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TIWAG als Badbetreiber ein rechtlicher Bauchfleck?

Arbeiterkammer relativiert Vision der Tiroler Neos. Sachfremde Investitionen seien „rechtlich nicht möglich.“

Im Vorfeld des Sonderlandtages zur TIWAG am 16. Jänner schießen Umweltorganisationen und Opposition gegen den Tiroler Energieversorger. Doch auch Ideen und Forderungen werden geäußert. Die Neos schlagen etwa vor, dass der Landesenergieversorger zukünftig – ähnlich wie die IKB – in Tirol selbst Schwimmbäder betreibt.

„Die explodierenden Energiekosten setzen insbesondere auch Betreiber von Schwimmbädern unter Druck. In den letzten Monaten mussten einige Bäder, die von Gemeinden betrieben werden, ihren Betrieb aus Kostengründen einstellen. Das wirkt sich vor allem negativ auf das Erlernen des Schwimmens bei Kindern, aber auch auf die Volksgesundheit im Allgemeinen aus“, betont die Neos-Landtagsabgeordnete Birgit Obermüller.

Hier könne die TIWAG als Betreiberin von Bädern einspringen „und einen Teil der erwirtschafteten Gewinne, die auf Kosten der Bevölkerung gemacht wurden, wieder in Form von Schwimmflächen an die Allgemeinheit zurückgeben.“ Obermüller kann sich jeweils zwei solcher TIWAG-Bäder im Oberland und Unterland „gut vorstellen“.

Die TIWAG als Schwimmbadbetreiber? Laut der AK wäre das ein rechtlicher Bauchfleck. Foto: Stadt Lienz/Brunner Images

Für die pinke Abgeordnete liegen die Vorteile eines solchen Vorhabens auf der Hand: „Die TIWAG als Schwimmbadbetreiberin wäre sinnvoll, da sie zum einen die Energie selbst bereitstellt und zum anderen aufgrund hoher Renditen und Abschreibungsmöglichkeiten mehr finanziellen Gestaltungsspielraum hat und eventuelle steuerliche Vorteile perfekt nützen kann.“ Beim Bau der Bäder, so Obermüller, „soll vor allem der Erhalt der Schwimmbadinfrastruktur im Vordergrund stehen, daher kann auf Preistreiber wie Rutschen oder Wellenbad verzichtet werden.“

Ihre Idee bringen die NEOS per Antrag im Landtag ein. Ein weiterer Vorteil wäre laut Obermüller, „dass die Gemeinden von der finanziellen Belastung, die ein Schwimmbad mit sich bringt, befreit werden und das Schwimmbadsterben eingedämmt wird.“ Der pinken Vision nimmt unterdessen die Tiroler Arbeiterkammer den Wind aus den Segeln.

Die Idee, um mit Hilfe der TIWAG die „teils marode Schwimmbadlandschaft“ in Tirol zu finanzieren, sei laut AK-Präsident Erwin Zangerl „rechtlich gar nicht möglich“. Eine von der AK eingeholte rechtliche Stellungnahme zeige, dass Strompreiserhöhungen nicht darauf gestützt werden dürfen, sachfremde Investitionen gegenzufinanzieren.

Mittels höherem Strompreis andere Projekte zu finanzieren kritisierte Zangerl bereits im Zuge der umstrittenen Strompreiserhöhung der TIWAG im Jahr 2023, die dem Landesenergieversorger viel Geld eingebracht habe. „Sollte sich aufgrund der Erhöhung der Strompreise der Verdacht erhärten, dass mit diesem Geld von Versorgern, die in öffentlichem Eigentum stehen, auch energieferne Bereiche finanziert werden, so wäre das klar ungesetzlich“, so Zangerl. Zur Entgelterhöhung seien nur strompreisrelevante Umstände geeignet.

