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Mattle will Gerichtsverfahren für „Erneuerbare“ vorziehen

"Fast lane" soll für rasche Abarbeitung von Einsprüche und Beschwerden gegen Kraftwerksprojekte sorgen.

Unmittelbar vor dem Start der Klausur der türkis-grünen Bundesregierung im niederösterreichischen Mauerbach, bei der es unter anderem um den Ausbau erneuerbarer Energien geht, hat Tirols Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) mit einer Forderung aufgewartet. Bei Einsprüchen und Beschwerden gegen "Erneuerbare"-Projekte, die vor Gericht landen, brauche es dort eine "fast lane", also ein Priorisieren, damit diese schneller behandelt werden, sagte Mattle zur APA. "Wasserkraftwerke, Fotovoltaikanlagen, Windräder oder sonstige Projekte, die der Energiewende dienen, müssen vorgezogen werden, damit rasch geklärt ist, ob Vorbringen und Begehren berechtigt oder unberechtigt sind", verlangte der Tiroler Landeshauptmann. Nur so schaffe man Rechtssicherheit und den raschen Ausstieg aus Kohle, Öl und Gas.
Nicht Behördenverfahren sondern zu langsame Behandlung der Einsprüche und Beschwerden z.B. gegen Wasserkraft-Projekte sind Sicht von Anton Mattle ein Problem. Foto: APA/Schlager
Es dauere derzeit zu lange, bis Beschwerden und Einsprüche gegen Projekte behandelt werden, was die Entscheidungen über große Energieprojekte verzögere, erklärte Mattle. "Wir müssen die Rechtsmittel zulassen und ordentlich behandeln, die Gerichte und Behörden aber mit ausreichend Mitteln und Ressourcen ausstatten, damit die Abarbeitung schneller funktioniert", betonte er. Er unterstütze die beabsichtigte Beschleunigung der Genehmigungs- und Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), sehe mittlerweile aber weniger in den Behördenverfahren das Problem. Vielmehr sei eben jene von ihm bekrittelte, zu langsame Behandlung der Einsprüche und Beschwerden der Hemmschuh. Als Beispiel führte der Tiroler Landeshauptmann drei große Wasserkraftprojekte in Tirol an - nämlich jene im Kühtai, im Ötztal sowie in Osttirol - bei denen von der Einreichung bis zur rechtskräftigen UVP bis zu zehn Jahre oder sogar mehr verstrichen waren.

12 Postings

Senf
vor einem Jahr

@miraculix:

Sie schreiben "Angeblich speziell in Osttirol brauchen Solarkollektoren oder PV-Module, die als bzw. am Balkongeländer montiert werden sollen, eine Bauverhandlung". Ich bin verwirrt. Es gibt die Tiroler Bauordnung (Kundmachung vom 13. Mai 2020), die natürlich auch für den Bezirk Lienz gilt. Vielleicht wird aber der kleine Spielraum der Amtssachverständigen und der Bürgermeister hier im Bezirk anders gesehen als in den anderen Tiroler Bezirken (fachlich wär das nicht verständlich, politisch bei uns leider sehr wohl ;-< )

Aus der TBO: Anlagen mit einer Größe bis zu 20 m²:

Derartige Photovoltaikanlagen bedürfen grundsätzlich keiner Genehmigung durch die Baubehörde, wenn diese gemäß § 28 Abs. 3 lit. e und f Tiroler Bauordnung TBO (in die Dachfläche oder Wandfläche integriert oder mit max . 30 cm Abstand) errichtet werden.

§ 28, Absatz3 lit e nd f: e) die Anbringung oder Änderung von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen bis zu einer Fläche von 20 m² an baulichen Anlagen, sofern sie in die Wandfläche integriert sind oder der Parallelabstand des Sonnenkollektors bzw. der Photovoltaikanlage zur Wandhaut an keinem Punkt der Außenfläche der Anlage 30 cm übersteigt;

f) die Anbringung oder Änderung von Sonnenkollektoren und Photovoltaikanlagen bis zu einer Fläche von 20 m², sofern sie in die Dachfläche integriert sind oder der Parallelabstand des Sonnenkollektors bzw. der Photovoltaikanlage zur Dachhaut an keinem Punkt der Dachfläche 30 cm übersteigt;

Die Anbringung von PV-Kollektoren in Balkongeländer ist mir nicht ersichtlich und wird in der TBO interessanterweise auch nicht behandelt. Vielleicht zu neu?

