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Lienz: Bundschuh Reisen kann neu durchstarten

Im April 2015 wurde über das Osttiroler Traditionsunternehmen Bundschuh Reisen GmbH ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung eröffnet. Am 6. Juli 2015 nahm die Mehrheit der Gläubiger den Sanierungsplanvorschlag mit einer Quote in Höhe von 30 Prozent an.

Da an diesem Tag noch nicht alle Voraussetzungen für eine gerichtliche Bestätigung des Sanierungsplans vorlagen, wurde der Bundschuh Reisen GmbH eine First zur Schaffung aller Voraussetzungen vom Gericht eingeräumt.

Diese gesetzlichen Vorgaben für die Bestätigungen des Sanierungsplans wurden nunmehr allesamt erbracht, teilte der Kreditschutzverband am 16. Juli 2015 auf seiner Website mit. Erfüllt die Bundschuh Reisen GmbH den abgeschlossenen – und nunmehr auch bestätigten – Sanierungsplan, kann das Unternehmen ohne Altlasten – die letzte Rate ist in 2 Jahren fällig - neu durchstarten.

2 Postings

Bessawissa
vor 9 Jahren

Es wird schwer genug sein, die Quote pünktlich zu erfüllen. Ich finde es gut, dass die Mehrheit der Gläubiger an die Fortführung des Unternehmns glaubt. Dem Schreiber des Kommentars wünsche ich mehr Einsicht und Toleranz. Und: dass er nie in so eine Misere (lange finanzielle Krankheit mit erhebliche Altlasten) gerät. Der Firmenleitung gutes Gelingen!

 
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Jo
vor 9 Jahren

Immer wieder das gleiche Spiel. Die Mehrheit der Gläubiger....51 Prozent. Die Meinung der anderen 49 Prozent zählt mal gar nicht! Die können auch dagegen gewesen sein. Ja für 100% Leistung/ Rechnungssumme gibts jetzt satte 30% Zahlungen in 4 Raten. Wie die betroffenen Gläubiger aus der Missere aussteigen interessiert niemanden. Hauptsache das betroffene Unternehmen hat SICH saniert, und kann frisch frei und locker weiter arbeiten...ist man doch gerade 70% an Kosten los geworden. Ändern wird sich an der Geschäftstätigkeit nichts. Auch nehme ich an das wie in sehr vielen mir bekannten Fällen keine Lehren daraus gezogen werden. Die Geschäftsführer bleiben ja die gleichen, und das Geschäftsfeld ebenso. Es kann jedem Unternehmer einmal ein Fehltritt passieren, aber es gibt ja auch die, die 2, 3 oder mehrere male durch einen Ausgleich marschieren....Altlasten bis auf 20% abstreifen und weiterwurschteln. Das gehört verboten. Jeder Alkolenker muss zum Nachtest...warum nicht auch solche Unternehmer? Die sollen vor einer Gewerbeaufsicht eine Prüfung ablegen, ob Sie in der Lage sind ein Unternehmen nach Ausgleich oder Konkurs wirtschaftlich zu führen. Fällt er durch soll er kein Unternehmer mehr sein...die werden ja wieder auf Gläubiger losgelassen! Man bringt nur nie in Erfahrung wie viele Gläubiger so eine Sanierung nicht Überleben! Haupsache Konkurs abgewendet! Und der Branchenkollege der immer alles positiv Kalkuliert und Kostendeckend arbeitet...vielleich Geschäfte an den tollen Kalkulationskünstler verliert ist hinten nach 2x der Depp. Grml und Ärger

 
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