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Causa Tratter: „Extrawurst für einen ÖVP-Politiker“?

19 Wochen Erholungsurlaub am Stück. Die Opposition schaltet den Landesrechnungshof ein.

In der Causa rund um den Tiroler Ex-ÖVP-Landesrat Johannes Tratter, der nach seinem Ausscheiden als Regierungsmitglied und seiner Rückkehr als Beamter in den Landesdienst zunächst 19 Wochen Erholungsurlaub am Stück konsumiert hatte, schaltet die Tiroler Opposition nunmehr den Landesrechnungshof ein. Die Oppositionsparteien orten eine "Extrawurst für einen ÖVP-Politiker" und Rechtswidrigkeit. Letzteres soll der Landesrechnungshof durch eine Sonderprüfung nun klären. Tratter, derzeit noch ÖVP-Landtagsabgeordneter, befand sich zuletzt nicht nur wegen seiner Urlaubshandhabung unter Beschuss. Heftig kritisiert worden war auch seine in der vergangenen Woche erfolgte Bestellung zum Geschäftsführer der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft Neue Heimat Tirol (NHT). Die Opposition ortete in dieser Sache Postenschacher und ein intransparentes Verfahren. Am Montag schossen sich FPÖ, Liste Fritz, Grüne und NEOS in einer Pressekonferenz indes neuerlich auf Tratters Urlaubsregelung ein. Die Arbeitnehmer im Land "fühlen sich verarscht", sagte FPÖ-Landesparteichef und Klubobmann Markus Abwerzger. Mit einer "solch eklatanten Ungleichbehandlung muss Schluss sein", betonte er. Dass Landeshauptmann Anton Mattle (ÖVP) bisher "dazu gar nichts gesagt hat", sei eher Stil der ehemaligen türkis-grünen Bundesregierung unter Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) gewesen, kritisierte Abwerzger.
Johannes Tratter (links) im Gespräch mit Landeshauptmann Anton Mattle. Führt seine Prominenz in der ÖVP zu Bevorzugungen? Die Opposition will prüfen. Foto: Expa/Groder
Klar sei zweifellos, dass es für Tratter "eine Extrawurst gab", bekrittelte Markus Sint, Klubobmann der Liste Fritz: "Es gibt in Tirol offenbar Gleiche und Gleichere." Die ÖVP habe "einen der ihrigen bevorzugt". Mit der Sonderprüfung des Landesrechnungshof wolle man deshalb endlich Licht ins Dunkel bringen, "ob das alles mit rechten Dingen zugegangen ist." "Es ist für mich unbegreiflich und unerklärlich, wie sich so viel Urlaub ansammeln konnte", erklärte Sint. Ein Ex-Landesrat müsse sich jedenfalls mit "höchsten Maßstäben messen lassen", sagte Gebi Mair, Klubobmann der Tiroler Grünen. Der "Privilegienritter Tratter" hätte sich, seiner Ansicht nach, nach seinem Ausscheiden aus der Landesregierung "einfach karenzieren lassen können", so Mair: "Dann hätte nicht der Steuerzahler seinen Urlaub bezahlen müssen." Dass Tratter nach seinem "politischen Scheitern mit einem Langzeiturlaub belohnt wurde", könne jedenfalls nicht angehen, legte NEOS-Klubobmann Dominik Oberhofer nach. Was aktuell geschehe, auch hinsichtlich der "zusätzlichen Belohnung neuer Geschäftsführer der NHT zu werden", sei an "Unappetitlichkeit nicht zu überbieten", so Oberhofer. Tratter müsse Konsequenzen ziehen, falls sich durch die Sonderprüfung des Landesrechnungshofes herausstellen sollte, dass der Urlaubskonsum nicht rechtens gewesen war, so die Oppositionsvertreter einhellig. "Eigentlich müsste er dann als Landtagsabgeordneter zurücktreten", meinte Oberhofer, während Abwerzger davon sprach, dass in diesem Fall "die Bestellung von Tratter als NHT-Chef rückgängig gemacht werden muss". Das Ergebnis der Sonderprüfung erwarteten sich die Oppositionsparteien "möglichst rasch", jedoch "bis spätestens Ende des Jahres". Für das Verlangen auf Durchführung einer Sonderprüfung habe man jedenfalls die notwendigen Unterschriften parat, es werde noch am Montag eingebracht. Eine bisherige Anfrage im Landtag hätte zu keinem zufriedenstellenden Ergebnis geführt. Dabei wollte man von der Landesregierung Auskunft über ebenjene zentralen Fragen, nämlich ob Tratters Urlaubsgebahren rechtens war und wie er so viel Urlaub anhäufen konnte. Das Land sah hingegen - wie Tratter selbst - weiter die Rechtmäßigkeit gegeben. Landesamtsdirektor Herbert Forster betonte am Montag auf APA-Anfrage einmal mehr, dass Tratter mit Wiederaufleben seines Beamtendienstverhältnisses nach Beendigung seiner Regierungstätigkeit "wie jeder andere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst wiederum gesetzlichen Anspruch auf Urlaub" habe. Als Landesrat sei er zuvor im Landesdienst außer Dienst gestellt worden und habe in dieser Zeit - in Tratters Fall waren dies zehn Jahre, nämlich von 2012 bis 2022 - keinen gesetzlich geregelten Urlaubsanspruch gehabt. Im Beamtendienstrecht sei zudem gesetzlich geregelt, den nicht konsumierten Urlaub vom Vorjahr mitnehmen zu können. "Vor dem Hintergrund gilt für Johannes Tratter dieselbe gesetzliche Regelung wie für alle anderen Beamt:innen gemäß Beamtendienstrecht auch", sah Forster keine wie immer geartete Sonderbehandlung. Konkret führte Forster aus, dass sich nach der entsprechenden Bestimmung des Dienstrechtsgesetzes des Bundes ab dem 43. Geburtstag ein Urlaubsanspruch von 240 Stunden pro Jahr für alle Beamtinnen und Beamten ergebe. "Grundsätzlich kann es damit vorkommen, dass zum gesetzlichen Urlaubsanspruch für das Jahr 2022 noch der allenfalls nicht konsumierte Urlaub vom Vorjahr hinzukommt. Und nach Anbrechen des Jahres 2023 stehen nochmals 240 Stunden an Urlaubsanspruch für das laufende Jahr 2023 zu", zählte der Landesamtsdirektor auf. Unter "Einberechnung aller gesetzlichen Feiertage in der Zeit der Urlaubskonsumation wie etwa Heiliger Abend, Neujahr, Dreikönigstag, etc." und vor dem Hintergrund, dass der Urlaubsanspruch in Summe konsumiert wird, "kann das diese längere Zeitspanne ergeben", meinte Forster auf Anfrage zur Causa Tratter.

