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Foto: Eric Maclean/Unsplash

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Garagenpartys in Tirol bereits verboten

„Kleincluster” entstehen laut Landesregierung zum Großteil im privaten Bereich.

Nachdem Oberösterreich am Mittwoch angekündigt hatte, gegen Garagenpartys vorgehen zu wollen, hat das Land Tirol klar gestellt, dass derartige Partys mit mehr als sechs Personen etwa in Kellerräumen, Garagen, Scheunen, Werkstätten, Stadel und dergleichen in Tirol bereits verboten sind. Diese Räumlichkeiten zählen laut der Tiroler Verordnung, die bereits Mitte Oktober kundgemacht wurde, nämlich nicht zum privaten Wohnbereich, hieß es seitens des Landes. In der Tiroler Verordnung heißt es dazu wörtlich: "Als privater Wohnbereich im Sinn des § 10 Abs. 11 Z 1 COVID-19-Maßnahmenverordnung gelten nicht Gebäude, Teile von Gebäuden, sonstige bauliche Anlagen und Teile davon, die nicht unmittelbar für Wohnzwecke bestimmt sind, wie zum Wohnen ungeeignete Keller und Kellerräume, Garagen, Carports, Scheunen, Werkstätten, Stadel, Ställe und dergleichen." Damit greife für diese Räumlichkeiten die Verordnung des Bundes, wonach Veranstaltungen ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze, wie beispielsweise Hochzeits-, Geburtstags- und Weihnachtsfeiern, mit mehr als sechs Personen in geschlossenen Räumen und mit mehr als zwölf Personen im Freiluftbereich untersagt sind. "Bereits Mitte Oktober haben wir mit der Tiroler Verordnung über zusätzliche Maßnahmen zur Bekämpfung der Verbreitung des Coronavirus in Tirol Vorsorge getroffen, indem potenzielle Orte für Privatpartys und größere Feierlichkeiten wie etwa zum Wohnen ungeeignete Kellerräume, Garagen, Scheunen, Werkstätten, Stadel und dergleichen von den Einschränkungen und verschärften Maßnahmen dezidiert betroffen sind", erklärte dazu Landesamtsdirektor Herbert Forster gegenüber der APA. Eine der größten Herausforderungen seien nämlich die vielen kleinen Cluster, die im privaten Bereich entstehen. Derzeit gebe es in Tirol 274 aktive Cluster, davon beinhalte die überwiegende Mehrheit der Cluster, nämlich 164, weniger als fünf Fälle pro Cluster. Diese Kleincluster, die zu einem Großteil im privaten Bereich entstehen, nahmen in den vergangenen Tagen tendenziell weiter zu, erklärte Forster. Der Vollzug der Verordnung stelle durchaus eine Herausforderung dar, gestand der Landesamtsdirektor ein. "Sollten dabei offensichtliche Gesetzesübertretungen beobachtet werden, ist mit Strafen zu rechnen, wobei wir an dieser Stelle nochmals die Bevölkerung dazu aufrufen wollen, sich aus Überzeugung an die gesetzten Maßnahmen zu halten. Die Lage wird von Tag zu Tag ernster und kann nur mit einem gemeinsamen Kraftakt unter Mithilfe der gesamten Bevölkerung bewältigt werden", so Forster.

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