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Die FFP2-Maskenpflicht fällt großteils ab 16. April

Die Gültigkeit des Grünen Passes wird für „Geboosterte“ auf ein Jahr verlängert.

Die Maske bleibt Österreich erhalten, aber die Zahl der Ausnahmen wird erweitert. Das sieht eine Verordnung vor, die am Donnerstag von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) vorgestellt wurde. Konkret bleibt die FFP2-Maskenpflicht in Öffis und im lebensnotwendigen Handel, allerdings fällt sie im normalen Handel und bei Veranstaltungen. Die Gültigkeit des Grünen Passes wird für Geboosterte auf ein Jahr verlängert. Wien zieht diesmal mit. Notwendig geworden war die Novellierung der Basismaßnahmen-Verordnung, da die geltende Fassung mit Karsamstag ausläuft. Die neuen Regeln gelten nun de facto bis zum Start der Sommerferien, konkret bis 8. Juli. Neben dem lebensnotwendigen Handel, der neben Lebensmittel-Geschäften ja auch z.B. Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Banken oder Trafiken umfasst, wird die Maske in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (nicht aber in Seilbahnen, wo es bloß eine Empfehlung gibt) und den dazu gehörigen (geschlossenen) Bahn- bzw. Flughäfen, in Taxis, bei Schülertransporten, am Amt im Parteienverkehr sowie weiter in Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie in Spitälern vorgeschrieben. Dort muss man auch geimpft oder genesen sein.
Gesundheitsminister Johannes Rauch erklärt: "Wer drei Mal geimpft ist, kann unbeschwert in den Urlaub fahren." Foto: APA
Dabei wird allerdings an der Gültigkeitsdauer der Impfung geschraubt. Als geimpft gilt man nun nach der dritten Immunisierung für 365 Tage, bisher waren es 270. Das war notwendig geworden, da Zehntausende Grüne Pässe in Bälde auslaufen, aber vorerst keine vierte Impfung empfohlen ist. Nach dem zweiten Stich gilt man nur 180 Tage als geimpft, dies ist auch bei der Genesung so geregelt. Rauch fasste zusammen: "Wer drei Mal geimpft ist, kann unbeschwert in den Urlaub fahren." Stark zurückgenommen werden die Präventionskonzepte. Sie müssen außerhalb des Pflege- und Gesundheitssektors nur noch bei Veranstaltungen mit 500 Personen oder mehr erstellt und ein Präventionsbeauftragter ernannt werden. Für Arbeitnehmer ändert sich insofern etwas, als diese nunmehr in den masken-befreiten Bereichen auch keinen entsprechenden Schutz mehr anlegen müssen. Das heißt im Klartext: eine Verkäuferin im Supermarkt muss weiter FFP2-Maske tragen, sofern es keine anderen geeigneten Schutzeinrichtungen wie Plexiglas gibt, eine Verkäuferin im Modehandel darf hingegen ihr Gesicht zeigen. Rauch begründete die Lockerungen damit, dass sich die Situation in den Spitälern und bei den Neuinfektionen deutlich entspannt hat: "Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Erleichterungen." Dass die Maske noch in einigen Bereichen bleibt, begründete der Minister so: "Diese kleine Unannehmlichkeit sollten wir in Kauf nehmen, weil wir andere und uns schützen." Es handle sich "um den Weg des gelindesten Mittels". In Sachen Grünen Pass warb er dafür, die volle Immunisierung mit drei Stichen möglichst rasch abzuschließen. Allgemein glaubt Rauch, dass eine weitere Auffrischung im August oder September empfohlen wird, da im Herbst eine neue Welle erwartet wird. Mit der nunmehrigen Verlängerung auf zwölf Monate beim Grünen Pass handle man jedenfalls im europäischen Gleichklang. Wiens Stadtrat Peter Hacker (SPÖ) kündigte indes an, dass in den Wiener Impfstraßen für Über-65-Jährige und Risikopatienten eine vierte Impfung vier Monate nach dem dritten Stich zur Verfügung stehen wird. Für andere ist das sechs Monate nach der dritten Immunisierung der Fall. Bei den Corona-Maßnahmen trägt man mit kleinen Ausnahmen die Linie des Bundes mit. Damit gibt es auch in Wien keine G-Regeln in der Gastronomie mehr. Nämliches gilt für die Nachtgastronomie.
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