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13 Postings

soomanides
vor 11 Monaten

Die Sonderprüfung durch den Landesrechnungshof wird zeigen, ob der Sonderurlaub von 19 Wochen rechtens war. Es scheint so, als könnte man, mit "Segen von oben", es sich beliebig richten. In diesem Zusammenhang erscheint mir die Bestellung zum Vorstand der NHT zu den, aus meiner Sicht überhöhten, in den Medien kolportierten Konditionen, äußersts fragwürdig, da es sich um eine Position handet, deren Aufgabe es ist, (auch) die Verwaltung sozial unterstützter Wohnungen zu bewerkstelligen. Soll heißen: die Bosse verdienen überdurchschnittlich gut, die Mieter müssen, weil sie, auf Grund ihres geringen Einkommens (zB Mindestrentner) für Miet- und Betriebskosten nicht selbst zur Gänze aufzukommen in der Lage sind, um Sozialhilfe beim Land ansuchen. Wie passt dies zusammen? Etwas noch: die Betriebskostenabrechnung der NHT ist eine Wissenschaft, ein Normalsterblicher ist nicht in der Lage, die Abrechnung nachzuvollziehen. Hier ist Transparenz mit einem Computerprogramm, wie bei anderen Wohnungsverwaltungen schon längst Usus, vonnöten. Und: der neue Technik-Vorstand soll sich dringend um die Sanierung der achtzig Jahre alten "Kaluppen, wie in Lienz, kümmern. Die Rauchschwaden aus hunderten Kaminen solten, in Zeiten wie diesen. Geschichte sein.

 
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karlheinz
vor 11 Monaten

Vielfach werden unsere Staatsanwaltschaften, Gerichte und Behörden mit den unrühmlichen Machenschaften unserer Politiker (in letzter Zeit vorwiegend ÖVP-ler) beschäftigt. Das sind sinnlose Geldverschwendungen zum Nachteil der gerade noch nicht verbluteten Steuerzahler*innen. Ja ja, die Politik ist halt ein Selbstbedienungsladen. Leider denken viele nicht darüber nach und machen zum gegebenen Zeitpunkt halt wieder an der glaublich "richtigen Stelle" ihr "Kreuzerl". So werden unsere Herrscher*innen sicher nie wach gerüttelt werden!

 
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multi 1
vor 11 Monaten

Und wer wählt diese Partei die Osttiroler, nicht jammern sie hätten die Möglichkeit gehabt es zu ändern.

 
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    GoggeWanz
    vor 11 Monaten

    Wir Osttiroler: Falsch wählen und richtig jammern, war immer so, wird immer so sein! Leider, leider!

     
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Kaffeesud
vor 11 Monaten

Keine "Extrawurst" - nur "Familie"!! So schaut`s aus

 
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Chronos
vor 11 Monaten

Wie ist Herbert Forster zum Landesamtsdirektor bestellt worden? Mit seinen Rechenkünsten! ÖVP-gefällig?

