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„Wir schützen unsere Bauern“ soll dieses Bild wohl erzählen. Landesrat Josef Geisler, Landeshauptmann Günther Platter und Kammerpräsident Josef Hechenberger (von links) unterzeichnen eine Versicherungspolizze, bezahlt aus Tourismusgeld. Foto: Land Tirol/Brandhuber

„Wir schützen unsere Bauern“ soll dieses Bild wohl erzählen. Landesrat Josef Geisler, Landeshauptmann Günther Platter und Kammerpräsident Josef Hechenberger (von links) unterzeichnen eine Versicherungspolizze, bezahlt aus Tourismusgeld. Foto: Land Tirol/Brandhuber

Polizzenunterzeichnung von „Tiroler Wegeversicherung“

Günther Platter: „Versicherungsschutz für Landwirte ist nun vertraglich fixiert“.

Landeshauptmann Günther Platter, sein Stellvertreter Landesrat Josef Geisler und Josef Hechenberger, Präsident der Tiroler Landwirtschaftskammer, unterzeichneten am Dienstag, 26. März, wie angekündigt eine Versicherungspolizze der „Tiroler Wegeversicherung“. Damit sei der Versicherungsschutz für Tirols Landwirtinnen und Landwirte mit Weidevieh vertraglich fixiert und weitgehende Rechtssicherheit hergestellt betont Platter. Die Almsaison 2019 stehe kurz bevor, „daher war es mir wichtig, dass wir dies nun rasch umsetzen und einem guten Miteinander auf Tirols Almen auch im heurigen Jahr nichts im Wege steht“, betont der Landeshauptmann. Die Prämie in Höhe von jährlich 30.250 Euro wird aus dem Tourismusförderungsfonds des Landes bezahlt. „Durch die Ausweitung der bestehenden Wegeversicherung sind nun auch Schadensfälle mit Weidetieren abgedeckt. Die Almwirtschaft ist somit in den Versicherungsschutz eingeschlossen. Das Sperren von Wegen oder das Nichtauftreiben von Tieren sind somit vom Tisch“, erläutert der für die Landwirtschaft zuständige Landesrat Geisler. Die Versicherungssumme habe sich durch die Ausweitung des Versicherungsschutzes um 12.000 Euro erhöht. Versicherungsexperten betonen indes immer wieder, dass der Großteil der Tiroler Bauern bereits für Schäden durch Kuh-Unfälle – auch mit Fahrlässigkeit – ausreichend versichert sei. Das gelte auch für Schadenersatzforderungen wie jene nach dem oft zitierten „Kuh-Urteil“. Nur vorsätzlich herbeigeführte Schäden seien nicht versichert. Trotz nun doppeltem Versicherungsschutz befindet sich eine Novelle des Tiroler Almschutzgesetzes derzeit in Begutachtung – die Begutachtungsfrist endet mit 12. April 2019. Dabei soll unter anderem die Eigenverantwortung der Wanderinnen und Wanderer gesetzlich verankert werden.

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