AK-Präsident Erwin Zangerl fordert einmal mehr Aufklärung in der Preispolitik der TIWAG. Foto: Dolomitenstadt/Wagner

Das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG) hält fest, dass ein Energieversorger den Strompreis nicht wegen jedem beliebigen Umstand erhöhen darf. Braucht der Eigentümer – im Fall der Tiroler Energieanbieter sind das überwiegend Land, Städte oder Gemeinden – Geld für andere Zwecke, so dürfe dieses Geld nicht über den Umweg einer Strompreiserhöhung des Energieversorgers kommen.

„Dies könnte aber gerade bei der letzten umfangreichen Erhöhung des Strompreises durchaus mit der Fall gewesen sein“, mutmaßt Zangerl. „Dies wäre ebenfalls ein Punkt, der beim Sonderlandtag zu durchleuchten wäre.“ Es könne nicht sein, dass Projekte von Stromkund:innen mit höheren Strompreisen gegenfinanziert werden, „selbst wenn sie sinnvoll sein mögen“. Dies würde einer versteckten Steuer nachkommen, die die TIWAG-Kunden zu tragen hätten.

„Sollte sich zudem herausstellen, dass solche Überlegungen in die Erhöhung des Strompreises miteingeflossen sind, ist das rechtlich nicht gedeckt“, kritisiert Zangerl. Deshalb brauche es „dringend Aufklärung, wie viel Geld aus der Stromerhöhung in andere Bereiche fließt, um das Budget nicht zusätzlich zu belasten.“

Eine „völlige Neuausrichtung“ des Landesenergieversorgers fordert anlässlich des Sonderlandtages die Naturschutzorganisation WWF. „Die TIWAG muss sich grundlegend wandeln und zu einem ökologischen, transparenten und sozial gerechten Energieversorger für Tirol werden”, betont Bettina Urbanek vom WWF mit Blick auf die angekündigte Neubesetzung von zwei Tiwag-Vorständen.

Insbesondere Landeshauptmann Anton Mattle sei gefordert, mit den neuen Vorständen „eine naturverträgliche Energiestrategie“ der TIWAG zu beauftragen und die „Notbremse“ beim geplanten Ausbau des Kraftwerks Kaunertal zu ziehen. Urbanek spricht sich für „massive Investitionen“ in die Photovoltaik und die Energienetze aus, „damit die Klimaziele bis 2030 naturverträglich erreicht werden können“.

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7 Postings

rony
vor 4 Monaten

Die Tiwag leistet ihren Beitrag zum Landesbudget und das ist gut so. Mit diesem Geld kann dann das Land Projekte ankurbeln nach Bedarf, da braucht nicht die Tiwag direkt in einzelne Schwimmbäder oder was auch immer investieren.

 
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    Senf
    vor 4 Monaten

    Die Tiwag leistet keinen Beitrag zum Landesbudget, das Land verbucht den Gewinn seines Unternehmens das ihm zu 100% gehört. Bei der Unternehmensgründung flossen ja haufenweise Budgetmittel aus dem Steueraufkommen dorthin. Nein, keine Investitionen in Schwimmbäder, diese sollten die Betreiber selbst aufbringen. Auch aus Entschädigungszahlungen für die Nutzung ihrer Gebirgsbäche, weil man dort auf Lebensqualität verzichten muss. warum zahlst du eigentlich Grundsteuer? Weil du etwas aus der Natur entnimmst. Kapito?

     
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      beobachter52
      vor 4 Monaten

      @senf, wenn du schon alles so genau weißt ("Kapito!"), weißt du dann auch, dass es für die Wasserentnahme durchaus Entschädigungszahlungen gibt? Fürs Draukraftwerk Tassenbach - Amlach zB. erhalten alle Gemeinden Entschädigungszahlungen für den niedrigeren Wasserstand, dazu gab es Zuschüsse für die Trinkwasser - und Abwasserentsorgung, für die Fischer ...