Die Erklärungen bzw. die Rechnung von Forster verstehe ich nicht. Seine Gleichung geht niemals auf. Die Tiroler LT-Wahl haben am 25.09.2022 stattgefunden. Tratter war bis zur Angelobung der neuen ÖVP/SPÖ-Regierung am 25.10.2022 Landesrat.

Warum sollte ihm, Tratter, dann für das Jahr 2022 der volle Urlaubsanspruch (240 Std.) zur Verfügung stehen, wenn er 2022 fast 10 Monate als LR tätig war? Und da Tratter bei der NHT neuer Geschäftsführer ist, steht ihm im Jahr 2023 weniger als die Hälfte Urlaub zu. Das geht dann in Richtung höchstens 150 Std. Urlaubsanspruch gesamt. Also stehen ca. 4 Wochen (Überschlag von mir) zu 19 Wochen bezahlten Urlaub für Tratter.

Politiker haben aber ein anderes Denken. Oftmals wissen sie gar nicht wie viele bezahlte Funktionen und Jobs sie haben, daraus resultiert - nach ihrer Gesinnung - auch ihr Anspruch an Urlaub, also bei Tratter ergibt das 19 Wochen bezahlten Urlaub (letzter Satz – Ironie). In der Privatwirtschaft und beim "normalem" Bürger läufts sicher nicht so wie bei Politikern.

 
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    bergfex
    vor 11 Monaten

    Vielleicht weil der Beamtenurlaub weiterhin dazu gerechnet wird ?

     
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steinbeisserei
vor 11 Monaten

Seid wann ist der 24.12.ein gesetzlicher Feiertag??ÖVP selbst gerichtet.......Oder fürn Tratter eingeführt....gehts noch??????

 
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Holzknecht
vor 11 Monaten

das kann doch nicht wahr sein.övp wird immer peinlicher!!!!!langsam werden wir wirklich eine echte bananenrepublik!!!!!!

 
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    Post_ler
    vor 11 Monaten

    Das ist nicht peinlich, sondern unverschämt.

     
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    Sie müssen angemeldet sein, um ihre Stimme für dieses Posting abzugeben.
      Kaffeesud
      vor 11 Monaten

      RICHTIG

       
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    so ist es vielleicht
    vor 11 Monaten

    Sind eh alle gleich, sobald sie an der Macht sind...Offenbar wird dann das Gehirn ausgetauscht, es zählt nur noch der eigene Vorteil.... Die ÖVP ists halt schon seit 100 Jahren in Tirol gewohnt, tun und lassen zu können, was sie wollen... unter Wallnöfers Zeiten besonders....aber das wird sich ändern, nur leider wird dann halt die unsägliche Kickl FPÖ noch stärker....also vom Regen in die Traufe, somit noch schlimmer....😭

     
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    Senf
    vor 11 Monaten

    Die Frage, ob Herr Tratter tatsächlich Rechtsanspruch für den bezahlten und konsumierten Langzeiturlaub von knapp 900 Stunden hatte, wird uns der Landesrechnungshof nach unzähligen, aus Steuermittel bezahlten Arbeitsstunden sicher noch herausfinden. Interessant wäre auch noch zu erfahren, wie lange die Fortzahlung nach der Abwahl im September für den LR-Job andauerte

    Nicht zu verstehen ist es, nach welchen Kriterien dieser Langzeiturlaub von Juristen der Personalabteilung genehmigt worden ist. Mit der Argumentation des Schutzmantels Forster - gesetzliche Feiertage – in den Medien kann eigentlich niemand was anfangen, außer man hat, einen für ihn „dienstnehmerfreundlichen“ Sondervertrag gebastelt, der es möglich macht, Urlaubsguthaben über zehn Jahre mitzuschleifen u. s. w. Wie so was in privatwirtschaftlichen Betrieben gerecht und üblich ist, könnte Herr LH Mattle als erfahrener Privatwirtschaftsunternehmer sicher besenrein erklären.

    Es geht hier nicht ums streitig machen von zustehenden Erholungsanspruch dieses Herrn. Zugegeben, er war ja in seinen Aufgaben für einen Großteil seiner Bürger recht rührig, auch wenn in der Raumordnung kaum grundlegende Verbesserungen zu bemerken sind und unser Land zunehmend verbaut oder verkauft wird. Und dass die Errungenschaften dieses Juristen zur technischen Leitung in der NHT im Sinne der unterstützenden und aktuellen Regierung zum Vorteil gereichen, sei wohl dahingestellt.

    Als Tausendsassa in der Landesverwaltung und Politiker wird der Mann in der NHT voraussichtlich an die fünf Jahre bis zu seiner Pensionierung werkln. Mit Gottes Segen, voll konzentriert auf das neue Aufgabenfeld, mit Elan und … vollen Hosentascherln!

     
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