Die Zahl der Asyl-Anträge ist in Österreich in den vergangenen beiden Jahren deutlich zurückgegangen. Geändert hat sich aber seit dem Vorjahr auch das Verhältnis zwischen den Geschlechtern. War 2023 noch nicht einmal ein Viertel der Ansuchen von Frauen eingebracht worden, waren es 2024 gut 42 Prozent und heuer in den ersten elf Monaten mehr als 41 Prozent.
Ein gewisser Faktor dabei ist, dass seit einem entsprechenden Spruch des Europäischen Gerichtshofs im Vorjahr Frauen aus Afghanistan deutlich leichter zu Asyl kommen. Dementsprechend haben etliche Bürgerinnen des Landes, die in Österreich bereits über subsidiären Schutz verfügten, nun wieder den höher wertigen Asylstatus beantragt. So wurde heuer bisher in rund 2.500 Fällen bei Afghaninnen Asyl gewährt und damit deutlich öfter als bei Afghanen (1.900). Doch ist auch bei anderen großen Flüchtlingsgruppen wie Syrern und Iranern die Zahl der anerkannten Asylwerber zwischen den Geschlechtern aktuell praktisch gleich groß.
2022 nur neun Prozent der Ansuchen von Frauen
In früheren Jahren war der Anteil der Antragsstellerinnen jedenfalls deutlich geringer als jener der Antragssteller. Blickt man 20 Jahre zurück, kamen nur 29 Prozent der Anträge von Frauen. Vor zehn Jahren waren es knapp 28 Prozent. 2017 gab es dann - zwei Jahre nach einer großen Fluchtbewegung - wieder einen hohen Frauenanteil mit über 39 Prozent. Der sank dann kontinuierlich bis 2022, wo nur noch neun Prozent der eingebrachten Ansuchen von weiblichen Flüchtlingen waren.
Insgesamt gehen die Zahlen bei den Asylwerbern weiter zurück. In den ersten elf Monaten dieses Jahres gab es 15.337 Ansuchen, was um 35 Prozent weniger waren als im Vergleichszeitraum 2024. Diese Entwicklung ist auch bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen feststellbar. Kamen 2024 noch 925 Personen dieser besonders vulnerablen Gruppe ins Land, waren es heuer bisher erst 680. Damit dürfte hier der Rückgang schlussendlich bei etwa 20 Prozent liegen. Jedenfalls sollte der niedrigste Wert seit 2010 entstehen, als 687 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Anträge stellten.
In den Jahren seither gab es hier teils dramatische Spitzen. So wurden 2015 fast 8.300 Anträge aus dieser Gruppe registriert. 2022 waren es sogar beinahe 13.300. Was sich über all die Jahre nicht geändert hat, ist, dass vor allem männliche Flüchtlinge unbegleitet nach Österreich kommen. Von jenen, die heuer einen Antrag gestellt haben, waren mehr als 91 Prozent männlich. Anträge von begleiteten Minderjährigen gab es heuer 3.019, über 4.000 Ansuchen wurden für (in Österreich) nachgeborene Kinder eingebracht.
7 Postings
Mich würde interessieren, ob die Frauen aus Afghanistan alleine, eventuell mit Kindern oder auch mit ihren Ehepartnern nach Österreich kommen. Darüber gibt es keine Informationen. Falls sie ohne Ehepartner einreisen, kann dieser im Rahmen des Familiennachzuges nachfolgen? Weiss da jemand, wie das gehandhabt wird?
Bis 2. Juli 2026 gibt es in Österreich keinen Familiennachzug - dann wird man weitersehen.
Danke für die Antwort! Da die Frauen in Afghanistan in der Regel sehr jung heiraten, hätten mich diese Details interessiert.
@Annalies Wenn Frauen (zB in Afghanistan) allzu jung "heiraten" wird die (Zwangs- oder) Kinderehe in Österreich wegen sog. ordre-publique-Widrigkeit nicht anerkannt und hat daher bei uns auch keine Rechtsfolgen (wie zB Ableitung des Asylstatus auf den "Ehemann").
anna lies; 2 und 2 ist vier, und gedenkest du Afghanistan als Heimat, vergiss das Kopftuch deiner Nane nicht.
Ja, wenn die Frau Asyl oder subsidiären Schutz zuerkannt bekommt (bei Afghaninnen ist es aufgrund der angesprochenen EuGH-Entscheidung in aller Regel Asyl), haben der Ehemann oder eingetragene Partner (sofern die Ehe oder eingetragene Partnerschaft bereits vor der Einreise bestanden hat) und die minderjährigen Kinder Anspruch auf den selben Schutzstatus (§ 34 AsylG), wobei es nur auf die Eigenschaft als Familienangehöriger (§ 2 Abs. 1 Z 22 AsylG) ankommt, sofern der Familienangehörige nicht straffällig geworden ist und gegen die Frau kein Aberkennungsverfahren anhängig ist. Ob der derzeitige generelle "Stopp des Familiennachzugs" rechtmäßig ist oder nur eine rein politische Kraftmeierei darstellt ist noch nicht geklärt. Kommt aber noch.
Vielen Dank, jetzt kenn' ich mich aus!
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