sind von den Beschränkungen gänzlich ausgenommen. Für Kinder zwischen zwölf und 15 Jahren ist der Ninja-Pass aus der Schule außerdem einem 2G-Nachweis gleichgestellt. Ist er für diese Woche vollständig ausgefüllt, dürfen die Kinder auch am Freitag und am Wochenende aus dem Haus und etwa in Vereinen Sport treiben. Erstgeimpfte können sich mit einem PCR-Test "freitesten". Der Ungeimpften-Lockdown betrifft rund zwei Millionen Menschen, muss am Sonntagabend noch vom Hauptausschuss des Nationalrats bestätigt werden und gilt vorerst auf zehn Tage befristet. Experten hatten im Vorfeld eine Kontaktreduktion um zumindest 30 Prozent gefordert. Dieses Ziel bestätigte am Sonntag auch Mückstein. Ob dies mit einem Lockdown allein für Ungeimpfte möglich ist, wird von vielen Experten aber bezweifelt. Ein von 33 Wissenschafterinnen und Wissenschaftern am Freitag veröffentlichtes Papier plädiert u.a. auch für eine "2G plus"-Regel, bei der auch Geimpfte und Genesene für Lokalbesuche einen PCR-Test vorweisen müssten.
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