Ob sich trotzdem Bewilligungspflicht im Einzelnen für besondere Einrichtungen gibt (Ortsbild, Denkmalschutz ...) müsste vertieft erhoben werden.

Der Erlass des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort vom 01.03.2021 sieht im Ausnahmefall vor, dass Ladestationen für elektrische Kraftfahrzeuge und Photovoltaikanlagen dann zu bewilligen sind, wenn z. Bsp. Paneele den Lichteinfall des Sonnenlichtes gezielt oder gar gebündelt gegen einen Nachbarn reflektieren.

Es gibt meines Wissens auch keine Bauvorschrift, die mir die Form- Material- und Farbgebung eines Balkongeländers vorgibt. Das können also auch Kollektorplatten sein. Die Brüstungshöhe von 1.00m und Statik ist einzuhalten. Mehr nicht!

Zur Integrierung meines vorgesehenen Balkonkraftwerkes (800Watt) in das Balkongeländer werd ich also den/die zuständigen BM/in nicht um eine Genehmigung betteln! Auch wenn es logischerweise mehr als 30 cm von der Wandhaut entfernt ist. Ich kenne leider keinen Balkon, dessen Geländer nur 30 cm von der Wand entfernt ist. Ja und geblendet werden höchstens die Weideschafe.

Hier ist leider das Land Tirol in Rechtssicherheit säumig! Wir werden zukünftig auch die Balkonkraftwerke statt die Oleander- und geranienbehangenen Söller landauf landab dulden müssen - so wie die Schuhschachten der modernen Architektur. Sogar in Osttirol!

 
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Nickname
vor einem Jahr

Vielleicht sollte er sich auch um die Beschleunigung von Baugenehmigungen kümmern. Was sich da in Osttirol abspielt ist schlichtweg skandalös. Wenn man für die Genehmigung eines einfachen Umbaus bis zu zwei Jahre braucht. Dann noch 70 Jahre alte Bestandspläne durchgekaut werden und Sachen die damals einfach geringfügig anders gebaut wurden heute als Neubau zu behandeln sind wiehert hier schon sehr stark der Amtsschimmel oder soll man eher sagen der "Sachverständigenschimmel" Bürgernähe schaut anders aus!!

 
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Franz Brugger
vor einem Jahr

Es wäre schon gut, wenn die Vorgaben der EU vom Land, aber vor allem von der Baubehörde der Stadt, der Gemeinden anerkannt werden.

Die 30 cm sind angeblich nur lokal bedingt, erzählte mir ein PV-Paneel Hersteller.

 
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dolo1871
vor einem Jahr

ja, eh. Die jungen Leute im Kanzleibereich sind eh willig, aber es fehlt halt oft an Grundlegendem. Mattle hätt sich heute in sachen Bildung hinter die Sozialpartner stellen können. Für die Hypos in Tirol und Kärnten war viel viel Geld da, für ordentlich ausgebildete Kinder und Jugendliche machen wir einen auf Sparefroh. Und dann ruft die Politik nach der zweiten Kassa. Originell.

 
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Vlad Tepes
vor einem Jahr

Die UVP ist gut so wie sie ist. Die Projektwerber sollen ordentlich Einreichen, dann geht auch was weiter. Sieht man momentan schön beim Schulz in Sillian, wie schlampig hier teilweise gearbeitet wird. Die UVP aufzuweichen und "Erneuerbare" schnell durchzuwinken is a netter Versuch der ÖVP, auch für alles andere Tür und Tor zu öffnen. Da wird der Pletzer Matrei bald zu betoniert haben😜. Wenn sich Schwarze grüne Mäntelchen umhängen wollen, ist Vorsicht geboten!

