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25. September: Infos zur Tiroler Landtagswahl

Wer wann, wo und wie wählt. Online-Wahlkartenanträge sind noch bis morgen, Dienstag, möglich.

Am 25. September wird in Tirol gewählt. In allen 277 Gemeinden werden bei der Landtagswahl am Sonntag insgesamt 789 Wahllokale zur Stimmabgabe geöffnet. Die meisten Wahllokale in Kleingemeinden haben nur vormittags geöffnet, in größeren Kommunen ist der Urnengang auch nachmittags möglich. In Osttirol öffnen die ersten Wahllokale um 7:00 Uhr, die letzten schließen um 15:00 Uhr. Mehr Informationen zu den Öffnungszeiten finden Sie hier.

Wählen im Wahllokal

Zur Stimmabgabe am Wahlsonntag dürfen Wahlberechtigte nur das Wahllokal in jener Gemeinde aufsuchen, in der sie auch im Wählerverzeichnis gelistet sind. Wahlberechtigt ist man in der Gemeinde, in welcher man zum Stichtag des 28. Juni 2022 seinen Hauptwohnsitz gemeldet hatte. Gibt es mehrere Wahllokale, sind die Wähler:innen einem Wahlsprengel zugeordnet. Um im Wahllokal seine Stimme abzugeben, muss ein Lichtbildausweis mitgeführt werden.

Wer am Sonntag in einem Wahllokal wählt, muss einen Lichtbildausweis vorweisen. Foto: Expa/Jak

Am Wahlsonntag verhindert?

Neben dem Urnengang kann aus bestimmten Gründen – beispielsweise Ortsabwesenheit oder gesundheitlichen Beschwerden – eine Wahlkarte beantragt werden. Möglich ist dies bis morgen, 20. September, schriftlich per Post bzw. E-Mail an die eigene Gemeinde. Dabei ist ein Lichtbildausweis in Kopie beizulegen und der Postweg zu beachten. Auch online kann man eine Wahlkarte bis morgen, Dienstag, beantragen. Mündliche Beantragungen sind bis Freitag, 23. September, 14:00 Uhr, am eigenen Gemeindeamt unter Vorlage eines Ausweises möglich.

Abgegeben werden kann die ausgefüllte Wahlkarte persönlich bis spätestens Freitag, 23. September, 14 Uhr. Wird sie per Post geschickt, muss sie bis spätestens Freitag, 23. September, bei der Gemeinde eingelangt sein. Eine weitere Möglichkeit ist die Abgabe der Wahlkarte am 25. September 2022 im Wahllokal – damit kann auch eine andere Person beauftragt werden.

Ebenfalls bis Freitag, 23. September, kann in der eigenen Gemeinde ein Antrag auf den Besuch der Sonderwahlbehörde – die sogenannte „Fliegende Wahlkommission“ – gestellt werden. Beantragt werden kann diese von Wahlberechtigten, die aus Alters-, Krankheits- oder ähnlichen Gründen am Wahltag nicht selbst in das Wahllokal gehen können.

Barrierefreie Landtagswahl

Damit alle Menschen bei der Landtagswahl am kommenden Sonntag ihr Stimmrecht wahrnehmen können, wird die Wahl möglichst barrierefrei gestaltet. Dazu gehört auch ein barrierefreier Zugang zu Informationen vor der Wahl, das Land Tirol unterstützt aus diesem Grund Informationsvideos mit gebärdensprachlicher Übersetzung und bietet Texte in leichter Sprache an.

Für blinde und sehbehinderte Menschen liegen Stimmzettel-Schablonen in Brailleschrift in den Wahlkabinen auf. Foto: Land Tirol/Baumegger

Außerdem sind 90 Prozent der Wahllokale so gestaltet, dass sie auch für Personen mit Mobilitäts- und Seheinschränkungen erreichbar sind. Auch in den Gebäuden selbst muss für Rollstuhlfahrer ausreichend Platz sein, für Menschen mit Sehbehinderungen braucht es außerdem entsprechende Leitsysteme. Für letztere werden außerdem entsprechende Hilfsmittel in der Wahlkabine zur Verfügung gestellt, etwa Stimmzettel-Schablonen, welche den Text auf dem Stimmzettel in Brailleschrift ausgeben.

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