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Ukraine: Registrierungsstelle für Geflüchtete in Lienz

Für die weitere Versorgung sollen sich Betroffene bei der Polizei Lienz melden.

Damit sich Personen, die nicht direkt in Innsbruck ankommen und privat beherbergt werden, möglichst aufenthaltsnahe registrieren können, hat das Land dezentrale Möglichkeiten eingerichtet. Die Erfassungsstelle im Bezirk Lienz hat bereits ihren Betrieb aufgenommen: Registrierungen sind in der Polizeiinspektion Lienz täglich von 7.00 bis 19.00 Uhr möglich. Dabei werden die persönlichen Daten der geflüchteten Menschen erfasst, die für die Ausstellung des „Ausweises für Vertriebene“ und die weitere Versorgung maßgeblich sind. „Alle in Tirol ankommenden Personen aus der Ukraine müssen registriert werden. Dies hat organisatorische und vor allem rechtliche Hintergründe“, erklärt Bernd Noggler vom Sonderstab Ukraine des Landes. Man müsse wissen, wo sich die Menschen im Land aufhalten und wie sie erreicht werden können: „Das ist auch die Grundvoraussetzung, um ihnen in weiterer Folge eine finanzielle Unterstützung zukommen lassen zu können. Niemand muss Sorge haben, abgewiesen zu werden.“
Geflüchtete aus der Ukraine können sich nun auch in Osttirol registrieren lassen. Foto: EXPA
Anbieter:innen von privaten Unterkünften, die die aufgenommenen Personen bei der Abwicklung der Grundversorgung unterstützen wollen und Fragen zur finanziellen Unterstützung haben, können sich per Mail an grundversorgung.ukraine@tirol.gv.at wenden. Zudem appelliert Bernd Noggler: „Von privaten Fahrten an die ukrainische Grenze wird aufgrund der eigenen Sicherheit grundsätzlich abgeraten. Kommen infolge von Privatinitiativen dennoch größere Gruppen von geflüchteten Menschen in Tirol an, appellieren wir an die Organisator:innen, dies für eine rasche Koordination frühzeitig dem Land Tirol zu melden.“ Mit Stand Donnerstagmorgen wurden von der Polizei bislang rund 820 Personen aus der Ukraine in Tirol registriert: „Aktuell werden die meisten Registrierungen in der Landeshauptstadt verzeichnet. Wir beobachten die Entwicklungen sehr genau und können gegebenenfalls weitere Registrierungsstellen bereitstellen oder die Betriebszeiten ausdehnen“, so Landespolizeidirektor Edelbert Kohler. Beim „Ausweis für Vertriebene“ handelt es sich um einen Lichtbildausweis im Scheckkartenformat, der beispielsweise Voraussetzung für eine Beschäftigungsbewilligung durch das AMS ist. Arbeitgeber:innen, die geflüchtete Menschen beschäftigen wollen, müssen beim AMS eine Beschäftigungsbewilligung beantragen. Nach der Registrierung: Meldewesen, Schul- und Kinderbetreuung Nachdem die geflüchteten Menschen registriert wurden und in ihren Unterkünften angekommen sind, ist es wichtig, auch ihren derzeitigen Wohnsitz bei der jeweiligen Gemeinde bekanntzugeben. Grundsätzlich sollte dies laut geltendem Recht innerhalb von drei Tagen nach Unterkunftsbezug vorgenommen werden. Um einen Betreuungsplatz (Kindergarten, Kinderkrippe oder Hort) zu organisieren, gilt ebenfalls die Gemeinde als zentraler Ansprechpartner. Diese kann in weiterer Folge eine Prüfung der verfügbaren Plätze vornehmen und sich bei Fragen an die zuständige Fachinspektorin des Landes wenden. Wird ein Platz in einer Schule für ein Kind benötigt, ist eine E-Mail an ukraine-schulinfo@bildung-tirol.gv.at zu richten. Die Bildungsdirektion wählt anschließend die geeignete Schule für das Kind aus und informiert über den Standort. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Website des Landes Tirol.

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