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Schulstartgeld in Lienz wird auf 150 Euro erhöht

Nachdem seit 2022/23 keine Indexierung stattgefunden hat, kommt nun eine deutliche Erhöhung.

Die Sitzung des Lienzer Gemeinderats im Februar brachte - neben viel Erwartbarem - auch eine kleine Überraschung, als Gemeinderat Manuel Kleinlercher (FPÖ) spontan den Vorschlag aufbrachte, das Schulstartgeld von bisher hundert auf 150 Euro zu erhöhen. Dabei handelt es sich um eine mittlerweile einkommensabhängige Förderung für Familien mit Schulanfänger:innen, um bei den mit einer Einschulung verbundenen Kosten zu unterstützen.

Der Vorschlag wurde kurzerhand einstimmig angenommen. Zusätzlich einigte man sich darauf, künftig mehr Werbung für die Unterstützungsleistung zu machen, da diese im letzten Jahr nur von 13 Familien in Anspruch genommen wurde.

Soziale Treffsicherheit

Die Vergabe des Geldes orientiert sich an der Einkommensobergrenze II des Landes Tirol, die bei einem Zweipersonenhaushalt ein Haushaltseinkommen von maximal 2.200 Euro vorsieht. Für einen Haushalt von drei Personen liegt die Obergrenze bei 2.700 Euro, für vier Personen bei 3.100 Euro. Als Berechnungsgrundlage wird das Haushaltseinkommen des Vorjahres, also des Jahres vor der Antragstellung, herangezogen.

Die Einkommensgrenzen für den Bezug des Schulstartgeldes im Überblick. Entscheidend ist die Einkommensgrenze II. Screenshot: Land Tirol

Zusätzliche Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist ein Hauptwohnsitz in Lienz.

Schulkostenbeihilfe des Landes

Anlässlich des bevorstehenden zweiten Halbjahrs erinnert auch das Land Tirol an die Schulkostenbeihilfe sowie Förderungen bei Schulveranstaltungen im Inland, die einkommensabhängig zur Verfügung gestellt werden.

Die Schulkostenbeihilfe kann zwischen 1. Jänner und 31. Dezember eines Kalenderjahres für alle Kinder im Pflichtschulalter einmal für das jeweilige Schuljahr beantragt werden. Je nach Einkommensgrenze wird ein Zuschuss in der Höhe von 150 bis 200 Euro gewährt, die Förderanträge sind mittels Online-Formular einzubringen.

Ebenso bis zur neunten Schulstufe kann die Förderung für die Teilnahme an Schulveranstaltungen im Inland beantragt werden, wobei diese mindestens drei Tage (zwei Übernachtungen) dauern müssen. Die Höhe der Förderung beträgt je nach Einkommensgrenze 50 Prozent der nachgewiesenen Teilnahmegebühr und bis maximal 125 Euro oder 60 Prozent der nachgewiesenen Teilnahmegebühr und damit bis maximal 150 Euro. Förderanträge sind vor Beginn der jeweiligen Schulveranstaltung elektronisch mittels Online-Formular einzureichen. SchülerInnen einer allgemeinbildenden höheren Schule können beim Bildungsministerium um finanzielle Unterstützung ansuchen. 

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