Ihr Dolo Plus Vorteil:
Diesen Artikel jetzt anhören

Mindestsicherung: Der Ton wird rauer

Tiroler Regierung sieht in der Reform mehr Gerechtigkeit, Opposition fürchtet Erzeugung neuer Armut.

Der erste Teil der neuen Mindestsicherung ist bereits seit 1. Jänner in Kraft: Dieser sieht vor, dass subsidiär Schutzberechtigte, also Personen mit einem vorübergehenden Aufenthaltsrecht, nur mehr Leistungen aus der Grundversorgung und nicht mehr aus der Mindestsicherung erhalten. Kritik an dieser Entscheidung kam unter anderem vom Tiroler Kinder- und Jugendanwalt Lukas Trentini, der vor massiven sozialen Nachteilen gewarnt hatte.

Bezieher:innen werden in die Pflicht genommen

Für die Landtagssitzung im Mai steht nun der zweite Teil der Mindestsicherungsreform auf der Tagesordnung, mit dem die Tiroler Landesregierung neben handfesten Änderungen auch eine gewisse Akzentuierung vornimmt. Diese geht bereits aus den einleitend formulierten Zielen und Grundsätzen der Gesetzesvorlage hervor, wenn die Rede davon ist, dass Leistungen der Mindestsicherung „integrationspolitische und fremdenpolizeiliche Ziele berücksichtigen“ sollen.

Außerdem soll die Mindestsicherung nur dann gewährt werden, wenn die von einer sozialen Notlage betroffenen Personen auch „bereit sind, sich in angemessener und zumutbarer Weise um die Abwendung, Milderung oder Überwindung dieser Notalge zu bemühen.“

Nach Einschätzung der Caritas handelt es sich bei dieser Auflage um eine „unbestimmte und rechtlich kaum konkretisierte Pflicht“, an die jedoch der Erhalt einer existenzsichernden Leistung gekoppelt wird.

Auch das Tiroler Armutsforschungsforum sieht in der Gesetzesnovelle den Versuch, Armutsbetroffenheit in wesentlich stärkerem Ausmaß als bisher lediglich zu verwalten, anstatt wirksam zu bekämpfen. Diese Umorientierung werde etwa durch die Reihung der Ziele, wo nun integrations- und arbeitsmarktpolitische Ziele Vorrang gegenüber Armutsbekämpfung und Menschenwürde erhalten, bekräftigt.

Soziallandesrätin Eva Pawlata und Landeshauptmann Anton Mattle betonen, dass die Mindestsicherung eine zentrale Stütze der Sozialpolitik in Tirol bleibe. Foto: Land Tirol/DieFotografen

Den „Anreiz einer Beschäftigung nachzugehen“, erkennt hingegen Landeshauptmann Anton Mattle in der Reform der Mindestsicherung, der außerdem hervorstreicht, dass die Mindestsicherung eine Übergangshilfe und kein Dauerzustand sein solle. So bringe etwa die Einführung eines Freibetrages von bis zu zwölf Monaten spürbare Vorteile bei der Arbeitsaufnahme.

Höchst- statt Mindestsätze

Doch was ändert sich darüber hinaus im Detail? Abgesehen von neuen Zielformulierungen beinhaltet die Reform aus Sicht der Regierung eine Besserstellung von Mindestpensionist:innen und Menschen mit Behinderungen. Erstere würden besonders von einem erhöhten Anspruch profitieren, da ein Großteil der Sonderzahlungen nicht in das Einkommen eingerechnet werde.

Auch das Tiroler Armutsforschungsforum betrachtet die Einführung von regulären Zuschlägen für Alleinerzieherinnen und Personen mit Behinderung statt der bisherigen Quartalsregelung als „klare Verbesserung für systematisch besonders armutsbetroffene Gruppen“, wenngleich der faktische Mehrbedarf in den meisten Fällen dadurch nicht gedeckt werden könne. „Unbedingt abzulehnen“ sei hingegen der Übergang von Mindestsätzen, wie sie bisher vorgesehen waren, zu Höchstsätzen der Leistungen, da auf diese Weise der Charakter einer Mindestsicherung konterkariert werde.