       
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      Senf
      vor 4 Monaten

      @beobachter, es geht hier um mehr als einmalige Abschlagszahlungen der Tiwag und den privaten Kraftwerksbetreibern an vereinzelte Interessensgruppen. Die Wasserenergie wird jahrzehnte gewinnbringend genutzt, es verdienen haufenweise Leute daran, die meist weitab vom Schuss sind. Warum wehrst du dich so gegen den Ausgleich an die Gemeinschaft? Ich kanns mir denken!

       
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beobachter52
vor 4 Monaten

"vielleicht könnten solche gedanken auch mal ohne politisches gezänkel diskutiert werden, herr zangerl!" meint @senf am Ende seines Postings! Dabei beginnt er mit "seltsam schon, der herr ak-präsident und familienmitglied der schwarzen manda." Was nun, werter @senf? Damit weiß ich, was vom Inhalt zu halten ist! Nur zwei Dinge (ganz schnell): 10 Jahre und mehr für Genehmigungsverfahren sind lächerlich im Verhältnis zum Natureingriff? Und welche Gemeinden hat man trockengelegt? Es gibt doch immer eine vorgeschriebene Restwassermenge ...

 
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    Senf
    vor 4 Monaten

    @beobachter, bist du wirklich so naiv, dass der herr zangerl es mit seinen lautstarken forderungen an die tiwag und an das land ernst meint? was hat er denn wirklich ereicht? 100.000 kündigungen derjeniger, die nicht in die knie gegangen sind und saftige strompreiserhöhung ab 2024.

    du weisst ja, eine krähe ...

    jaja, 10 jahre für genehmigungsverfahren wird schon seinen grund haben, denn es gäbe dagegen auch rechtsmittel. niemand behauptet die trockenlegung von gemeinden, bitte nicht polemisieren. es geht um verminderung der lebensqualität, die du ja nicht abzuschätzen vermagst. andere schon!

     
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Senf
vor 4 Monaten

seltsam schon, der herr ak-präsident und familienmitglied der schwarzen manda. erst wettert er gegen die preiserhöhung der stromlieferanten oder -giganten und plötzlich sind ideen oder visionen für sachfremde invstitionen von anderen wahlwerber "rechtlich gar nicht möglich". dass man diesen zustand aber auch ändern könnte oder sollte, geht in seinen kopf leider nicht hinein - warum wohl.

soviel ist klar: wasserkraftwerke sind eingriffe in die ökosysteme und ins landschaftsbild. die nutzung der bäche zur energiegewinnung ist nach dem wasserrechtsgesetz geregelt, sie wird für lange zeiträume vergeben. die tiwag und hunderte kleinwasserkraftwerksbetreiber in tirol nutzen diese kostenloses gemeingut bis in die letzte ecke des landes und verdienen sich deppert dabei. der allgemeinheit wird wertvoller lebensraum genommen, sie darf dann zudem die kilowatts teuer bezahlen. der "normale bürger" bedient die krawatten der unternehmensbosse also gleich zweimal.

es darf daher ruhig die frage gestellt werden, welchen beitrag die gewässernutzer an die gemeinschaft dauerhaft abgeben, oder besser zurückgeben. damit ist keinesfalls die einkleidung ev. der zillertaler wadelschützen gemeint, sondern eine pauschale für die sogenannten oder gutzumachenden "nichtbewertbarer schäden" an die gemeinden für zweckgebundene einrichtungen im gesundheits, sozial und bildungsbereich. vorab an diejenigen gemeinden, denen man lebensqualität durch trockenlegung ihrer bäche auf viele jahre hinaus nimmt. die jetzigen, vom naturschutz im genehmigungsverfahren geforderten biotopersätze sind gut, im verhältnis zum eingriff aber lächerlich und nichtausreichend.

wie man mit den silberlingen aus der pauschale ein r e g i o n a l bedeutendes schwimmbad im betrieb mitfinanzieren könnte, sollten sich die betroffenen gemeinden dann untereinander ausschnapsen. modelle gäbs ja bereits zu hauf und schwimmbegeisterte jugend auch!

vielleicht könnten solche gedanken auch mal ohne politisches gezänkel diskutiert werden, herr zangerl!

 
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