Zum anderen war nach Niederlagen in praktisch allen Instanzen inklusive Verfassungsgerichtshof bereits einmal der Punkt gekommen, an dem das BKH kaum noch einen Ausweg – außer einer Rechnungsbegleichung – hatte. Doch Hibler und BKH-Verbandsobmann Köll öffneten eine neue rechtliche Flanke. Sie versuchten mit einem „Feststellungsbegehren“ auch noch den Obersten Gerichtshof einzuschalten. Der OGH habe Ende Oktober die vom Verband eingebrachte außerordentliche Revision zurückgewiesen, erklärt Hibler am 29. Dezember in einem Schreiben an die Osttiroler Medien. Das sei aber noch nicht die endgültige Entscheidung.
Der Christophorus Flugrettungsverein habe nämlich auch die Begleichung einer Rechnung von über 5.000 Euro eingeklagt, „damit war und ist auch im Streit über die Rechnungen der Weg zum OGH prinzipiell frei“, meint Hibler. Zur Erklärung: Damit der Oberste Gerichtshof eine sogenannte „ordentliche Revision“ zulässt, muss offenbar auch bei einer hohen Klagssumme eine der Teilrechnungen über 5.000 Euro betragen. Versorgungsflüge von Lienz nach Klagenfurt sind in der Regel günstiger. Auf die Existenz dieser 5000-Euro-Rechnung baut die letzte Verteidigungslinie von Hibler und Köll auf. Hier hoffen die beiden Juristen nach der Abweisung einer außerordentlichen nun auf eine ordentliche Revision und einen OGH-Entscheid zu Gunsten des Osttiroler Krankenhausverbandes. Hibler: „Bis wann dieser Rechtsstreit entschieden wird, ist nur schwer zu prognostizieren, ich rechne aber nicht vor dem Frühjahr 2019 mit dem Einlangen der erwarteten letztinstanzlichen und endgültigen Entscheidung.“
8 Postings
Interessant wäre zu wissen, wieviel das Ganze letztlich kostet? Denn die Anwaltsarmada des ÖAMTC ist sich ziemlich sicher, während Köll und Hibler sehr im "hätte, könnte, wäre" schwimmen.
Und somit prognostiziere ich, dass sich die Summe bis zum Frühjahr verdoppelt haben wird. Wer zahlt die dann eigentlich?
Was befähigt Köll zum Krankenhaus-Capo? Warum sitzt in jedem geförderten Projekt der letzten Jahrzehnte immer ein Bürgermeister (Klärwerke, Müll, Krankenhaus, Altersheim etc.) Vielleicht kann mir das ja einer erklären.
naja in gemeindeverbänden - vertreten von bürgermeistern - sitzt nun mal ein solcher
Die Aussage mit "Anwaltsarmada" könnte den Eindruck erzeugen, der ÖAMTC würde etwas einklagen, das nicht rechtens wäre.
Der ÖAMTC ist hier nur Dienstleister, der von einer Leitstelle angefordert wird. Die Durchführung eines Fluges geschieht aus Notwendigkeit zur besten Versorgung eines Patienten. Keiner von uns würde im Ernstfall auch nur irgendein Verständnis haben, wenn es aus finanziellen Gründen nicht möglich ist, per Hubschrauber transportiert zu werden.
Die Kosten für angeforderte Flüge sind in jedem Fall zu bezahlen. Man kann doch nicht den ÖAMTC darauf sitzen lassen. Die Rechnung sind also ebenso prompt zu bezahlen, wie die Flüge durchgeführt werden. Oder sollten Flüge erst nach Vorauskassa erfolgen? In jedem anderen Geschäft wäre das längst fällig, denn wenn jedesmal die Rechnung eingeklagt werden muß, dann wird jeder Geschäftsmann das nächste Mal Vorauskassa fordern.
Ich bin nicht beim ÖAMTC beschäftigt, sondern nur Mitglied. Ich habe zum Glück auch noch keinen Rettungseinsatz des Clubs gebraucht, sondern ermögliche, wie Millionen andere auch, mit meinen Beiträgen diese wirklich gute Versorgung.
Wenn ich das jährliche Hin und Her wegen unbezahlter Rechnungen für angeforderte Flüge verfolge, denke ich "sind die alle deppert?". Die Flüge sind zu bezahlen, da gibt es wohl bei niemandem Zweifel. Wer sie letztlich verbucht, das kann nicht Aufgabe des ÖAMTC sein. Darum müssen sich die Leistungsträger intern kümmern. Wenn sie dazu nicht in der Lage sind, dann muß dort die Führungsebene entlassen werden.
Mit Klagen hier und dort werden unsere Club- und Versicherungsbeiträge nur zu den Anwälten umgeleitet. Und genau das brauchen wir nicht. Wir brauchen die beste Versorgung im Ernstfall.
Genau! Und all das soll am besten der (Osttiroler) Steuerzahler bezahlen: Für alle Patienten auch aus anderen Bundesländern und am besten weltweit, wie z.B. beim US-amerikanischem Skiteam.... Bis 2012 wurde das alles anstandslos von Bund und Land über einen Staatsvertrag bezahlt, warum jetzt plötzlich die Osttiroler Gemeinden?
Das ist die Antwort! (ernst gemeint und frei von Ironie)
Herr Köll: Bitte lesen!
Um nichts anderes geht es. Man muss sich nur das Richtige fragen.
Egal, was letztendlich herauskommt, die Rechtsanwälte sind am Schluss die lachenden Dritten. Die Leitstelle mag wohl die Flüge beantragen. Aber doch nicht von sich aus sondern nur auf Antrag des BKH wegen dringender medizinischer Notwendigkeit.
Ein gut recherchierter und objektiver Bericht von dolomitenstadt im Unterschied zu manchen Fake-News.
Die einstimmig von allen 33 Gemeinden beschlossenen Rechtsschritte waren aber nicht „in allen Instanzen“ erfolglos: Das BG Lienz hat in zwei Verfahren mit jeweils unterschiedlichen RichterInnen dem Rechtsstandpunkt des BKH Lienz „Recht gegeben“, und das durchaus mit interessanten rechtlichen Feststellungen und Begründungen. „Freiwillig“ wollen die Osttiroler Gemeinden jedenfalls nicht zahlen, da diese Kosten in Lienz im Unterschied zu Nordtiroler Spitälern aufgrund der Lage des Bezirkes wesentlich höher sind und in Nordtirol (mit Ausnahme von Kufstein, St. Johann und Reutte, wo es 50% Landesbeitrag gibt), nahezu zu 100% vom Land bezahlt werden.
Dazu kommt noch die Thematik der in-und ausländischen GastpatientInnen, wo der Tiroler Gesundheitsfonds (TGF) den Osttiroler Gemeinden zwischenzeitlich fast 15 Millionen Euro schuldet. Wenn diese liquiditätsmäßig vorhanden wären, wäre das BKH Lienz eines der ganz wenigen schuldenfreien Spitäler Österreichs, und das mit rd. 840 Mitarbeiterinnen und rd. 70 Millionen Euro Jahresbudget. So mussten 2018 erstmals 2,4 Millionen Euro an längerfristigen Bankverbindlichkeiten für den Tiefgaragenneubau aufgenommen werden, die jedoch großteils über zusätzliche Parkeinnahmen bedeckt werden können.
Und auf der anderen Seite : 84 Mio. Euro von Gastpatienten in Tirols Spitälern offen.
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