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Anraser Vizebürgermeister wurde freigesprochen

Josef Kollreider, Vizebürgermeister von Anras, wurde am Innsbrucker Landesgericht von den Vorwürfen der Beleidigung und Zeugenbeeinflussung freigesprochen. Es ist das juristische Ende eines Streits mehrerer Gemeindevorstände. Kollreider bestritt, Details zu Sitzungen ausgeplaudert zu haben. Er übernahm aber eine gewisse Verantwortung, was eine Diversion ermöglichte. Nun steht eine Geldbuße von 1.200 Euro.

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4 Postings

Brennnessl
vor 8 Monaten

Die ganze Sache klingt a bissl wie ein abgekartetes Politiker Urteil - a bissl was müss ma machen und der Rest passt schon. Offensichtlich darf ein Vize-Bgm. in einer Sitzung jeden alles heißen. A schöne Gschicht-wäre nur neugierig wie es anders herum ausgegangen wäre?!?

 
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klardenker
vor 8 Monaten

Ist das Urteil rechtskräftig?

 
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    Chronos
    vor 8 Monaten

    Rechtskräftiges Urteil oder nicht, geht aus dem Bericht nicht hervor. Weil jedoch vom "juristischen Ende" die Rede ist, sollte man von der Gegenseite keine Einsprüche erwarten. Und der Freigesprochene wird wohl nicht gegen das Urteil (Freispruch in beiden oa. Anklagepunkten - Vorwürfen der Beleidigung und Zeugenbeeinflussung) berufen!

    Aus meiner Sicht sollte es bei diesem Strafverfahren, zumindest in einem weiteren Anklagepunkt – möglicherweise Verletzung des Amtsgeheimnisses, zu dieser besagten Diversion gekommen sein.

    Eine Diversion sollte man nicht vermischen mit dem Freispruch in den oa. zwei Anklagepunkten. Eine Diversion ist eine Maßnahme, die statt einem Strafverfahren angeordnet werden kann. Also eine Möglichkeit, auf ein Strafverfahren am Gericht zu verzichten und endet ohne Urteil. Das heißt, es kann auch keinen Schuldspruch geben. Der Beschuldigte wird nicht rechtskräftig verurteilt, sondern bleibt formell unbescholten. Auch zählt die Zustimmung zur Diversion nicht als Geständnis oder Schuldanerkenntnis. In der Strafprozessordnung gibt es mehrere Diversionsformen. In diesem Fall die Zahlung eines Geldbetrages iHv. 1.200 Euro. Also, weder ein Freispruch noch ein Schuldspruch!

    Noch etwas sollte man nicht vermengen: Rechtsprechung und Rechtsgefühl! Das Rechtsgefühl der Öffentlichkeit - natürlich spielt da Moral und Ethik mit - deckt sich nicht immer mit der Rechtsprechung von Gerichten auf Grundlage von Gesetzen.

     
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    Village Pizza
    vor 8 Monaten

    Diversion bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft von Verfolgung einer Straftat zurücktritt, wenn auf Grund hinreichend geklärten Sachverhalts feststeht, dass eine Einstellung des Verfahrens nicht in Betracht kommt, eine Bestrafung jedoch nicht geboten erscheint, um den Beschuldigten von der Begehung strafbarer Handlungen abzuhalten oder der Begehung strafbarer Handlungen durch andere entgegenzuwirken. Es gibt also zum Vorwurf, Details zu Sitzungen ausgeplaudert zu haben, kein Urteil (auch kein freisprechendes), das rechtskräftig werden könnte.

     
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