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Zwischen Sitzhorn und Sitzbügel beträgt der Abstand laut Werkseinstellung maximal 6 Zentimeter. Veränderte in Orlando der dortige Betreiber zwei Sitze, um auch korpulentere Fahrgäste zu transportieren? Foto: Dolomitenstadt/Video Werlberger

Zwischen Sitzhorn und Sitzbügel beträgt der Abstand laut Werkseinstellung maximal 6 Zentimeter. Veränderte in Orlando der dortige Betreiber zwei Sitze, um auch korpulentere Fahrgäste zu transportieren? Foto: Dolomitenstadt/Video Werlberger

Tödlicher Unfall: Funtime weist die Vorwürfe zurück

Der Betreiber habe ohne Wissen und Zustimmung des Herstellers einzelne Sitze manipuliert. 

In einem förmlich gehaltenen Schreiben weist die Funtime GmbH von Walter Pondorfer jede Schuld am Unfalltod eines 14-jährigen Amerikaners von sich, der im März 2022 in Orlando bei einer Fahrt mit einem „Freifall-Turm“ des Unternehmens aus dem Sitz geschleudert wurde, weil sein Sicherheitsbügel nicht geschlossen war. Ein amerikanisches Gericht hat das Unternehmen mit Sitz in Wien und Fertigungsstätte in Osttirol zu einer Zahlung von 310 Millionen Dollar Schadenersatz an die Familie des getöteten Jugendlichen verurteilt.

Man habe die Anlage im November 2021 in Orlando nach den geltenden Normen und Vorschriften geplant, berechnet, gefertigt und montiert, sagt Funtime. Der Turm sei vor der Übergabe an die Betreibergesellschaft von Fachleuten geprüft und gemäß den für die USA geltenden Normen und Vorschriften getestet worden.

Knackpunkt für die Klärung der Schuldfrage ist aus der Sicht von Funtime die Konstruktion der Sitze. „Der maximale Abstand zwischen dem Sitzhorn (welches sich zwischen den Beinen befindet) und dem Sitzbügel beträgt laut Werkseinstellung maximal 6 Zentimeter. Bei dieser Einstellung ist ein sicherer Transport von Personen ab 1,4 Metern Körpergröße und mit einem Maximalgewicht von 130 Kilogramm gewährleistet. Diese von uns zugekaufte Bügel-Sitzkombination ist in zahlreichen Fahrgeschäften weltweit verbaut und entspricht dem ebenso weltweit anerkannten Standard der Prüfstelle TÜV-SÜD.“

Die lokale Prüfbehörde habe die Anlage unter diesen technischen Bedingungen freigegeben. „Der Betreiber der Anlage war sich bewusst, dass ein sicherer Betrieb nur bei Einhaltung dieser Sicherheitskriterien möglich war“, schreibt Funtime und erhebt schwere Vorwürfe gegen die Slingshot Group, die als Betreiber der Anlage vor Ort agierte: „Ohne unser Wissen oder unsere Zustimmung hat der Betreiber nachweislich an zwei Sitzen die Sicherheitssensoren und Bügelüberwachung so manipuliert, dass Personen mit weit höherem Körpervolumen transportiert werden konnten. Die Manipulation durch den Betreiber wurde von mehreren Sachverständigen bestätigt. Unser Sicherheitssystem basiert bei allen Anlagen auf zwei voneinander unabhängig wirkenden Verriegelungseinheiten, die bei jedem Fahrzyklus überprüft werden. Jede der Verriegelungseinheiten ist einzeln in der Lage, die entstehenden Kräfte aufzunehmen. Durch die vom Betreiber durchgeführte Manipulation wurde der Sicherheitsmechanismus jedoch umgangen.“

Tyre Sampson, der Jugendliche aus Missouri, der im Freizeitpark in Orlando zu Tode stürzte, weil sein Sicherheitsbügel nicht geschlossen war, war 1.90 Meter groß und wog rund 170 Kilogramm. Weltweit sind laut Firmenangaben von Funtime 21 dieser Anlagen aus Osttiroler Produktion in Betrieb – unter anderem in Deutschland, Dubai, Saudi-Arabien, den USA, Großbritannien und Dänemark. Die erste wurde, wie berichtet, beim Oktoberfest in München 2013 aufgestellt. Bisher sei es bei keiner Anlage zu einem Zwischenfall wie in Florida gekommen, wird versichert.

