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Maskenpflicht in Schulen fällt nach den Ferien

Lehrpersonen müssen weiterhin Masken tragen, auch das Testen bleibt aufrecht.

Gute Nachrichten gibt es für alle Schüler:innen zum Start der Semesterferien: In den Schulen kommt es ab kommenden Montag, 21. Februar, zu weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen. Am Sitzplatz müssen Schüler:innen keine Masken mehr tragen und Schulveranstaltungen wie Skikurse sind wieder möglich. Im Schulgebäude und für Lehrer:innen gilt die Maskenpflicht aber weiterhin. In den Volksschulen fällt die Maske am Platz bereits heute. Im Turnunterricht muss seit 7. Februar keine Maske mehr getragen werden. Seit Beginn des Schuljahrs mussten Schüler:innen aller Altersgruppen außerhalb ihrer Klasse Maske tragen, seit Ende November galt dann eine durchgängige Maskenpflicht. Für Volks- und Unterstufenschüler:innen genügte ein Mund-Nasen-Schutz, die Älteren brauchten eine FFP2-Maske. Dass nicht alle Maßnahmen aufgehoben werden, begründete Bildungsminister Michael Polaschek mit dem intensiven Austausch, der zwischen Schüler:innen und Lehrpersonen stattfinde: „Wir müssen mit Augenmaß vorgehen.“ Wenn es eine weitere Entspannung der epidemiologischen Lage gibt, werde man weitere Lockerungen vornehmen. Weiterhin müssen also alle Schüler:innen unabhängig vom Impfstatus dreimal pro Woche testen, mindestens zweimal mittels PCR-Test. Außerdem ist die Präsenzpflicht – Eltern können ihre Kinder also auch ohne ärztliches Attest entschuldigen. Bei einem einzigen Corona-Fall in der Klasse geht der Präsenzunterricht (ohne den betroffenen Schüler) weiter. Allerdings müssen die übrigen Kinder dann fünf Tage lang täglich getestet werden. Tritt innerhalb von drei Tagen ein weiterer Corona-Fall in dieser Klasse auf, wird auf Distance Learning umgestellt. Außerdem dürfen externe Personen nur eingeschränkt in die Schulen. Sportangebote mit Vereinen sind – außer an Schulen für Leistungssport – untersagt. Gleiches gilt für Musikangebote. Elternsprechtage und Tage der offenen Tür dürfen nur digital stattfinden. Weitere Änderungen könnten bereits am 28. Februar folgen. Dann endet die sogenannte „Sicherheitsphase“, in der die meisten geltenden Schulregeln festgeschrieben sind.
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