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Tirol führt Online-Tool für Impfbefreiungen ein

Die entsprechenden Unterlagen können ab 14. Februar eingereicht werden.

Wie im Impfpflichtgesetz vorgesehen, haben Bürger:innen unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von der Covid-Impfpflicht befreien zu lassen. In Tirol steht dafür ab Montag, 14. Februar, ein Online-Formular zur Verfügung. Dort können die für eine Impfbefreiung erforderlichen Unterlagen und Atteste hochgeladen und damit an die Epidemieärzte des Landes bzw. der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft übermittelt werden. Personen, die mit dem Internet nicht vertraut sind und keine Möglichkeit zur Online-Einbringung haben, können die Unterlagen im Ausnahmefall postalisch einreichen. Gesundheitslandesrätin Annette Leja ist stolz auf das Tiroler Online-Tool, „nachdem trotz zahlreicher Versuche der Länder keine bundesweit einheitliche Lösung geschaffen wurde.“ Die Impfbefreiungen werden – wie im Gesetz vorgesehen – von den Epidemieärzten und Krankenanstalten ausgestellt. Vorerst erfolgt eine schriftliche Bestätigung, die bei Kontrollen vorgezeigt werden kann. Da eine vom Bund zu schaffende Schnittstelle zur elektronischen Gesundheitsakte bisher fehlt, ist eine Eintragung der Befreiung in den e-Impfpass nach derzeitigem Kenntnisstand voraussichtlich nicht vor Ende April möglich. „Unsere Epidemieärzte werden alle eingereichten Anträge schnellstmöglich bearbeiten und jeden Fall objektiv bewerten. Jene, die tatsächlich nicht ohne gesundheitliches Risiko geimpft werden können oder bei denen keine Immunantwort auf die Covid-Impfung zu erwarten ist, werden zeitnah eine entsprechende Bestätigung erhalten“, erklärt Gesundheitsdirektorin Theresa Geley. Eine persönliche Vorsprache bei den Ärzt:innen ist nicht möglich, weshalb auch das persönliche Erscheinen bei einer Bezirkshauptmannschaft weder vorgesehen noch notwendig ist. Die Verordnung des Gesundheitsministeriums definiert, dass Personen unter 18 Jahren von der Impfpflicht ausgenommen sind, ebenso wie Genesene für 180 Tage. Für diese Personengruppen ist keine spezielle Einmeldung notwendig. Bei manchen akuten oder chronischen Erkrankungen könne es sinnvoll sein, die Impfpflicht für eine begrenzte Zeit auszusetzen – beispielsweise nach Organtransplantationen, während der Einnahme von immunsupprimierenden Medikamenten oder während einer Krebstherapie. „Es wird jedenfalls empfohlen, die Impfung umgehend nachzuholen, sobald der Befreiungsgrund entfällt. Misstrauen gegenüber der Wissenschaft, das Leugnen der Existenz des Coronavirus oder das Unterschätzen seiner Auswirkungen sind definitiv keine Gründe für eine Impfpflichtbefreiung“, so Leja. Fragen zur Befreiung von der Impfpflicht können an die Hotline der AGES unter 0800 555 621 (täglich rund um die Uhr erreichbar) gestellt werden. Umfangreiche Informationen stehen auch im Internet zur Verfügung.
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