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BKH gewinnt Prozess in zweiter Instanz gegen Dolomitenstadt

Oberlandesgericht verlangt Herausgabe von Userdaten, lässt aber Revision beim OGH zu.

Nachdem eine Klage des Gemeindeverbandes des Lienzer Bezirkskrankenhauses gegen die Dolomitenstadt Media KG im Februar in erster Instanz von Richterin Waltraud Laich am Landesgericht Innsbruck zurückgewiesen wurde, berief der Gemeindeverband gegen das Urteil und  bekam nun in zweiter Instanz beim Oberlandesgericht recht. Dolomitenstadt muss demnach binnen 14 Tagen die Daten jenes Users herausgeben, der in einem Leserkommentar den Satz postete: „Abgesehen davon hört man immer öfter, dass man das BKH eher meiden soll, außer es ist ein Notfall.“ Gepostet wurde dieser Satz nicht unter einem Artikel über das Krankenhaus, sondern unter einem kritischen Artikel über die politische Machtposition von Multifunktionär Andreas Köll im Tourismusverband Osttirol. Köll ist auch Obmann des Krankenhaus-Verbandes und Bürgermeister der Gemeinde Matrei. Die Richterin folgte im Verfahren am Landesgericht der Argumentation der Redaktion, dass dieses Posting „weder die Verbreitung unwahrer Tatsachen … noch eine ehrenbeleidigende wertende Äußerung“ darstelle. Außerdem gab die Redaktion zu bedenken, dass sämtliche Postings auf Dolomitenstadt redigiert werden, also erst nach inhaltlicher Prüfung durch die Redaktion freigeschaltet werden. Auch das wurde im erstinstanzlichen Urteil anerkannt: „Aus rechtlicher Sicht wird hierdurch der notwendige Zusammenhang mit journalistischer Tätigkeit gebildet, sodass eine Berufung auf das Redaktionsgeheimnis gemäß § 31 MedienG aus diesem Grund nicht unzulässig sein kann. Schließlich wird jeder Beitrag eines Nutzers entweder vom Chefredakteur selbst, oder sonstigen journalistischen Mitarbeitern des Unternehmens Dolomitenstadt Media KG geprüft.“ Beide Argumente lässt das Oberlandesgericht nicht mehr gelten. Sinngemäß wird argumentiert, dass erst in einem Verfahren gegen den User selbst geklärt werden könne, ob sein Posting rufschädigend sei. Und deshalb seien dem Kläger die „bekannten Userdaten“ zu übermitteln. Auch das Redaktionsgeheimnis gelte nur, „soweit es sich um Beiträge, Unterlagen, Mitteilungen und Materialien für den redaktionellen Teil oder redaktionell aufbereitete Informations- und Kommunikationsdienste handelt.“ Das Oberlandesgericht räumt allerdings ein: „Die Frage, ob ein Zusammenhang mit einer journalistischen Tätigkeit bei moderierten Diskussionsforen zu bejahen ist, musste – soweit überblickbar – bislang vom Obersten Gerichtshof nicht abschließend geklärt werden.“ Deshalb wird auch eine Revision und damit der Gang zum OGH zugelassen. Dolomitenstadt-Herausgeber Gerhard Pirkner ließ am Donnerstag, 13. Juni, gegenüber lokalen Medien offen, ob der Verlag diese letzte Instanz anrufen werde. Man habe jetzt 14 Tage Zeit, sich die nächsten Schritte zu überlegen. In Zusammenhang mit den User-Daten verweist Pirkner darauf, dass die Anmeldemaske von dolomitenstadt.at die Eingabe von Phantasiedaten erlaube, eine von vielen Usern genutzte Möglichkeit, gegenüber dem Medium unerkannt zu bleiben. Auch darauf sei vor Gericht hingewiesen worden. Das Oberlandesgericht vertritt hier den Standpunkt, dass erst nach Übermittlung der verfügbaren Daten geklärt werden könne, ob sich daraus die wahre Identität des Posters ermitteln lässt. Ausdrücklich wird darauf hingeweisen, dass die IP-Adresse nicht weitergegeben werden muss.

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6 Postings

Senf
vor 5 Jahren

zur erinnerung: die revision zu kosten für interhospitalflüge wurde vom OGH abgewendet. wer zahlt bitte die überstellungsflüge mit knapp 400.000,--euro? so stehts zumindest in der februarausgabe der kleinen.

meine fragen dazu:

wer übernimmt eigentlich die anwalts- und verfahrenskosten für das gerichtsverfahren, bzw. die fünf verfahren, die - wie ich vernommen habe - ja vornehmlich dazu dienten, rechtssicherheit zu erlangen?

wer iste eigentlich daran schuld, dass sich so hohe kosten über eine relativ lange zeit für die interhospitalflüge anhäuften? ist der/die schuldige eventuell in der hausverwaltung zu finden oder gar im gemeinde-spitalsverband?

ich hätte das gerne gewusst, denn als ein im bezirk lienz lebender steuer- und abgabenzahler darf man doch solche fragen stellen. auch mit nic, oder brauch ich dazu einen amtlichen identitätsnachweis?

 
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Klettermaxi
vor 5 Jahren

Traurig !!! Soviel zur Meinungsfreiheit...😡

 
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chiller336
vor 5 Jahren

es fällt auf, dass wohl viele diesen beitrag lesen, aber offenbar traut sich keiner, darauf noch irgendwas zu kommentieren. vermutlich nicht ohne grund - mit der rechtsfaust im nacken wird kommentieren uninteressant

 
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wolfgangwien
vor 5 Jahren

Sehr geehrter Herr Pirkner, machen sie doch eine ihrer Online-Umfragen wie zufrieden die Leute mit den Leistungen des BKH Lienz sind.

 
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frin
vor 5 Jahren

Ich würde nichts sagen, wenn es sich um ein Kommentar gehandelt hätte wodurch dem Krankenhaus tatsächlich ein großer Schaden entstanden wäre. Dies wäre denkbar bei einem sehr fragwürdigen Kommentar, einem womöglich groben Verstoß gegen die guten Sitten und weiters einem großen medialen Interesse.

Ich sehe das nicht, ich sehe einen "kleinen" Artikel mit überschaubarer Reichweite und kritischen Kommentaren.

Wäre es seitens des BKH nicht sinnvoller gewesen einen offenen Dialog zu suchen anstatt den Rechtsstreit?

Ein Streit verbunden mit Kosten welche anders investiert z.B. zusätzlichem Personal für Urlaubsvertretung die Belegschaft entlastet hätte.

Das BKH sollte sich die Frage stellen, ob der Schaden jetzt vielleicht nicht doch größer ist wie der Nutzen.

 
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    vitl
    vor 5 Jahren

    Wer bei dieser Sache den Nutzen hat, ist nicht schwer zu verstehen. Ein egozentischer, oportunistischer Steithansel neben seiner rechtsfreundlichen Vertretung.

    Den Schaden trägt das BKH, welches tolle Arbeit leistet.

     
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