 
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    MVP
    vor einem Jahr

    Gut analysiert! Im Mattle steck ein wenig der Beelzebub

     
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wolfgangwien
vor einem Jahr

Ja mit Forderungen was man alles Besser machen könnte, sind derzeit sogar führende Landespolitiker schnell zur Hand. Nur, es ist alles nur Vortäuschung von aktiver Politik. Lösungen können sie nicht anbieten. Alles scheitert derzeit am Personal, dass man einfach nicht von heute auf morgen aus dem Hut zaubern kann.

 
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miraculix
vor einem Jahr

Der Herr Mattle soll doch bitte einmal die unsinnigen und völlig überzogenen Behördenverfahren im Kleinen einer Prüfung unterziehen. Angeblich speziell in Osttirol brauchen Solarkollektoren oder PV-Module, die als bzw. am Balkongeländer montiert werden sollen, eine Bauverhandlung. Die braucht es eigentlich erst ab einer Fläche von mehr als 30 m². Mit der Einschränkung allerdings, dass diese Teile dann nur max. 30 cm vom Gebäude abstehen dürfen. Nun ist aber in derselben Bauordnung geregelt, dass ein Geländer eine Mindesthöhe von einem Meter haben muss und damit diese 30 cm logischerweise überschreitet. Ist schon kurios, wenn sich die Katze von Gesetzes wegen in den Schwanz beißen muss. Aber auch damit werden seit Jahren viele besonders für den Winter gut ausgerichtete Energieanlagen erschwert oder ganz verhindert.

 
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    iseline
    vor einem Jahr

    Dem Landeshauptmann geht es vor allem um die großen Wasserkraftprojekte, die er schneller -und gegen den Widerstand vieler in der Bevölkerung - durchbringen will. In seiner Zeit als Landtagsabgeordneter und Landesrat hat sich T. Mattle nie für einen massiven Ausbau der Photovoltaik eingesetzt, ebensowenig J. Geisler. Wenn man die website: dietiwag.org eingibt und nach Anton Mattle sucht, erfährt man auch einiges von seiner Affinität zum Vollausbau der Wasserkraft. Großprojekte der Tiwag spülen halt Geld in die Landeskassa, Photovoltaik kommt den einzelnen zugute.

     
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      miraculix
      vor einem Jahr

      Ist mir schon klar, worum es dem Herrn LH geht. Ist aber letztlich egal, ob Tirol seine Wasserkraft in 5, 10 oder 20 Jahren vollständig ausgebaut und sämtliche relevanten Bäche abgeleitet hat: Das noch nutzbare Potenzial von etwa 2,5 TWh reicht keinesfalls für den zukünftigen Bedarf ...

      Noch ein Gedanke zum Tiwag Geldfluss in die Landeskasse: Das Tiroler Landesbudget liegt über 3,5 Milliarden Euro, die jährliche Tiwag-Dividende an das Land Tirol als Alleineigentümer unter 30 Mio Euro. Mit dem Anteil von weniger als einem Promill braucht niemand so zu tun, als ob TIWAG das Land finanziert.

      Eher geht es da schon darum, dass die TIWAG-Werbemillionen (nicht viel weniger als die Dividende) den Mächtigen nützen. Die Sponsorbeiträge bei Sportveranstaltungen, Landjugendbällen und Feuerwehrfesten (...) verstärken die Stimmung: Tirol = ÖVP, Tirol = TIWAG, also alles bestens ...

       
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    MWN
    vor einem Jahr

    "nur max. 30 cm vom Gebäude abstehen" hat mit der Geländerhöhe nichts zu tun.

     
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      miraculix
      vor einem Jahr

      Wenn es nichts mit der Höhe zu tun hat, womit dann? Ich kenne kein Balkongeländer, das mehr als 30 cm über den Boden auskragt - wozu auch? Wenn das Balkongeländer hinten an die Wand geschraubt wird, damit die 30 cm Wandabstand eingehalten werden, würde es seinen Zweck kaum erfüllen können. Also bleibt nach der aktuellen Meinung der Bausachverständigen derzeit nur die Bauverhandlung ...

       
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