Ihr Dolo Plus Vorteil:
Diesen Artikel jetzt anhören

Aufschub von Wolfsabschuss: Tirol geht in Revision

Landesrat Geisler: „EU-Artenrecht kann nicht pauschal über allem stehen.“

Weil das Landesverwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde von WWF und Ökobüro aus formalen Gründen zugelassen hat, ist der Tiroler „Problemwolf“ mit der Bezeichnung „118MATK“ nicht mehr zum Abschuss freigegeben. Das schmeckt der Tiroler Landesregierung nicht, sie will nun das Höchstgericht anrufen. „Wir erheben Revision gegen die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts. Der EU-Artenschutz für den Wolf kann nicht pauschal über allem stehen“, sagt LH-Stv. Josef Geisler (ÖVP).

Bei der Beurteilung des Aufschubs von Beschwerden müsse zumindest eine Interessensabwägung erfolgen. Der „Problemwolf“ war Ende Oktober nach 59 Schafsrissen und der Empfehlung eines fünfköpfigen Fachkuratoriums offiziell zum Abschuss freigegeben worden. Das Landesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss den Ausschluss der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden gegen die Abschussgenehmigung aufgehoben. Begründet wurde diese Entscheidung damit, dass die Aberkennung der aufschiebenden Wirkung von Beschwerden nicht mit dem Gebot der Effektivität des Unionsrechts in Einklang zu bringen sei. Das Land argumentierte wiederum mit der „unmittelbaren Gefahr für Weidetiere.“

LH-Stv. Josef Geisler kann diese Begründung des Gerichts „in keiner Weise nachvollziehen“. Foto: EXPA/Groder

„Mit diesem Argument verkommt jeder Abschussbescheid zur Farce. Durch das alleinige Abstellen auf den Artenschutz hätten Beschwerden auch bei einer konkreten Gefährdung von Menschen eine aufschiebende Wirkung. Wolfsangriffe erfordern aber schnelles Handeln“, ärgert sich Geisler, der in dieser Causa starken Gegenwind zu spüren bekommt. Vor wenigen Tagen reichten auch der Naturschutzbund Österreich und der Umweltdachverband aufgrund fehlender Voraussetzungen Beschwerde gegen den Abschussbescheid ein.

Für eine Ausnahme vom Schutzstatus muss unter anderem ein spezifisches Problem mit dem Abschuss gelöst werden können, gelindere Mittel nachweislich ausgeschlossen und der Erhaltungszustand des Wolfes nicht gefährdet werden. Alle drei Voraussetzungen werden von Naturschutzbund und Umweltdachverband als nicht erfüllt angesehen.

Die grundsätzliche Möglichkeit eines Abschusses wird von uns nicht in Frage gestellt – sie darf allerdings nur im tatsächlichen Ausnahmefall zum Einsatz kommen. Ein Wolf kann nicht zwischen erlaubter Beute wie einem Reh und unerlaubter Beute wie einem Schaf unterscheiden. Die Wahrscheinlichkeit auf ungeschützte Schafe zu treffen, ist für einen Wolf in Tirol ziemlich hoch – eine spezielle Verhaltensänderung nicht erforderlich, betont Lucas Ende, Artenschutzkoordinator beim Naturschutzbund.

8 Postings

Chronos
vor 3 Jahren

Die ÖVP hat ein massives Problem mit der Justiz und deren Umgang ist sehr bedenklich bis demokratieschädigend. So nun auch LHStv. u. LR Geisler zum Thema Wolf.

Warum macht Geisler und die ÖVP überhaupt eine Revision? Wohlwissend, dass die Revision gegen die Entscheidung des LVwG beim VwGH abgewiesen wird? Um ihre Klientel, die Bauern zu beruhigen. Um vom eigenen Versagen abzulenken und die Schuld dann der Justiz zuzuschieben! Und mit Geislers Glauben, diese Wählergruppe (Bauern) noch immer hinter sich zu wissen. Es ist sehr bezeichnend, für wie blöd Geisler die Tiroler Bauern hält.

Selbst falls die Entscheidung aufgehoben wird, bewirkt das gar nichts! Es geht nur um EINEN Problemwolf mit der Bezeichnung "118MATK", welcher längst über alle Berge ist.

Die Energien und das Steuergeld sollten besser für den Schutz der Schafe/Ziegen bzw. Lösungsansätze für das n. J. eingebracht werden. Denn der nächste Sommer kommt so sicher wie wiederum das Thema Problemwölfe. Und täglich grüßt das Murmeltier... ach ja, der Wolf!

 
3
9
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
    WiWaMi
    vor 3 Jahren

    Der Herdenschutz wird langfristig schon an den Kosten scheitern. Abgesehen davon, dass allein der Arbeitsaufwand für Kleinbetriebe nicht zu bewerkstelligen ist. Wer Steuergeld nicht verschwenden will, sollte besser in Blei investieren. :)

     
    5
    3
    Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
      Chronos
      vor 3 Jahren

      @WiWaMi, heißen Sie denn die Revision für gut? Warum? Welche Vorschläge haben Sie zum Thema Wolf?

      Geisler sollte die Revision aus eigenen Geld bezahlen und nicht von unserem Steuergeld!

       
      0
      5
      Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
      WiWaMi
      vor 3 Jahren

      @Chronos, es geht hier um ein Musterverfahren. Ohne der Möglichkeit ein Problemtier rasch zu entnehmen, kann die Almwirtschaft nicht bestehen. Um dies zu ermöglichen wurde z.B. das Almschutzgesetz angepasst. Der Verfahrensweg ist aber viel zu lang und wie man sieht, kann jeder Abschuss durch einen Einspruch von den Naturschutzorganisationen verhindert werden.

       
      2
      0
      Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
12345
vor 3 Jahren

Hauptsache er regt sich drüber auf und beschwert sich, dass EU-Artenrecht über ihm steht, denkt aber, er selbst und die ÖVP stünden über allem. Kann man sich nicht ausdenken 😂😂

 
2
8
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
Herb62
vor 3 Jahren

Es hat schon seine Gründe, warum die Interessensvertretung hinter dem Wolf das Raubtier zu Unrecht im Anhang 4 der FFH Richtlinie halten will. Es fehlt hier die rechtliche Grundlage für einen Abschuss. Die Hürden für eine legale Entnahme sind so hoch, dass man den Abschuss als totes Recht bezeichnen muss, selbst für einen Problemwolf.

Welche Interessen dazu von unserer Umweltministerin als oberste Entscheidungsträgerin (ehemalige Global 2000 Geschäftsführerin) beim Thema Wolf vertreten werden, die den Schutzstatus beibehalten will, lässt sich unschwer erahnen…

 
5
5
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
Nickname
vor 3 Jahren

Ob die ÖVP über dem EU Artenschutz steht wird sich herausstellen. Geislers lügt wohlwissend seine Klientel an. Er weiß ganz genau dass am Schutzstatus des Wolfes nicht zu rütteln ist!

 
5
8
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
osttirol20
vor 3 Jahren

Die NVP entwickelt sich immer mehr zu einer Partei mit sehr gefährlicher Überzeugung und unverhältnissmäßiger Vorgehensweise, so wird nun schon seit geraumer Zeit versucht die Grundrecht des Volkes auszuschalten, man stellt sich selbst über die Verfassung ohne Konsequenzen und will jetzt den Artenschutz einfach aufheben - liebe Wähler Augen auf und lasst euch vom schwarzen Wolf im türkisen Pelz nicht länger in die Irre führen!!!!

 
9
6
Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
Ein Posting verfassen

Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren