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Gurgiser: „Salvini ruft zu Amtsmissbrauch auf“

Transitforum Austria-Tirol fordert eine rasche Novellierung des Immissionsschutzgesetzes.

Das Transitforum Austria-Tirol hat nach der Klagsankündigung Italiens gegen Österreich vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen der Tiroler Anti-Transitmaßnahmen scharfe Kritik geübt. Verkehrsminister Matteo Salvini befinde sich auf "Transit-Irrfahrt" und fordere die Republik und Tirol de facto zum "Amtsmissbrauch" auf, sagte Obmann Fritz Gurgiser am Donnerstag zur APA. Er räumte der Klage, deren Ankündigung "längst stinklangweilig und fad" sei, keine Erfolgschancen ein. Das "IG-Luft"-Paket sei mit der EU paktiert, Bund und Land seien zur Umsetzung verpflichtet. Salvini, auch Vizepremier Italiens, wolle durch seine Klagsankündigung mit Druck erreichen, dass Österreich bzw. Tirol das Paket aufhebe. Das wiederum würde Amtsmissbrauch gleichkommen, erläuterte Gurgiser seine Einschätzung. Die Maßnahmen des Pakets - Lkw-Euroklassen-Fahrverbot, Lkw-sektorales Fahrverbot, Lkw-Nachtfahrverbot und Tempo 100 für Pkw - seien indes erfolgreich, die Grenzwerte noch nicht unterschritten, unterstrich der Transitforum-Obmann.
„Salvini befindet sich auf Transit-Irrfahrt“, meint Fritz Gurgiser, Obmann des Transitforum Austria-Tirol. Foto: APA
Der italienische Verkehrsminister wolle mit der Klage beim EuGH freie Transitfahrt über den Brenner auch für die "Billig- und Dumpingkonkurrenten seiner italienischen Frächter" erzwingen, mutmaßte Gurgiser. Statt "fader Drohungen" sei Salvini besser beraten, sich mit dem italienischen Anteil des Rahmengebietes vom Brenner bis Verona zu befassen. Der Klage fehle jedenfalls die Grundlage, so das Transitforum. Die Republik Österreich und das Land Tirol sollten sich nicht beirren lassen. Indes forderte das Transitforum Austria-Tirol einmal mehr eine rasche Novellierung des Immissionsschutzgesetz-Luft. Seit 2022 lägen von der EU-Kommission neue Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit vor, mehrheitlich sei der Vorschlag auch vom EU-Parlament angenommen worden. Österreich solle dies in das bestehende IG-Luft einarbeiten. Die Bundesregierung bekenne sich zur Beschränkung des Lkw-Transitverkehrs, zur Verlagerung des Transits auf die Eisenbahn und zum Klimaschutz. Deshalb müssten Ankündigungen nun Taten folgen, forderte das Transitforum. Salvini hatte am Mittwoch vor dem Parlament in Rom angekündigt, seine Drohungen wahr zu machen und wegen der Anti-Transitmaßnahmen Österreichs vor den EuGH zu ziehen. Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) hatte gegenüber der APA scharf reagiert: "Die Situation der Menschen in der gesamten Region Tirol ist ihm offenbar egal." "Solange seine Frächterlobby Gewinn macht", ergänzte die Umweltministerin. Laut Artikel 259 kann jeder EU-Mitgliedstaat den EuGH anrufen, wenn er der Auffassung ist, dass ein anderes Mitglied gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen hat, wie Salvini vergangene Woche betont hatte. Bevor ein Mitgliedstaat wegen einer angeblichen Verletzung der Verpflichtungen aus den Verträgen gegen einen anderen Staat Klage erhebt, muss allerdings die EU-Kommission damit befasst werden. Die EU-Kommission erlässt eine mit Gründen versehene Stellungnahme und gibt den beteiligten Staaten zuvor Gelegenheit zu schriftlicher und mündlicher Äußerung in einem kontradiktorischen Verfahren. Gibt die Kommission binnen drei Monaten nach dem Zeitpunkt, in dem ein entsprechender Antrag gestellt wurde, keine Stellungnahme ab, so kann ungeachtet des Fehlens der Stellungnahme vor dem Gerichtshof geklagt werden.

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3 Postings

TW-WU
vor 7 Monaten

Die lega und putinfreund salvini, wie die fpö bei uns. Der selbsternannte vertreter des "kleinen mannes" als sprachrohr der mächtigen frächterlobby. Rechtsnationale in der regierung können bestenfalls die probleme woanders hin verschieben. Im normalfall verschlimmern sie das problem ...das ist ein beispiel dafür.

 
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    bergfex
    vor 7 Monaten

    Wo steht im Artikel etwas von FPÖ, oder wollen sie diese Partei irgendwo hineinziehen? Hauptsache draufhauen, wohl aus Angst!

     
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miraculix
vor 7 Monaten

Aus Tiroler Sicht kann einer Klage beim EUGH eigentlich nur mit Vorfreude entgagegngesehen werden. Die Tiroler Maßnahmen behindern ja keineswegs den "freien Warenverkehr", sondern schlimmstenfalls die freie Routenwahl für Transporte, und die gehört nicht zu den Grundfreiheiten in der EU.

Sehr wohl ein Grundrecht ist allerdings, dass die Lebensgrundlagen der Bevölkerung entlang der Transitrouten nicht übermäßig beeinträchtigt werden durch Luftschadstoffe, Lärm, Einschränkung der regionalen Mobilität durch Staus wegen überasteter Straßen usw.

Somit kann ein Verfahren vor dem EUGH eigentlich nur das Ergebnis haben, dass die maßvollen Einschränkungen wie das sektorale Fahrverbot für bestimmte Waren ohne Dringlichkeit / Verderblichkeit, ein Nachtfahrverbot für schwere LKWs und die Blockabfertigung zur Aufrechterhaltung der regionalen Mobilität für die ansässige Bevölkerung bestätigt werden. Bestenfalls könnte sich sogar eine Möglichkeit zur Ausweitung der Einschränkungen geben, weil ja der Brenner bei weitem nicht der einzige Alpenübergang ist und derzeit ohnehin ein großer Teil der Fahrten über den Brenner auf kürzeren Routen durch die Schweiz oder Frankreich möglich wären.

 
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