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Landtag gibt mit Verordnung „Schuss frei“ auf den Wolf

Mit Ausnahme der Grünen stimmten alle Fraktionen für die Änderung des Tiroler Jagdgesetzes.

Der Wolf hat am Mittwoch einmal mehr den Tiroler Landtag umgetrieben. Alle Fraktionen bis auf die Grünen stimmten einem Antrag auf Gesetzesnovelle der schwarz-roten Landesregierung und der oppositionellen FPÖ zum Abschuss von Problem- und Risikowölfen per Verordnung zu. Trotzdem entbrannte eine lebendige Debatte um die Rechtssicherheit. Heftige Kritik hagelte es im Landtag zudem für Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne), die sich für den Wolf stark gemacht hatte.

Der für die Jagd zuständige LHStv. Josef Geisler (ÖVP) sprach von einem rechtlichen Grenzgang, der mit der Änderung des Jagdgesetzes und dem damit einhergehenden Wegfall der Möglichkeit, vor Gericht Beschwerde einzulegen, einhergehe. Allerdings gebe es zahlreiche Wissenschafter, die den Wolf nicht mehr als schützenswert - wie in der EU-FFH-Richtlinie festgehalten - erachten würden. Er argumentierte, dass das Land Wölfe, entgegen des Vorwurfs der Naturschutzorganisation WWF, "nicht pauschal zum Abschuss freigeben" würde. "Das ist eine glatte Unwahrheit", weiterhin würde man Rissbilder und die einzelnen Fälle betrachten. Nicht begeistert zeigte sich der LHStv. und Bauernbundchef außerdem über einen Brief, in dem sich Ministerin Gewessler gemeinsam mit elf EU-Amtskollegen angesichts der Biodiversitätskrise für den Schutz des Wolfes stark gemacht habe. Dies sei für ihn "unverständlich".

Wölfe abschießen ist ein rechtlicher Grenzgang – das sieht auch der für die Jagd zuständige LHStv. Josef Geisler (ÖVP) so. Foto: land Tirol/Die Fotografen

Noch härter fiel die Kritik an Gewessler indes von LHStv. Georg Dornauer (SPÖ) aus. Wenn eine Ministerin in die Slowakei fliege und elf weitere Minister "aufstachelt" und gegen die Interessen Tirols agiere, "muss ich mir schon die Frage stellen, ob solche Personen noch richtig im Amt sind". Lob fand er indes naturgemäß für die Arbeit der Landesregierung: "Wir haben in dieser zentralen Frage buchstäblich geliefert", meinte er. Er war der "festen Überzeugung", dass der heutige Tag für die Bauernschaft "ein Tag der Freude" sei. Für Dornauer stand fest, dass die FFH-Richtlinie "nach 30 Jahren an die neuen Lebensrealitäten" angepasst werden müsse, denn es könne nicht sein, "dass ganz viele junge Landwirte die Stalltüre für immer schließen".

Der frühere Koalitionspartner der ÖVP, Grünen-Klubobmann Gebi Mair sah nun aufgrund der fehlenden Begutachtung und dem Wegfall der Beschwerdemöglichkeit "Rechte der Bürger ausgehebelt", denn "eine Begutachtung für ein Gesetz dient ja nicht der Folklore". Für Mair sei die Gesetzesänderung ungeeignet, weil sich der Wolf aus rechtlicher Sicht "in einem ungünstigen Erhaltungszustand" befinde. Das sei eben nichts, "was sich der Gebi Mair oder der WWF ausdenkt". "Kaufen Sie nicht den Wolf im Schafspelz in diesem Gesetz", appellierte er an die Abgeordneten und übergab Geisler einen Sack voll Sand, den dieser den Bäuerinnen und Bauern in die Augen gestreut habe.

Durch den Wegfall der Beschwerdemöglichkeit sind "die Rechte der Bürger ausgehebelt," meint Gebi Mair, Klubobmann der Tiroler Grünen. Foto: Expa/Groder

FPÖ-Landesparteiobmann Markus Abwerzger sah dagegen ein eindeutiges Wolfsproblem in Tirol. "Wolfsromantik ist was für Kinderbücher" und "der Wolf ist nicht mehr vom Aussterben bedroht", sagte er. Die FPÖ habe bereits mehrmals Versuche zur Änderung des Jagdgesetzes gestartet. Zu Einwänden bezüglich einer möglichen EU-Rechtswidrigkeit zeigte sich Abwerzger unbeeindruckt: "Wenn man drei Gutachter fragt, bekommt man im besten Fall vier verschiedene Antworten".

