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Fristlose Entlassung einer Kärntner Lehrerin bestätigt

Pädagogin verweigerte das Maskentragen und Aufsicht bei Selbsttests in der Schule.

Das Landesgericht Klagenfurt hat die fristlose Entlassung einer Kärntner Lehrerin, die die Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen verweigert hatte, bestätigt. Ihre zivilrechtliche Klage dagegen wurde abgewiesen. Die Kärntner Bildungsdirektorin Isabella Penz bestätigte am Donnerstag gegenüber der APA entsprechende Medienberichte. Unklar war vorerst noch, ob die Lehrerin in Berufung gehen will. Laut Bildungsdirektorin Penz ist die Frau bis dato die einzige Lehrperson in Kärnten, die wegen Verweigerung von Corona-Schutzmaßnahmen gekündigt wurde. Die Entlassung der 29-Jährigen war im Frühjahr ausgesprochen worden, weil sie erklärt hatte, sich nicht an die Maskenpflicht halten zu wollen und sich weigerte, Schülerinnen und Schüler bei ihren Selbsttests zu beaufsichtigen. Auch sie selbst wollte sich nicht testen. Die Lehrerin klagte gegen ihre Entlassung, der Prozess lief bereits seit Ende April. Bei einer Verhandlung im Juli hatte der Vertreter der Republik, Helmut Ziehensack, der Klägerin noch ein Angebot gemacht: Die Entlassung sollte in eine einvernehmliche Kündigung umgewandelt werden. Dadurch hätte die Pädagogin sich auch wieder für einen Lehrerjob bewerben können. Eine Entlassung bedeutet nämlich de facto ein vorübergehendes Berufsverbot für die Pädagogin an öffentlichen Schulen. Denn alle Bildungsdirektionen österreichweit wären dazu verpflichtet, Bewerbungen der Frau für drei Jahre unberücksichtigt zu lassen. Dieses Angebot hatte die Klägerin nicht angenommen.
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