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Ausreisetestpflicht für Oberlienz läuft aus

Die Maßnahme endet am 24. August. Testpflicht für Innervillgraten wird verlängert.

Die seit 11. August geltende Ausreisetestpflicht für die Osttiroler Gemeinde Oberlienz wird mit morgen, Dienstag, 24.00 Uhr, auslaufen. Die ebenfalls am 11. August verordnete Ausreistestpflicht für Innervillgraten wird hingegen bis 1. September, 24.00 Uhr, verlängert. Das hat der Corona-Einsatzstab des Landes Tirol in Abstimmung mit der BH Lienz als Gesundheitsbehörde beschlossen.
Die Ausreisetestpflicht für Oberlienz läuft mit 24. August aus. Foto: Dolomitenstadt/Wagner
„Derzeit gelten in der Gemeinde Oberlienz mit Stand heute, Montag, noch 15 Personen als aktiv mit dem Coronavirus infiziert, in den vergangenen drei Tagen hat es keine Neuinfektion gegeben. Die Lage ist stabil, das Infektionsgeschehen hat sich beruhigt und die Testpflicht kann daher auslaufen. In der Gemeinde Innervillgraten mit derzeit 32 positiven Fällen verzeichnen wir nach wie vor ein dynamisches Infektionsgeschehen mit vergleichsweise hohen Infektionszahlen. Aus diesem Grund wird die Ausreisetestpflicht in dieser Gemeinde verlängert“, erklärt Elmar Rizzoli, Leiter des Corona-Einsatzstabes des Landes.

Bezirksweite Maßnahmen weiterhin aufrecht

Auch die bezirksweit einheitlichen Maßnahmen bleiben bis 1. September aufrecht. Grundsätzlich gilt daher in ganz Osttirol weiterhin: Die Durchführung von Veranstaltung mit über 100 Personen ist untersagt, in Innervillgraten bereits ab 50 Personen. Zudem gilt für alle Veranstaltungen im Bezirk egal welcher Größe eine Registrierungspflicht, um im Bedarfsfall schneller und effizienter mögliche Coronavirus-Infektionsketten unterbrechen zu können. Darüber hinaus sieht die Verordnung auch eine FFP2-Maskenpflicht für alle Osttiroler Veranstaltungen indoor wie outdoor vor und auch im Handel ist das Tragen einer FFP2-Maske im Bezirk Lienz weiterhin Pflicht. „Der Corona-Einsatzstab des Landes Tirol wird gemeinsam mit der BH Lienz als Gesundheitsbehörde rechtzeitig vorab die Lage bewerten und dann entscheiden, ob diese Maßnahmen auslaufen können oder allenfalls verlängert werden müssen“, so Rizzoli abschließend.
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