Nach Kärnten wartet auch Tirol mit einer weiteren Corona-Verschärfung auf. Wie Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) am Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz im Innsbrucker Landhaus angekündigt hat, wird ab Mittwoch, 17. November, in Tirol eine FFP2-Maskenpflicht in allen Innenräumen am Arbeitsplatz eingeführt. Die Maskenpflicht gilt dann, wenn sich mehr als eine Person im Raum aufhält.
Platter, derzeit Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz, erklärte, dass er hinsichtlich der Regelung auch in Abstimmung mit den anderen Bundesländern sei. Dass die Maskenpflicht auch abseits des Arbeitsplatzes in Tirol ausgeweitet wird, wollte der Landeshauptmann nicht bejahen. Bei „anderen geeigneten Schutzmaßnahmen“ – wie etwa Plexiglaswänden – oder wenn die Ausübung des Berufs durch die Maskenpflicht unzumutbar wird, muss keine Maske am Arbeitsplatz getragen werden. Auch in Dienstfahrzeugen muss eine Maske getragen werden, wenn mehr als eine Person im Wagen sitzt.
„Es ist eine Schutzmaßnahme für alle – unabhängig des Impfstatus. Die Zahlen der Neuinfektionen steigen in einem derart rasanten Tempo an, dass weitere Maßnahmen aktuell unausweichlich sind. Denn notwendige Maßnahmen hängen auch davon ab, wie viele Menschen durch eine Covid-Impfung vor einem schweren Verlauf geschützt sind. Derzeit sind das noch zu wenige“, sagt Gesundheitslandesrätin Annette Leja.
Tirols ÖGB-Chef Philip Wohlgemuth erinnert daran, dass Arbeitnehmer:innen, die am Arbeitsplatz ständig eine FFP2-Maske tragen müssen, dank des General-Kollektivvertrages einen Rechtsanspruch auf Verschnaufpausen haben. Konkret stehe den Beschäftigten nach drei Stunden Arbeit eine mindestens zehnminütige Pause vom Maskentragen zu. Dies sei eine „enorm wichtige Entlastung für die Beschäftigten“, so Wohlgemuth in einer Aussendung.
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Tirol führt Maskenpflicht am Arbeitsplatz ein
Ab Mittwoch gilt für Arbeitnehmer:innen eine FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen.