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Bergsportführer kämpfen gegen Unselbstständigkeit

Einstufung als Unselbstständige oder Scheinselbstständige sei lebensfremd und gefährde die Sicherheit am Berg.

Weil Bergsportführer aus Tirol immer öfter von Sozialversicherungsträgern nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) als Unselbstständige oder Scheinselbstständige eingestuft werden, machen Tiroler Bergsportverbände und die Bergrettung dagegen mobil. Sie bezeichneten bei einer Pressekonferenz in Innsbruck die - nur in Tirol so gehandhabte Vorgangsweise - als "lebensfremd" und "unflexibel". Zudem werde dadurch die Sicherheit am Berg gefährdet. Betroffen seien Bergsportführerinnen und Bergsportführer, die Touren etwa für Alpinschulen, Reisebüros oder Tourismusverbände umsetzen. "Durch die Einstufung als Unselbstständige erhöhen sich die Kosten für die Tourenanbieter. Dadurch werden weniger Bergsportführer in Anspruch genommen und die Leute führen die Touren selbst durch", warnte Thomas Rabl, Präsident des Tiroler Bergsportführerverbandes (TBSFV), vor den Folgen für die Sicherheit. Eine Anstellung dieser Berufsgruppe wiederum könne mit dem Arbeitsgesetz und dem Arbeitnehmerschutz in Konflikt kommen, schließlich könne man am Berg während einer Tour nicht einfach sagen, dass der Bergführer nun beispielsweise Ruhezeiten einhalten müsse. Auch müsse man auf die wechselnden Gegebenheiten der Natur flexibel reagieren können.
„Man muss selbst Entscheidungen treffen und kann nie weisungsgebunden sein", erklärt Thomas Rabl, Präsident des Tiroler Bergsportführerverbandes. Foto: pure-mountain.at
Der Beruf des Bergsportführers entspreche "ganz klar einer selbstständigen Tätigkeit. Man muss selbst Entscheidungen treffen und kann nie weisungsgebunden sein", hielt Rabl fest. "In der Regel arbeitet der Bergführer alleine, auch an Feiertagen und Wochenenden und springt bei Ausfällen von Kollegen ein. Und das soll alles zeitgerecht, den Arbeitsgesetzen entsprechend umgesetzt werden?", zeigte sich auch Walter Zörer, Präsident des Verbands der Österreichischen Berg- und Skiführer, unzufrieden. Grundsätzlich sollte aus seiner Sicht beides möglich sein - selbstständige wie unselbstständige Tätigkeit - nachdem es ja auch Bergsportführer gebe, die das ganze Jahr über etwa für ein Hotel arbeiten würden. Zörer ärgerte jedoch die österreichweit unterschiedliche Handhabe und ortete "Willkür". "Je nachdem in welchem Bundesland ich Zuhause bin, kann ich mich auf eine andere Auslegung einstellen", monierte er. Betroffen von der Praxis ist auch die Tiroler Bergrettung. "Weil ein und derselbe Rechtstext in Tirol anders ausgelegt wird als in den anderen Bundesländern entstehen uns jährliche Mehrkosten von rund 174.000 Euro", rechnete Landesleiter Hermann Spiegl die Kosten für den administrativen Mehraufwand vor. Zwar gibt es bei der Bergrettung angestellte Bergführer. Bei Übungen im Gelände - die oft am Wochenende stattfinden - würden jedoch zusätzlich Selbstständige herangezogen, die man nun aber jedes Mal anstellen müsse. Als Begründung wurde angegeben, dass die Bergführer in den Räumlichkeiten der Bergrettung, nach deren Vorgaben und Systemen arbeiten. Die Mehrkosten wiederum werden in Form einer Zuschusserhöhung beim Land Tirol angefordert, wo man sich grundsätzlich stets "kooperativ" zeige. Überhaupt zeigten sich die Verantwortlichen mit der Unterstützung auf Landesebene sehr zufrieden, auf Bundesebene stoße man jedoch auf taube Ohren, hieß es unisono. Michael Miggitsch, Vizepräsident im Bundesverband des österreichischen Bergrettungsdienstes, appellierte daher an eine "einfache Lösung", "unter Einhaltung aller Steuervorgaben. Die Anmeldung ist eine "komplizierte Variante". Spiegl warnte unterdessen vor einer weiteren Entwicklung, die er bereits beobachte: "Ausländische Bergführer haben dieses Problem nicht", und würden daher zunehmend engagiert. Allerdings würden diese die lokalen Gegebenheiten oft nicht kennen, was wiederum die Sicherheit beeinflusse.

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Ein Posting

observador
vor 7 Monaten

Ich glaub keiner macht das, um sich da groß zu bereichern. Ich habe auch noch keinen Bergretter mit großer Villa, Rolex oder Porsche gesehen (ganz davon abgesehen, dass das ohnehin nicht in deren Lebensrealität passen würde). Es muss aber auch gewährleistet sein, dass diese Leute arbeiten können ohne ständig Sorge zu haben, eine Nachzahlung und/oder Strafe zu erwarten. Und naja... dass es hier den Umstand gibt, dass mit der Bergrettung nur ein Auftraggeber in Erscheinung tritt und das irgendwie einen Tatbestand der Scheinsselbsttändigkeit erfüllt ist halt nun mal seit Jahrzehnten die Realität. Hier muss es eine unbürokratische Sonderlösung geben, alles andere wäre ein Schlag in's Gesicht all jener, die hier nicht selten ihr Leben riskieren.

 
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