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Raser-Autos können ab 1. März enteignet werden

ÖAMTC bezweifelte die Wirksamkeit der Maßnahme und hat rechtliche Bedenken.

Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann ab 1. März 2024 bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von über 80 km/h im Ortsgebiet und 90 km/h außerorts das Auto beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Gibt es bereits eine einschlägige Vorstrafe, etwa durch die Teilnahme an illegalen Autorennen, sind Beschlagnahme und Verfall schon bei einer Überschreitung von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerorts möglich, erinnerte der ÖAMTC.

Fährt der Raser ein Kfz, das nicht ihm selbst gehört, haben Exekutivorgane zukünftig die Möglichkeit, Fahrzeuge an Ort und Stelle für maximal 14 Tage vorläufig zu beschlagnahmen. In diesem Fall dürfen die Fahrzeuge dann aber nicht für verfallen erklärt und versteigert werden. Das gilt auch für Leasing- oder Mietautos. In solchen Fällen erfolgt dann im Führerschein des oder der Rasenden der Eintrag für ein lebenslanges Lenkverbot für das Fahrzeug.

Der ÖAMTC bezweifelte indes die Wirksamkeit der Maßnahme und hat auch rechtliche Bedenken: „Es gibt einerseits keine Studien, die besagen, dass härtere Strafen mehr abschrecken als niedrigere. Zudem sollten derart drastische Eingriffe in das Eigentum von Strafgerichten entschieden werden und nicht von Verwaltungsbehörden“, erklärt ÖAMTC-Jurist Matthias Wolf. Zahlreiche Stellungnahmen von Rechtsprofessorinnen und -professoren konstatieren dem Gesetz laut Wolf zudem grobe Mängel und sogar Verfassungswidrigkeit.

„Für die Verkehrssicherheit wäre es schade, wenn das Gesetz schon beim ersten relevanten Anwendungsfall durch Anrufung der Höchstgerichte oder des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte wieder gekippt wird“, so der ÖAMTC-Experte. Der Mobilitätsclub plädiert stattdessen für zielgerichtete Kontrollen, um die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, zu erhöhen.

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In Zukunft soll in besonders gefährlichen Fällen das Fahrzeug beschlagnahmt werden.

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4 Postings

Osttirol
vor 2 Monaten

.Das Rasserei bestraft gehört finde ich richtig was auch bekannt gemacht gehört wenn jemand mit seinem Auto wirklich schnell fahren will soll er das am Österreich Ring Straflos machen können dort ist es Legal erlaubt ohne Beschlagnahme des Fahrzeugs finde ich. Ich finde das es in allen Bundesländer solche Rennstrecken geben sollt wo man als normaler Fahrer schnell fahren darf leider ist so was bei uns nur am Österreichring möglich. Im normalen Straßenverkehr hat sich jeder an die Verkehrsregeln zu beachten finde ich.

 
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Village Pizza
vor 3 Monaten

Die Überschrift ist schon einmal grundfalsch. Raser-Autos werden nicht "enteignet" (da müsste nämlich der Eigentümer eine angemessene Entschädigung bekommen, was den Sinn der ganzen Aktion konterkarieren würde), sondern sie werden beschlagnahmt und verfallen in bestimmten Konstellationen (d.h. sie werden dem Eigentümer entschädigungslos weggenommen).

 
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steuerzahler
vor 3 Monaten

Wieder eine dümmliche Aktion aus dem grünen Verkehrsministerium. Schon alleine das Verhältnis von 80 im Ortsgebiet und 90 außerhalb sagt schon alles. 80 km/h Überschreitung im Ortsgebiet, das wären also mehr als 130. Da sind die 190 auf der Bundesstrasse vergleichsweise harmlos. Das Gesetz bringt, wenn überhaupt, nur sehr wenig. Statt immer mehr neue fragwürdige Gesetze zu erfinden, wäre es wesentlich besser, wenn der Überwachungsdruck erhöht wird. Die derzeitigen Gesetze sind vollkommen ausreichend, aber wenn niemand erwischt wird, sind sie sinnlos. Amtshandlung vor Ort ist wirksam.

 
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    Senf
    vor 3 Monaten

    @steuerzahler, gibt es eine strategisch wirksame Verkehrsüberwachung? Nein. Der Verkehrsteilnehmer wird längst vorgewarnt, die technischen Mittel sind bekannt, sie zählen inzwischen zur Kraftfahrzeug-Grundausstattung. Einheimische Lenker kennen zudem die Überwachungsnester an den Durchfahrtstraßen in Osttirol, die zum Teil noch aus Dr. Doblanders Zeiten stammen und meist an Schönwettertagen besetzt sind.

    Dennoch glaube ich, dass ein Großteil der Autolenker sich inzwischen trotz Übermotorisierung und noblen Straßen in etwa an die vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten hält. Die anderen gehören mit drastischen Maßnahmen dorthin "erzogen", da gibts kein erbarmen!

    Für mich nicht schlüsssig sind die unterschiedlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen an Hauptverbindungswegen durch Ortsgebiete wie Sillian, Dölsach, Moos, Matrei, St. Johannn i. W. u. a. Da stellt sich im Einzelfall die Frage, ob es hier klare Vorgaben gibt oder oder darf der beamtete Straßenverkehrsreferent hier auch nach seinem Gutdünken oder "objektiv" entscheiden. :-)

    @steuerzahler, hinsichtlich der Anordnung den Amtshandlungen vor Ort dürfte tatsächlich ein wenig Subjektivität gelten - von wem auch immer.

     
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