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Die emotionale Debatte um die Rückkehr der Wölfe in den Alpenraum geht weiter. Sie sind streng geschützt. Darf man „Problemwölfe“ dennoch abschießen? Foto: Unsplash/Michael LaRosa

Die emotionale Debatte um die Rückkehr der Wölfe in den Alpenraum geht weiter. Sie sind streng geschützt. Darf man „Problemwölfe“ dennoch abschießen? Foto: Unsplash/Michael LaRosa

„In Tirol ist es möglich, Problemwölfe zu entnehmen.“

Landesrat Josef Geisler will dem Südtiroler Beispiel nicht folgen.

Vor dem Hintergrund, dass in Südtirol – auch angesichts herannahender Landtagswahlen – mit viel Emotion an einem Gesetz gebastelt wird, das den Abschuss von Wölfen unter bestimmten Bedingungen möglich macht, betont heute die Tiroler Landesregierung, dass man hierzulande bereits eine Regelung zur „Entnahme von Problemwölfen“ habe. „Ein Gesetz wie in Südtirol brauchen wir in Tirol deshalb nicht. Zum Schutz der Alm- und Weidewirtschaft werden wir aber auch in Tirol noch weitere Maßnahmen setzen müssen“, erklärt der zuständige Landesrat Josef Geisler und kündigt an, eine Steuerungsgruppe zur Sammlung von Erfahrungswerten und zur selbständigen Erprobung eigenständiger Herdenschutzmaßnahmen einzurichten: „Wir wollen uns nicht von anderen sagen lassen, was wir zu tun haben, sondern einen ‚Tiroler Weg‘ für den Herdenschutz entwickeln.“
„Ein Gesetz wie in Südtirol brauchen wir in Tirol nicht“, meint Landesrat Josef Geisler mit Blick auf die Diskussion um die Rückkehr der Wölfe. Foto: Expa
Geisler verweist darauf, dass es in Österreich – anders als in Italien – seit 2012 einen Wolfsmanagementplan gibt. Dort werde auch der Umgang mit Wölfen „in besonderen Situationen“ behandelt. Für den Fall, dass ein Wolf ohne ersichtlichen Grund aggressiv auf Menschen reagiert oder wenn wiederholt sachgerecht geschützte Nutz- und Haustiere getötet werden, empfehle der Österreichische Wolfsmanagementplan eine Entnahme. Gedeckt durch das Tiroler Jagdgesetz könne die Behörde nach Anhörung geeigneter Sachverständiger mit Verordnung feststellen, dass von einem bestimmten Wolf, Bär oder Luchs eine unmittelbare Gefahr für die Sicherheit von Personen oder eine unmittelbare erhebliche Gefahr für Weidetiere ausgehe. „Wenn wir in die Situation kommen, werden wir von unseren rechtlichen Möglichkeiten Gebrauch machen“, versichert Geisler. Voraussetzung für eine auch mit den EU-Bestimmungen konforme Entnahme schadensauffälliger Tiere sei allerdings, dass Präventionsmaßnahmen zum Schutz von Tieren ausgereizt sein müssen. Das war auch Thema bei einer Wolfsdiskussion in Osttirol, die vor Kurzem in der LLA Lienz stattfand. Diese Präventionsmaßnahmen seien allerdings nicht nur eine Frage der Finanzierbarkeit, sondern gerade im alpinen Gebiet auch eine Frage der Umsetzbarkeit, unterstreicht Geisler. „Erfahrungen mit Herdenschutzmaßnahmen aus anderen Regionen können nicht so ohne Weiteres auf die Alpen übertragen werden.“ Denn im Gebirge gebe es völlig andere Bedingungen. Großflächige Almgebiete, inhomogene Tierherden und auch die verstärkte Nutzung der Almen durch Wanderer erschweren den Herdenschutz.

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