Für Liste Fritz-Klubobmann Markus Sint sei die rechtliche Fragwürdigkeit der Punkt, warum die Novelle "Licht und Schatten" bringe. Das Gesetz hätte nämlich "selbstverständlich eine Begutachtung gebraucht", man könne dies auch nicht mit Zeitmangel begründen. Sint war der Ansicht, dass dies eine "bewusste, rechtliche Grenzüberschreitung ist". Wenn es zu einer Aufhebung komme, werde die Landesregierung bestimmt sagen: "Das böse Brüssel, aber wir arbeiten rechtlich sauber". Der Klubchef sprach sich zudem für eine Änderung des Schutzstatus des Wolfes und damit für eine europäische Lösung aus. NEOS-Klubobmann Dominik Oberhofer meinte hingegen nur knapp: "Almwirtschaft und Wolf passen nicht zusammen. Am Ende des Tages hat der Wolf keinen Platz". Heute sei eben der Tag, an dem die Politik entscheide.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig (ÖVP) leistete seinen Parteikollegen jedenfalls Schützenhilfe. "Problemwölfe, die wiederholt Nutztiere reißen und in Siedlungsgebieten auftauchen, müssen entnommen werden können", erklärte er in einer Reaktion gegenüber der APA. Dies gelinge nur, wenn man an allen Schrauben "auf Landes- und EU-Ebene" drehe. Die Tiroler Novelle sei ein "schlagkräftiger Vorstoß".

Die vergangene schwarz-grüne Landesregierung hatte während seiner Zusammenarbeit heftig um das Thema Wolfsabschüsse gerungen. Als Kompromiss wurde ein Fachkuratorium eingerichtet, das über den Umgang mit Problemtieren entscheiden werden sollte. Anschließend wurde ein Bescheid erstellt, der jedoch mehrmals erfolgreich von Naturschutzorganisationen beeinsprucht worden war. In Kärnten versucht man mittlerweile ebenfalls den Problemwölfen via Verordnung den Garaus zu machen. Bisher wurden zwei Wölfe auf Basis einer Verordnung abgeschossen, wobei einmal das falsche Tier erwischt worden war.

4 Postings

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vor einem Jahr

Ich glaube nicht dass die Verordnungen etwas bewirken und dadurch weniger Schafe gerissen werden. Den richtigen Wolf muss man erst erwischen. Reiner Populismus was da im Tiroler Landtag praktiziert wird. Erstrangig gehts um Wählerstimmen nicht um tote Schafe.

 
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willi_001
vor einem Jahr

Die Verordnung ist ein notwendiger erster Schritt für den Erhalt der Tiroler Almwirtschaft. Wie die EU Kommision erst kürzlich kundgegeben hat, lässt die FFH-Richtlinie Ausnahmen vom strengen Schutzstatus des Wolfes zu, z.B. um schwere Schäden in der Tierhaltung und an Kulturen oder im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung und der öffentlichen Sicherheit zu verhüten. Diese Punkte treffen in unserer landwirtschaftlich geprägten Region zu, weshalb Wölfe mit unerwünschtem Verhalten unbürokratisch und schnell abgeschossen werden müssen, um die Schäden klein zu halten.

 
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    Macki
    vor einem Jahr

    Ja, aber unbürokratisch und schnell, daran zweifle ich. Die Kärntner Verordnung sieht zB. zuerst einmal Vergrämungsmaßnahme (Lärm, Licht, Schuss in die Luft) vor, dann eine Meldung dieser Maßnahmen an die Behörde und dann erst darf dieser konkrete Wolf (wie auch immer man den erkennen soll) für eine gewisse Zeit in 10?km Umkreis erlegt werden. Und sollte trotzdem ein Wolf erlegt werden, wird eine Genanalyse gemacht und wie bei einem Kärntner Wolf festgestellt, dass man einen brav vegetarisch lebenden und unschuldigen Wolf erschossen hat.

    Die Jäger würden der Bevölkerung und den Bauern sicherlich gerne helfen, aber dazu darf man ihnen nicht die Hände auf den Rücken binden und muss ihnen auch den Rücken stärken wenn sie Wölfe erlegen.

     
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    unholdenbank
    vor einem Jahr

    Das ist ja interessant: Zitat @willi_001 "z.B. um schwere Schäden in der Tierhaltung und an Kulturen oder im Interesse der Gesundheit der Bevölkerung und der öffentlichen Sicherheit zu verhüten" . Ist zwar ein kruder Satz aber naja: Wer schert sich in Tirol um die Gesundheit der Bevölkerung entlang der Autobahn. Wer schert sich um die Gesundheit, wenn's um Glyphosat, Neonicotinoide und exzessiven Antibiotikaeinsatz in der Landwirtschaft geht? Beim Wolf sind dann die Agrarier plötzlich um die Gesundheit besorgt. So ein elendiges Pharisäertum. Tirol halt !

     
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