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OGH: BKH-Lienz muss Schulden beim ÖAMTC begleichen

296.546 Euro für Interhospitalflüge sind bereits eingeklagt, weitere 177.228 Euro eingemahnt.

Der Osttiroler Krankenhausverband, der unter der Führung des Matreier Bürgermeisters Andreas Köll das BKH Lienz betreibt, muss rund 300.000 Euro an offenen Rechnungen für Interhospitaltransporte (Stand September 2016) an den Christophorus Flugrettungsverein des ÖAMTC überweisen. In letzter Instanz hat der Oberste Gerichtshof der Rechtsmeinung der Krankenhausführung nicht zugestimmt.

Das BKH Lienz verweigert seit 2013 die Bezahlung von Interhospitaltransporten durch den ÖAMTC Rettungshubschrauber. Bei diesen Transporten werden Schwerstkranke und Notfallpatienten vom Hubschrauber in die Kliniken nach Klagenfurt, Innsbruck oder Salzburg überstellt. Die Koordination erfolgt über die Leitstelle Tirol. Krankenhausobmann Andreas Köll und Krankenhaus-Anwalt Johannes Hibler leiteten daraus ab, dass die Leitstelle der Auftraggeber sei und das Land deshalb die Kosten für diese Flüge übernehmen müsse.

Also wurden kurzerhand die Zahlungen eingestellt. Dem ÖAMTC, der die Leistungen erbringt, riss im Sommer 2016 die Geduld. Er klagte 296.546 Euro ein – für Flüge von 2013 bis März 2015 – und blitzte zunächst beim Bezirksgericht in Lienz ab. Das Landesgericht in Innsbruck hob das Urteil des Bezirksgerichtes aber auf, die Causa ging in die nächste Runde und landete zunächst beim Verfassungsgericht und schließlich beim OGH.

Die Verfassungsrichter wiesen die Beschwerde zurück. Und der OGH argumentiert nun zivilrechtlich damit, dass unterschiedliche Transporte auch unterschiedliche Sachverhalte seien. Die offene Summe – die sich bis Ende 2016 um weitere 177.228 Euro erhöht hat – verteilt sich nämlich auf 193 Patienten, davon 132 Osttiroler, 44 Kärntner, sieben Patienten aus anderen Bundesländern und zehn EU-Ausländer. Genau hier liegt offenbar der Knackpunkt. Den einzelnen Transporten, die zwischen 1.600 und 2.700 Euro kosten, liegt kein gemeinsamer „Liefervertrag“ zugrunde. Es sind quasi Einzelaufträge, die nach Erfüllung zu bezahlen sind.

Köll und Hibler sehen das anders. Ihnen geht es um das Prinzip. Beide beharren darauf, dass der zuständige Verfassungsgerichtshof das Urteil des Lienzer Bezirksgerichts nur formal und nicht inhaltlich geprüft habe und auch der zivilrechtlich zuständige OGH nicht in die Tiefe gegangen sei. „Keine einzige der Rechnungen übersteigt die Bagatellgrenze von 5.000 Euro, deren Überschreitung notwendig wäre, damit sich der OGH inhaltlich mit diesem Rechtsstreit beschäftigt“, erklärt Anwalt Hibler.

Ob seine Auftraggeber nach der neuerlichen Schlappe weiter im Ring bleiben, ist noch offen. Man müsste dann nämlich nicht weniger versuchen, als das Tiroler Rettungsdienstegesetz zu kippen. Um noch einmal in den Ring steigen zu können, bräuchte man einen Streitwert über der Bagatellgrenze. Zwar gibt es vom ÖAMTC auch eine einzelne offene Rechnung über mehr als 5.000 Euro für einen längeren Flug, die wurde aber bislang noch nicht eingeklagt.

Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

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BKH Lienz muss dem ÖAMTC 300.000 Euro überweisen

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6 Postings

manchmalgottseidankexilosttiroler
vor 7 Jahren

Sehe das auch so wie 1plus1 . 300.000 Euro an offenen Rechnungen können einen Matreier nicht erschrecken!Glück auf!