Zum Urteil gibt man sich bei Funtime gelassen: „Nach österreichischem Recht ist das US-Gerichtsurteil nicht gerechtfertigt. Unser Unternehmen ist international tätig, in der Branche anerkannt und hält sich an sämtliche Auflagen, die von der lokalen Prüfbehörde auch bestätigt wurden. Wir bedauern den Unfall in Florida zutiefst, sehen jedoch keine Verantwortung am Zustandekommen dieses Unglücks, da wir keinerlei Einfluss auf den – nach den behördlichen Abnahmen und ohne unser Wissen durchgeführten – Eingriff des Betreibers in die Sicherheitstechnik der Anlage hatten.“

Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

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Bei der Fahrt auf einem „Freifall-Turm“ des Osttiroler Unternehmens starb 2022 in Florida ein Jugendlicher.

6 Postings

lia
vor 8 Monaten

amerika ist schön, zum bereisen. europa ist genauso schön. z.b. war ich in frankreich. was für ein tolles land.

 
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Dolo79
vor 8 Monaten

Auch wenn dieser unfall tragisch war,aber denn hersteller auf solche summen zu verklagen ist amerikanische "show pur"!!!Zumindest weiss jetzt auch der letzte osttiroler welche beeindruckenden maschinen in unserem bezirk erfunden,gebaut und weltweit im einsatz sind... Hut ab vorm erfindergeist des Firmengründers!!

 
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Bahner Bernd
vor 8 Monaten

Bei der Fahrt über amerikanische Freeways konnte ( oder kann ) man immer wieder große Werbeschilder lesen : Miscarriage ? Kontaktieren Sie unsere Rechtsanwaltskanzlei, spezialisiert auf Fehlgeburten und andere Schwangerschaftskomplikationen. Entsprechend hoch sind auch die Versicherungssummen für Gynäkologen. Diese Juristen arbeiten alle auf Erfolgsbasis mit zT. abenteuerlich hohen Streitwerten. Meist einigt man sich dann auf eine geringere Summe, die aber für eine Osttiroler Firma auch kaum bezahlbar wäre. Man erinnere sich an einen Fall, bei dem eine betagte Kundin, die sich mit einem im Auto unachtsam verschütteten Kaffee verbrühte von McDonalds einige Millionen Dollar erstritt. Diese Klagsmentalität hat sich inzwischen auch bei uns eingenistet.

 
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    Asdf jjkloe
    vor 8 Monaten

    nur zum Meccikaffee und der Klagsmentalität: Anders als der anglo-amerikanische Raum kennt unser (österreichisches) Schadenersatzrecht das Rechtsinstitut der punitive damages (Schadenersatz welcher über den tatsächlich erlittenen Schaden hinausgeht) nicht.

     
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      Bahner Bernd
      vor 8 Monaten

      Die Mentalität wäre vorhanden, die juristische Umsetzbarkeit bei uns Gott sei Dank nicht.

       
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chiller336
vor 8 Monaten

amerikanische verhältnisse herrschen mittlerweile bei uns im täglichen leben - die rechtschutzversicherung macht das schon und es im prinzip immer nur darum, geld aus einem schaden zu schlagen - ob gerechtertigt oder nicht, wie im fall der firma funtime, interessiert die amis offenbar in keiner weise. wäre eine überlegung wert, in zukundt keine fahrgeschäfte - welcher art auch immer - nach amerika zu verkaufen

 
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