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Ab 15. März 2022 gilt „geimpft oder gestraft“

Gesetzesentwurf liegt vor. Impfpflicht für alle ab 14 Jahren, ausgenommen Schwangere.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) und Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) haben am Donnerstag Details zu der ab Februar 2022 in Österreich geplanten Corona-Impfpflicht präsentiert. Die Pflicht wird für alle Personen mit Wohnsitz in Österreich ab 14 Jahren gelten. Ausgenommen sind Schwangere und jene, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, so Mückstein. Mitgetragen wird das Vorhaben von den NEOS und der SPÖ. Für die Ausnahmegründe brauche es eine ärztliche Bestätigung, betonte Mückstein bei der gemeinsamen Pressekonferenz mit Edtstadler, an der auch NEOS-Vorsitzende Beate Meinl-Reisinger teilnahm. Ausstellen können ein solches Ausnahme-Attest etwa allgemeine Kassenärzte, Fachärzte mit internistischem Sonderfach, Psychiater, sowie Ärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Gynäkologen und Amtsärzte. Gleichzeitig betonte Mückstein, dass die Impfung für Schwangere "ausdrücklich empfohlen ist". Auch in den Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums gibt es "eindeutige Empfehlungen" dafür, so der Minister. Vierteljährlich werden die sogenannten "Impfstichtage" stattfinden, an diesen müssen alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein oder einen Ausnahmegrund im Zentralen Impfregister eingetragen haben. Der erste Stichtag wird der 15. März sein, sagte Mückstein. Wer sich nicht eintragen lässt, dem drohen Geldstrafen - im ordentlichen Verfahren bis zu 3.600 Euro, dabei sind die Einkommensverhältnisse zu berücksichtigen. Alternativ kann auch ein sogenanntes "abgekürztes Verfahren" geführt werden, hier beträgt das Strafausmaß bis zu 600 Euro. Ungeimpfte werden dann vierteljährlich dazu aufgefordert, sich impfen zu lassen, oder einen Ausnahmegrund ins Impfregister eintragen zu lassen. "Ist das nicht der Fall, werden Strafen vierteljährlich verhängt", so Mückstein. Ein Außerkrafttreten des Gesetzes ist laut Presseinformation "voraussichtlich" Ende Jänner 2024 vorgesehen.
"Wir wollen aus dem ewigen Kreislauf des Auf - und Zusperrens ausbrechen," erklärt Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne). Foto: Expa/Schrötter
Der Gesundheitsminister betonte, dass er bei seinem Amtsantritt nicht gedacht hätte, dass eine allgemeine Impfpflicht notwendig sein könnte. "Wir alle, die wir hier stehen, haben lange eine allgemeine Impfpflicht ausgeschlossen. Wir haben aber auch alle viel gelernt" - auch, dass man keine Versprechen mehr machen sollte. Und dass man "aus dem ewigen Kreislauf des Auf - und Zusperrens ausbrechen" wolle. Der Entwurf geht nun bis zum 10. Jänner in Begutachtung und kann damit Anfang Februar in Kraft treten, sagte Mückstein. Edstadler betonte bei der Pressekonferenz, dass der Gesetzesentwurf von vier Parteien getragen wird - "das ist keine Selbstverständlichkeit". Der Tenor aus zahlreichen Gesprächen sei gewesen, man brauche eine allgemeine Impfpflicht, um aus dieser Pandemie auch rauszukommen. Die Impfpflicht sei aus europarechtlicher Judikatur gesehen zulässig. Ziel müsse dabei der Schutz der Öffentlichen Gesundheit sein, das Mittel müsse wirksam und verhältnismäßig sein - und dies sei die Impfung. Es seien noch immer zu wenig Personen geimpft, sagte sie. "Wir brauchen aber die Solidarität von allem im Land, damit wir die große gemeinsame Herausforderung meistern können." Man wolle auch nicht die Menschen "bestrafen, die nicht geimpft sind, wir wollen sie abholen", betonte sie. NEOS-Vorsitzende Meinl-Reisinger sagte, es gehe vor allem darum, Menschenleben zu retten. "Wir haben uns in den vergangenen Monaten immer gegen eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen, dafür aber dutzende Vorschläge gemacht, um Menschen mit positiven Anreizen von der Impfung zu überzeugen." Dies sei aber nicht gelungen. Man gehe nun gerade aus dem Lockdown heraus. Aber "in ein paar Wochen steht schon wieder die nächste Welle an" - das Ergebnis dürfe kein neuerlicher Lockdown sein "und dann wieder einer und wieder einer". "Daher habe ich meine Meinung (zur Impfpflicht, Anm.) geändert - wie so viele Experten und Politiker auch." Gerade für jeden liberal denkenden Menschen sei eine Impfpflicht eine unglaubliche Zumutung, räumte sie ein. "Ich unterstütze die allgemeine Impfpflicht - aber ich stelle meinen Abgeordneten die Abstimmung frei. Aber es wird sich eine deutliche Mehrheit der (pinken, Anm.) Abgeordneten für die Impfpflicht aussprechen." Seitens der SPÖ hieß es aus dem Büro von Parteivorsitzender Pamela Rendi-Wagner, die Partei unterstütze den Impfpflicht-Entwurf grundsätzlich, auch wenn die Pflicht "nie das Ziel war". "Eine hohe Durchimpfungsrate ist entscheidend, um den Teufelskreis von Lockdowns zu durchbrechen. Nur gemeinsam können wir das Sicherheitsnetz einer hohen Durchimpfungsrate von 90 Prozent erreichen, um weitere Lockdowns zu verhindern", so Rendi-Wagner in einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber der APA. "Leider hat es die Bundesregierung nicht geschafft, diese hohe Durchimpfung zu erreichen. Die allgemeine Impfpflicht war zwar nie unser Ziel, ist aber jetzt leider notwendig geworden. Die SPÖ unterstützt den Gesetzesentwurf und hat sich in den vergangenen Tagen aktiv mit Expertise eingebracht." Die SPÖ nehme die politische Verantwortung als staatstragende Partei "sehr ernst", betonte sie. Auch habe sie "wichtige Punkte" durchgesetzt, etwa eine ausführliche Begutachtung, die Einbindung von Datenschutz- und Verfassungsexperten, keine Freiheits- und Beugestrafen und einkommensabhängige Strafen. Das Fernbleiben bei der Pressekonferenz erklärte man in Rendi-Wagners Büro damit, dass es der SPÖ um die Inhalte, "nicht um irgendeine Inszenierung" gehe. Ähnlich äußerte sich SPÖ-Vizeklubchef Jörg Leichtfried in einer Aussendung. "Die Impfpflicht ist nichts, was wir uns gewünscht haben. Sie ist leider notwendig geworden, weil die ÖVP im Pandemie-Management versagt, den Sommer verschlafen und die Impf-Kampagne abgeblasen hat."
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