 
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    1plus1
    vor 7 Jahren

    @ manchmalgottseidankexilosttiroler: Sie scheinen ja - nomen est omen - ein wirklich pointiert ausgewiesener Osttiroler Patriot zu sein? Deshalb fühlen Sie sich wohl dort - in welchem Exil Sie sich auch immer aufhalten mögen - offenbar besser aufgehoben, als in Ihrer früheren Heimat?

    Die Sache selbst ist jedoch für die Osttiroler Gemeinden bei weitem nicht so lustig: Obwohl das BKH Lienz noch eines der wenigen, schuldenfreien öffentlichen Krankenhäuser in ganz Österreich ist, haben dessen Eigentümer - und das sind nun mal alle 33 Gemeinden - zunehmend schwer daran zu knabbern, dass sie jetzt plötzlich auch noch für die Flugrettung, sogar von Ausländern zuständig sein und bezahlen sollten! Ich glaube nicht, dass das - zugunsten von uns OsttirolerInnen - auch in anderen österreichischen Bundesländern oder gar in anderen EU-Staaten so der Fall wäre, aber vielleicht ist das in Ihrem selbstgewählten Exil so?

    Und übrigens: Die vom ÖAMTC eingeklagten rund 297.000 Euro, mussten schon längst bezahlt werden, wie aus der Aussendung von RA Dr. Hibler eigentlich unmissverständlich hervorgeht. Da ist nichts mehr offen! Diese Summe ist zudem für Osttirol - aufgrund dessen, mit Abstand weitester geographischer Entfernung zum jeweils nächsten Schwerpunktkrankenhaus in Österreich - sogar noch höher, als der Gesamtbetrag, den das Bundesland Tirol für a l l e (!) Interhospitaltransporte an a l l e Nordtiroler Krankenhäuser aus Steuergeldern „zuschießt“, nämlich rund 280.000 Euro pro Jahr...

    Ist doch sehr lustig für Ihre frühere Heimat und deren Bevölkerung, oder?

     
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      Gerhard Pirkner
      vor 7 Jahren

      Liebe(r) 1Plus1 , schön, dass Sie das Schreiben von Hannes Hibler – adressiert an Andreas Köll und Helene Brunner – so genau kennen :-), das lässt vermuten, dass Sie entweder der Auftraggeber oder ein Medienvertreter sind. Ich konnte keinen Hinweis darauf finden, dass der ÖAMTC das Geld bekommen hat, dafür den Satz: "Wie bereits mitgeteilt, betragen die beim Christophorus Flugrettungsverein mit Stand September 2016 offenen Rechnungen für Interhospitaltransporte € 418.681,00". Für mich klang das nicht nach Bezahlung.

       
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      manchmalgottseidankexilosttiroler
      vor 7 Jahren

      Okay okay okay,ich sehe schon lieber 1plus1 ,Sie und Ihre Mitstreiter leben in einer weitgehend ironiefreien Zone,ich erkläre es Ihnen noch mal: auch wenn Sie die "arme Osttiroler"-Keule noch so hoch schwingen aufgrund einer bestehenden Vereinbarung mit dem Öamtc müssen die Gemeinden für den Hubschrauber zahlen.(oder haben gezahlt ,oder werden noch zahlen- da gibt es offensichtlich leichte Wahrnehmungsunterschiede). Nebenbei bemerkt denke ich,dass die Gemeinden zu Recht für den Flugservice in der Region bezahlen. Der Betrag durch 33 dividiert ergibt eine Summe,die für jede Gemeinde leistbar erscheint,wenn man bedenkt,welche Summen für diverse Sinnlosigkeiten(ist natürlich nur eine Annahme von mir)im Laufe der Zeit aufgewendet werden. Danke übrigens der Nachfrage nach meinem Befinden mir gehts gut hier,vielleicht auch deshalb,weil der eigene Stolz den Leuten hier bei der Betrachtung von Sachproblemen nicht so sehr im Weg steht wie im schönen Osttirol.

       
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1plus1
vor 7 Jahren

Bei dieser Berichterstattung kann man sich des Eindruckes nicht ganz erwehren, dass dolomitenstadt eher auf Seiten des ÖAMTC Partei ergreifen möchte, als auf Seiten der 33 Osttiroler Gemeinden?

