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Rechtsstreit: Dolomitenstadt geht zum OGH

Wie berichtet klagte der Gemeindeverband Bezirkskrankenhaus Lienz den Dolomitenstadt Verlag im Jänner 2018 auf die Herausgabe der Nutzerdaten eines anonymen Posters. Nach drei Prozessterminen in Innsbruck wies das Gericht in erster Instanz die Klage ab und klassifizierte das folgende Posting als harmlos: „Abgesehen davon hört man immer öfter, dass man das BKH eher meiden soll, außer es ist ein Notfall.“ Der Verband berief und erhielt in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht Innsbruck recht. Gegen dieses Urteil legt Dolomitenstadt nun Revision beim Obersten Gerichtshof ein. Damit geht der Prozess in eine weitere Runde.

5 Postings

Vlad Tepes
vor 5 Jahren

Angst muss man vorm .. haben, der einen wegen solcher Kinkerlitzchen verklagt, noch viel mehr Angst sollte man vor einem OLG haben, der diesem Wahnsinn Recht gibt. Ich habe mich vor kurzem im Lienzer Krankenhaus aufgehalten und mich mit einer im Zimmer anwesenden Person über die "Qualitäten" des Lienzer Krankenhauses unterhalten, zugegebenermaßen auch kritisch. Als dann jemand vom Personal das Zimmer betrat, brachen wir das Gespräch ab und wechselten das Thema. Eine beklemmende Stimmung herrschte....Es lebe die Freiheit der Rede!!!!

 
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Freigeist
vor 5 Jahren

"Freedom of speech" gilt bei uns nicht mehr?

 
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    steuerzahler
    vor 5 Jahren

    Nicht, wenn ein notorischer Streithansel mit fremden Geld seine Machtansprüche durchsetzen will.

     
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schnuffi
vor 5 Jahren

Ich weiß nicht ob es die ganzen Streitereien auf unserem Planeten wirklich braucht. Bevor von 2 sich "bekriegenden" Parteien nicht 1 Recht bekommt ist man nicht zufrieden. Warum ist die Menschheit nur so? Die Anwaltschaft reibt sich jedenfalls die Hände.

 
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Bellavista
vor 5 Jahren

Die meistens anonym verfassten Kommentare im Netz halte ich durchaus für problematisch. Eben diese Anonymität verleitet umso mehr zu undifferenzierten und hofft hasserfüllten Aussagen. Hier muss es eine Möglichkeit geben ggf. einen Kommentator identifizieren zu können. Der besagte Kommentar, wegen dem nun die Gerichte bemüht werden, ist doch eher harmlos. Zumal er sich doch durch einen Blick in die Google-Rezessionen über das BKH stützen lässt. Diese sind sogar oft namentlich verfasst, so scheint es jedenfalls. In einer kleinen überschaubaren und kaum anonymen Gesellschaft wie in Osttirol sind eben diese Möglichkeiten zu einem anonymen Kommentar wichtig und für den Diskurs förderlich. Das gesellschaftliche Korsett ist doch recht eng, die Arbeitgeber oft rar (so viele Arbeitsmöglichkeiten für pflegerisches, ärztliches und medizintechnisches Personal gibt es z.B. nicht). Der Arm des machtbewussten und wohl eher eitlen Herrn Dr. Köll ist lang. Die Hürde, kritische Kommentare zu deanonymisieren sollte hoch sein!

 
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