Ihr Dolo Plus Vorteil:
Diesen Artikel jetzt anhören

Hinweise auf „Corona-Partys“ in Tirol mehren sich

Vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten ist strafbar.

In Tirol nehmen die Hinweise auf Treffen zu, bei denen sich vorwiegend junge Menschen absichtlich mit dem Coronavirus anstecken wollen. Das berichteten übereinstimmend "Tiroler Tageszeitung" und "Kronen Zeitung" in ihren Samstagsausgaben. Gesundheitslandesrätin Annette Leja (VP), Mediziner und Juristen kritisieren nicht nur die Verantwortungslosigkeit, sie weisen auch auf die Gefahren und strafrechtlichen Folgen hin. Während es in der Steiermark und in Südtirol schon nachweislich zu sogenannten "Zuckerl-Partys" bzw. "Corona-Partys" gekommen ist, fehlen für Tirol stichhaltige Beweise. Allerdings, wird Walter Hasibeder, Präsident der Intensivmediziner in Österreich und Ärztlicher Leiter der Anästhesie und Operativen Intensivmedizin im Krankenhaus Zams, in der "Krone" zitiert, er habe "viele derartige Gerüchte gehört, so wie auch die Verantwortlichen und Mitarbeiter im Gesundheitsministerium". Die "TT" berichtete vor Kurzem über ein mutmaßlich absichtliches Treffen von Männern und Frauen bei Erkrankten im Außerfern. An die Redaktion von dolomitenstadt.at wurden einschlägige Hinweise auch aus Osttirol übermittelt. "Ich finde diese Vorgehensweise verantwortungslos. Die Leute bringen damit sich und andere mutwillig in Gefahr", mahnt Gesundheitslandesrätin Leja, "hier geht es um unser aller Gesundheitssystem." Dass eine natürliche Infektion ein Schutz vor weiteren Infektionen ist, sei ein Irrglaube, betont Mediziner Hasibeder. Strafbar können "Corona-Partys" in mehrerlei Hinsicht sein, so Hansjörg Mayr, Sprecher der Innsbrucker Staatsanwaltschaft. "Wer einen anderen mit Covid-19 infiziert, fügt ihm eine Gesundheitsschädigung zu und begeht daher eine - je nach Verlauf schwere - Körperverletzung." Wer vorsätzlich zur Verbreitung von Corona-Infektionen beiträgt oder auch nur eine Gefahr der Verbreitung schafft, verantworte das Vergehen der vorsätzlichen Gefährdung von Menschen durch übertragbare Krankheiten. Auf dieses stünde laut Mayr eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.
Hinweis in eigener Sache: Wir haben die Kommentarfunktion bei Covid-Artikeln deaktiviert.