Gängige Fischotterfalle laut Gutachten rechtswidrig
Die Tiere sterben langsam und qualvoll. Dennoch ist die Falle in Kärnten genehmigt.
Ein Gutachten des Wildbiologen und Fischotterexperten Hans-Heinrich Krüger sieht in der Verwendung von sogenannten Conibearfallen einen Verstoß gegen das Jagd- und Tierschutzgesetz. Dies teilte der Auftraggeber des Gutachtens, Tierschutz Austria, am Dienstag in einer Aussendung mit. Diese Falle werde jedoch in Kärnten für die Bestandsreduzierung der Fischotter verwendet. Jagdreferent Martin Gruber (ÖVP) sieht auf APA-Nachfrage trotzdem keinen Handlungsbedarf.
Die "Conibearfalle" besteht aus zwei Stahlbügeln, die über eine Feder gespannt werden und beim Auslösen mit hoher Kraft zusammenschlagen. Das gefangene Tier stirbt dabei nicht durch die Schlagkraft, sondern dadurch, dass die Bügel im Hals- und Brustbereich treffen und lebenswichtige Strukturen, wie Herz, Lunge und große Blutgefäße, zusammenpressen, hieß es in der Aussendung. Getötet werde das Tier letztlich durch die Unterbrechung des Blutkreislaufs und des daraus resultierenden Kreislaufkollaps. Das gefangene Tier erwarte also auch im Falle eines planmäßigen Fangablaufs ein langsamer, qualvoller Tod durch Erdrücken.
Gruber, dem das Gutachten noch nicht vorlag, sieht jedoch keinen Handlungsbedarf, da die Aufstellung der Falle laut Kärntner Jagdgesetz erlaubt sei. "Laut Auskunft der zuständigen Wildbiologen wurde bisher noch von keinem Jagdausübungsberechtigten ein unerwünschter Fang bzw. Fehlfang gemeldet. Grundsätzlich wird generell immer danach getrachtet, die Tiere rasch und schmerzfrei zu erlegen, sei es nun mit einer Falle oder durch eine Schusswaffe."
Notwendig sei die Bejagung des Fischotters, der eigentlich ein geschütztes Tier ist, weil er das ökologische Gleichgewicht störe. "Der Fischotter ist und bleibt ein Raubtier und er hat das ökologische Gleichgewicht in den Kärntner Gewässern aus den Fugen gebracht. Das müssen wir in den Griff bekommen", meinte Gruber.
Die aktuelle Verordnung, die bis 1. November 2022 gilt, lässt Spielraum für die Entnahme von 102 Tieren. Bisher seien 72 Fischotter entnommen worden. Im Gegensatz zur alten Verordnung zählen nur noch gejagte Tiere, kein Fallwild, wie zum Beispiel durch Autos getötete Tiere. Dies verfälsche den Eingriff: "Fallwild kann in ganz Kärnten anfallen, während die Bejagung gezielt in den stark von Fischotter-Schäden betroffenen Gebieten erfolgen soll." Die Nachfrage, warum Fallwild in den betroffenen Gebieten auch nicht zählen würde, ließ das Büro des Referenten vorerst unbeantwortet.
11 Postings
Die Fische leiden in erster Linie unter der Degradierung unserer Gewässer durch Wasserkraftwerke, Querbauwerke, Flussbegradigungen und Uferverbauungen! Nur in solch naturfernen Gewässern kann der Fischotter überhaupt einen Schaden anrichten! Was ist aber unsere Antwort darauf: Fischotter weg! Kein Umdenken in Richtung, was können wir tun, um die Fließgewässer als Lebensräume zu renaturieren! Fischotter töten und schreien: "der ist schuld" geht einfach leichter! Es ist aber stark zu bezweifeln, dass sich die Fischbestände erholen und "sich selbst reproduzierende Bestände" bilden können, wenn wir unsere Gewässer weiter zerstören und keine Schritte zu Renaturierungen setzen - mit oder ohne Fischotter! Auf jeden Fall: wenn schon sinnloses Töten, dann wenigstens nicht qualvoll!!!
Liebe @burgi, manchmal übertriffst dich wohl selbst. Wenn du Schuld verteilst oder schuldige suchst, dann bitte begründet!
Lieber Senf! Keine Sorge! Das ist natürlich begründet, was ich schreibe! Es gibt genug Studien dazu und auch einen sehr guten Artikel auf Dolomitenstadt vom 19.2.21 von Wildtierexperten der NAGO! Lies nach, wenn du es mir nicht glaubst!
Und unterlass bitte deine unbegründeten, beleidigenden Unterstellungen anderen gegenüber! Schön sachlich bleiben!
@Burgi, ich gehe davon aus, dass du unsere Gewässer damit meinst. Bis jetzt rätzeln Experen/innen, warum sich der Fischbesstand in der Isel reduziert, es gibt also noch keine Antworten dafür. Ausser deine, und die sind mir schleierhaft, auch wenn du behauptest, Schuldige gefunden zu haben. Das ist mir zu einfach, zu billig, deshalb meine Kritik! Und hör bitte auf, dich auf Studien zu berufen, die es für diese Gewässerabschnitte gar nicht gibt! Frag den Schneider, den Rauter oder andere Fischrevierinhaber wie es tatsächlich ausschaut! Keinesfalls aber die Frau Götschl vom WWW (?).
@senf Eben! Da bist du von der falschen Annahme ausgegangen! Ich bezog mich nicht auf die Isel!
Wobei diese ist beeinträchtigt von den Kraftwerken in den Mündungen der Nebenflüssen, wo früher die Fische gelaicht haben! Frag die Osttiroler Fischer! Nur darf man in Osttirol gegen die heilige Kuh "Wasserkraft" ja nichts sagen! Deshalb muss auch hier der Fischotter alls Übeltäter herhalten!
liebe burgi, niemand wird hier von mir beleidigt, es kommt mir mit den trotzhaltungen und schuldzuweisungen so vor, wie bei h. kickls demos, die immer nach dem bierflaschenprinzip ablaufen:
vorne 3% alkohol und sud, hinten 97 % wasser.
sachlichkeit ist etwas anderes!
Zuerst bejagt und entnimmt man die natürlichen Feinde des Fischotters um dann die Tiere mit Fallen zu dezimieren.
Der Mensch ist schon eine seltsame Spezies!
Vorallem Politiker
Was für ein entsetzliches Sterben.Ich mag mir das gar nicht vorstellen.Muss das heutzutage noch sein?Ich dachte immer,Fallen seien verboten. Könnte man sie vielleicht irgendwohin übersiedeln?
„Der Mensch ist und bleibt ein Raubtier und er hat das ökologische Gleichgewicht in den Kärntner Gewässern aus den Fugen gebracht. Das müssen wir in den Griff bekommen“.
Dieser Herr Gruber scheint ja ein recht einfühlsamer Mann zu sein...da es "erlaubt" sei, sehe er keinen Grund für Änderungen? Wer erlaubt denn sowas, außer diese Politiker selbst, die die Gesetze machen.....


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