Einschränkungen bei Großfamilien

Darüber hinaus beinhaltet die Reform strengere Zugangsregeln für Fremde, die einen Anspruch erst ab fünf Jahren rechtmäßigem und dauerhaftem Aufenthalt erhalten sollen.

Ebenfalls eingeschränkt wird die Unterstützung von Großfamilien durch einen degressiven Kinderrichtsatz, was unter anderem der Caritas sauer aufstößt: Diese degressive Staffelung bei mehreren Minderjährigen im Haushalt sei „sozialpolitisch höchst bedenklich“, da sie zu einer „systematischen Schlechterstellung kinderreicher Haushalte“ führt, „obwohl diese nachweislich ein erhöhtes Armutsrisiko tragen“, schreibt die Caritas der Diözese Innsbruck in ihrer Stellungnahme.

Höchstdeckel bei Haushaltsgemeinschaften

Auch für volljährige Haushaltsmitglieder enthält die Reform einen Höchstdeckel, wodurch aus Sicht von Landeshauptmann Mattle der Abstand zu Erwerbseinkommen gerechter werde.

Die Grüne Sozialsprecherin Zeliha Arslan geht davon aus, dass die Reform neue Armut statt Perspektiven für Betroffene erzeuge. Foto: Grüne Tirol

Die Grüne Sozialsprecherin Zeliha Arslan befürchtet dagegen reale Verschlechterungen bei bestimmten Familienkonstellationen: „Wenn eine alleinerziehende Mutter ein 18-jähriges Kind in Ausbildung hat und dadurch weniger Unterstützung bekommt, dann läuft etwas fundamental falsch. Das bestraft genau jene, die sich bemühen und ihren Kindern eine Perspektive geben wollen“, so Arslan.

Komplexe Verfahren befürchtet

Statt Menschen gezielt zu unterstützen, setze die Landesregierung auf Druck und Kürzungen, interpretiert Arslan die Novelle, die aus ihrer Sicht steigende Bürokratie, mehr Unsicherheit und zusätzliche Belastungen für Betroffene und Einrichtungen bringen würde: „Alleinerziehende müssen künftig zuerst durch einen Dschungel an Berechnungen, bevor sie überhaupt wissen, ob sie sich eine Wohnung leisten können. Das ist realitätsfern und sozialpolitisch verantwortungslos.“

Vor „komplexen Verfahren, unklaren Anspruchsgrundlagen und fehlender Berechenbarkeit von Leistungen“ warnt auch die Caritas, die in ihrer Stellungnahme anmerkt, dass der vorliegende Begutachtungsentwurf diese Problemlagen verschärfe.

Geringes Sparpotenzial für Landesbudget

Die Liste Fritz, die den ersten Teil der Reform mitgetragen hatte, zeigt sich hinsichtlich des Sparpotenzials durch Einschränkungen bei der Mindestsicherung skeptisch: Die Ausgaben dafür seien im aktuellen Landesvoranschlag mit rund 65,8 Millionen Euro budgetiert, was etwa 1,1 Prozent des gesamten Landesbudgets entspreche. Im Vergleich dazu umfasse die Budgetgruppe Wirtschaftsförderung rund fünf Prozent des Budgets.

Auch angesichts der durchschnittlichen Mindestsicherungsbezugsdauer von 8,4 Monaten seien die potenziellen Einsparungen gering: „Soziale Treffsicherheit heißt, die Richtigen zu entlasten – und nicht jene zu bestrafen, die ohnehin schon jeden Euro zweimal umdrehen müssen“, konstatiert Liste Fritz-Parteichefin Andrea Haselwanter-Schneider.

Keine Postings

Ein Posting verfassen

Sie müssen angemeldet sein, um ein Posting zu verfassen.
Anmelden oder Registrieren