Interessant ist auch, dass die Firmengruppe Knaus das BKH Lienz bislang offenbar nicht geklagt hat, obwohl eine, auch von dolomitenstadt erwähnte Rechnung über der „Bagatellgrenze“ von 5000 Euro, gerade nicht den ÖAMTC betrifft?

Und warum spricht Gerhard Pirkner von einer neuerlichen Schlappe, wenn die Klärung der entscheidenden, inhaltlichen Rechtsfrage durch den Verfassungsgerichtshof bislang noch gar nicht stattfinden konnte, weil das LG Innsbruck (als Berufungsgericht nach dem wohlbegründeten, erstinstanzlichen Urteil des BG Lienz „zugunsten Osttirols“) den 33 Gemeinden genau diesen Gang aus überwiegend formalen Gründen verwehrt hat?

Das BKH Lienz hat auch keine Zahlungen kurzerhand eingestellt, sondern mussten die 33 Osttiroler Gemeinden zumindest bis 2013 überhaupt nichts für Interhospitaltransporte an den ÖAMTC bezahlen, da es bekanntlich bis 2012 (anstatt einer klaren verfassungsrechtlichen Regelung bzw. Entscheidung) einen Staatsvertrag nach § 15 a Bundesverfassungsgesetz zwischen Bund und Land Tirol gegeben hat, welcher die Kostentragung durch diese beiden Gebietskörperschaften geregelt hat: Die Osttiroler Gemeinden und damit deren Bevölkerung, mussten bis zum Zeitpunkt der Aufkündigung dieses Staatsvertrages überhaupt nichts beitragen und jetzt? Jetzt sollten sie plötzlich (im Unterschied zu anderen Bundesländern) dafür zuständig sein, z.B. Flugtransportkosten für 44 KärntnerInnen, 7 Patienten aus anderen Bundesländern und sogar 10 EU-Ausländer bezahlen zu müssen? Wenn diese Interhospitaltransporte hingegen am Bodenwege (also terrestrisch) stattfinden würden, müsste das BKH Lienz nichts bezahlen!

Im Übrigen besteht seit 1.7.2015 eine Vereinbarung zwischen dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger und allen Flugrettungsunternehmen Österreichs an gesamt 38 Standorten, welche auch hohe Kostenzuschüsse für Interhospitaltransporte regelt, wiewohl Flugrettung in Österreich derzeit Ländersache ist?

Warum müssen in Nordtirol überwiegend das Land (und nur marginal ein Teil der Gemeinden...) und in Osttirol „über Gebühr“ die Gemeinden zusätzliche Kostenbeiträge leisten? Warum kann ein Landesgericht in Tirol (aus überwiegend formalen Gründen) so weitreichende Entscheidungen „abschließend“ treffen, die eigentlich höchstgerichtlich österreichweit getroffen werden sollten? Wäre dafür nicht gerade der Verfassungsgerichtshof prädestiniert, wenn schon die Politik keine klaren Regelungen vorgibt? All diese Fragen müssen einfach auf höchster Ebene geklärt werden, wozu alle 33 Osttiroler BürgermeisterInnen RA Dr. Johannes Hibler auch weiterhin einstimmig ermächtigt haben: Es bleibt also spannend!

 
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...symbolic...
vor 7 Jahren

Wie wird das eigentlich bei den anderen BKH in Tirol gehandhabt? Wird dort auch nicht bezahlt, oder liegts wohl wieder mal an einem gewissen Herrn K., der seinen Sturschädel durchdrücken will? Es wird ja wohl Regeln geben, die einzuhalten sind. Wäre nur interessant zu wissen, wer den Herrn RA samt Prozesskosten bezahlt. Herr K. persönlich vielleicht? Überall wo er die Finger drin hat, geht finanziell der Rauch auf, oder kommt das nur mir so vor? Was mich auch noch interessieren würde, warum werden solche (notwendigen) Überstellungen nicht von den Patienten bzw. deren Krankenversicherungen übernommen?

 
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