Längst ist der von Sozialministerin Korinna Schumann Anfang September vorgelegte Gesetzesentwurf zur Neugestaltung der Sozialhilfe nicht in trockenen Tüchern, angesichts zahlreicher offener Diskussionspunkte wird auch nicht allzu schnell mit einer Übereinkunft gerechnet.
Allerdings ist ein Inkrafttreten der Reform mit 1. Jänner 2027 geplant. Eine Einigung müsste also spätestens im Dezember vorliegen, um die Gesetzesnovellen noch rechtzeitig im Nationalrat beschließen zu können.

Zu verhandeln gibt es zahlreiche offene Punkte. Knackpunkte sind unter anderem die Höhe der Sozialhilfe pro Kind und die viel diskutierte „Staffelung“ der Zahlungen für Kinder („degressive Sätze“) - also ob es beispielsweise für das dritte oder vierte Kind geringere Beträge als für nur ein Kind geben soll.
Höherer Kindermehrbetrag, Spitzensteuersatz ab halber Million
Nicht im Sozialhilfegesetz selbst, aber im Rahmen des Gesamtpaketes diskutiert wird auch die Frage des Kindermehrbetrages, der 2024 zuletzt erhöht wurde. Dieser soll laut Entwurf von derzeit 700 auf 1.000 Euro steigen.
Im Gegenzug soll der derzeit geltende Höchststeuersatz von 55 Prozent über 2029 hinaus verlängert werden und nicht auf 50 Prozent zurückfallen. Bisher wurde er fällig für Menschen mit einem Bruttojahreseinkommen von über einer Million Euro. Dem diskutierten Entwurf nach soll diese Grenze auf eine halbe Million abgesenkt werden, wir haben berichtet.
Niedrigbezahlte und Alleinerziehende profitieren
Berechnungen des Momentum Instituts zeigen, dass der erhöhte Kindermehrbetrag 153.227 Personen, viele davon Niedrigbezahlte, zugute kommen würde. Die meisten von ihnen sind arm trotz Arbeit: 57 Prozent von ihnen sind armuts- und ausgrenzungsgefährdet. Durch die Reform hätten sie im Durchschnitt 576 Euro im Jahr mehr (bei einer durchschnittlichen Kinderzahl von knapp unter 2).

Gut jede vierte alleinerziehende Person (28 Prozent) würde die Maßnahme entlasten. Bei ihnen sinkt auch die Armutsgefährdungslücke – der Abstand zur Armutsgefährdungsgrenze – am stärksten. Insgesamt sinkt die Armutsgefährdungsquote der Gesamtbevölkerung um 0,6 Prozentpunkte.
Den Kindermehrbetrag erhalten Familien, die so wenig bezahlt bekommen, dass keine Lohnsteuer anfällt. Dementsprechend können sie den Familienbonus auch nicht von ihrer Steuer absetzen und haben somit nichts davon. Daher gibt es als Alternative den Kindermehrbetrag, der unter bestimmten Voraussetzungen in Form einer Negativsteuer, also einer Gutschrift, in Höhe von derzeit bis zu 700 Euro jährlich pro Kind ausbezahlt wird.
Rund 5.000 Menschen von Spitzensteuer betroffen
Im Gegenzug werden Topbezahlte zur Kasse gebeten, wobei ihre steuerliche Mehrleistung maximal 25.000 Euro netto beträgt. Das entspricht laut der Denkfabrik fast dem Median-Nettojahreseinkommen aller unselbständig Erwerbstätigen. „Doch was für die meisten ein ganzes Jahresgehalt ist, ist für Einkommensmillionäre nur ein Zwanzigstel ihres Jahresgehalts“, so Oliver Picek, Senior Economist am Momentum Institut.
Lediglich 1.383 Personen haben ein einkommensteuertarifpflichtiges Einkommen von über 1 Million Euro (letztverfügbarer Stand 2023), das entspricht rund einem von 3.200 Erwerbstätigen. Mit der Spitzensteuersatz-Reform wären es künftig 5.378 Personen mit einem einkommenssteuertarifpflichtigen Bruttojahreseinkommen über 500.000 Euro. Das entspricht einem von über 800 Erwerbstätigen. Einkommen bis 500.000 Euro bleiben genau gleich versteuert wie bisher.
Kaum Auswirkungen auf Steuer- und Abgabenquote
Die Steuer- und Abgabenquote bleibt durch die Reform de facto unverändert. Mindestens 57 Millionen Euro an zusätzlichen Steuereinnahmen bringt der Spitzensteuersatz – wohl noch einige Millionen mehr, weil die Datengrundlage (letztverfügbare Einkommensteuerstatistik) aus 2023 stammt. Der Kindermehrbetrag – mit aktuellerer Datengrundlage – abzüglich geringer Sozialhilfe-Auszahlungen der Länder kostet 70 Millionen Euro mehr.
Die persönliche Steuer- und Abgabenquote (Einkommenssteuer und Sozialversicherungsbeiträge, keine sonstigen Steuer) für 5.378 Personen mit über einer halben Million Euro Bruttojahresgehalt (die wären künftig im Spitzensteuersatz) steigt um maximal 2,1 Prozentpunkte. Jene für die 153.000 Beziehenden des Kindermehrbetrags sinkt um maximal 1,9 Prozentpunkte.
„Viel sinnvoller als die Steuern auf Arbeit zu erhöhen, wäre es aber, Vermögen stärker zu besteuern. Aktuell kommen von 100 Steuereuros rund 80 aus Arbeit und Konsum, aber nur 4 Euro aus der Besteuerung von Vermögenswerten“, so Picek abschließend.
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