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Wolf: Tierschützer fühlen sich von EuGH-Gutachten bestätigt

WWF und Ökobüro freuen sich. Tiroler Landesrat Geisler hält dennoch an Abschussverordnung fest.

Wann und unter welchen Umständen darf man Wölfe abschießen? Nicht nur in Tirol legen Akteure aus Politik und Naturschutz die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union je nach Position sehr unterschiedlich aus. Wie mehrfach berichtet, wurde in Tirol eine rechtliche Regelung mit grenzwertiger Auslegung gestrickt, die mit Bescheiden arbeitet, gegen die man nicht berufen kann. So wurden mehrere Wölfe erlegt, obwohl führende Europarechtler Bedenken äußerten.

WWF und Ökobüro erhoben deshalb bereits 2022 Einspruch beim Landesverwaltungsgericht, das den Ball an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter spielte und um die Auslegung mehrerer Rechtsfragen zur geltenden FFH-Richtlinie bat. Nun liegt der Schlussantrag der EuGH-Generalanwältin im sogenannten „Vorabentscheidungsverfahren“ zur Auslegung der FFH-Richtlinie vor.

Und wie erwartet ändert sich bei den Positionen der Tiroler Kontrahenten wenig. Der zuständige Tiroler Landesrat Josef Geisler (ÖVP) bewertet das Ergebnis als „teils erfreulich, teils enttäuschend und insgesamt wenig überraschend“ und fügt hinzu: „Die Empfehlungen der Generalanwältin haben für Tirol keine unmittelbaren Auswirkungen.“ Erfreulich ist aus Geislers Sicht die Möglichkeit, unter bestimmten Umständen durchziehende einzelne Wölfe abzuschießen.

Sie bleiben trotz Schlussantrag der EuGH-Generalanwältin auf der Abschussliste der Tiroler Landesregierung. Foto: Ralph Frank

Ganz anders die Reaktion aus dem Naturschutzlager: “Die Generalanwältin bestätigt unsere Ansicht: Nach FFH-Richtlinie dürfen streng geschützte Arten wie der Wolf erst abgeschossen werden, wenn alle gelinderen Mittel, wie zum Beispiel Herdenschutz, genau geprüft wurden”, erklärt WWF-Artenschutzexperte Christian Pichler. WWF und ÖKOBÜRO fordern daher ein Ende der aus ihrer Sicht rechtswidrigen Abschusspolitik der Bundesländer und den Start einer großflächigen Herdenschutz-Offensive. “Die Politik muss ihre Blockadehaltung aufgeben und unsere Bauern endlich vollumfassend beim Schutz ihrer Tiere unterstützen”, sagt Christian Pichler vom WWF.

„In vielen Bundesländern werden derzeit weder Einzelfallprüfungen noch ordnungsgemäße Alternativenprüfungen durchgeführt”, kritisiert Gregor Schamula von Ökobüro. „Auch der Erhaltungszustand ist nicht ausreichend bekannt, weil es kein flächendeckendes Monitoring gibt und man hierzulande statt auf aktive Erfassungen der Wolfsvorkommen auf Zufallsnachweise setzt.“

Einmal mehr verweisen die NGOs auf Belege für erfolgreichen Herdenschutz auch hierzulande. Im Tiroler Oberland laufen aktuell drei Pilotprojekte zum Herdenschutz mit insgesamt 1.600 Schafen. Bisher gab es laut WWF keine Risse, obwohl Wölfe in der Region nachgewiesen wurden. „Trotz des offensichtlichen Potenzials gibt es hierzulande weder einen Ausbauplan, noch rufen die Bundesländer die Möglichkeiten zur Förderung von Herdenschutzmaßnahmen oder zur Ausbildung von Hirtinnen und Hirten durch EU-Mittel ab. In anderen Ländern sieht das anders aus. So will etwa Frankreich für die Periode 2023-2027 insgesamt 175 Millionen Euro aus EU-Mitteln abrufen, um das Hirt:innenwesen und den Herdenschutz zu stärken“, vermerkt der WWF in seiner Aussendung.

Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

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7 Postings

Chronos
vor 9 Monaten

@willi_001, wohlgemerkt, die EU = nicht gleich der EuGH (Europäischen Gerichtshof)!

Möglicherweise nicht einmal bewusst, verbreiten Sie öffentlich Fake News. Hauptsache gegen die EU und Brüssel wettern, ohne nachzudenken! Der EuGH hat übrigens den Sitz in Luxemburg.

In diesem Fall (Wolfgutachten) hat nicht die EU in Brüssel, sondern der EuGH mit der Generalanwältin in einem Vorabentscheidungsverfahren den Schlussantrag vorgelegt. Solche Entscheidungen sind für die nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten bindend und es soll die Einheitlichkeit der Rechtsprechung der Gerichte der Mitgliedstaaten im Hinblick auf das EU-Recht gewährleisten.

Manche Landwirte vergessen oftmals gerne etwas, nämlich, dass gerade sie, die mit Abstand – auch in Österreich - höchsten EU-Förderungen erhalten.

Das einzige zu dem ich Ihnen Recht gebe ist das "Bürokratiemonster EU". Da liegt sehr viel Einsparpotenzial in Euro Milliardenhöhe. Deshalb will ich den teilweisen korrupten Politiker/Beamten/Lobbisten/Mitarbeiter - aufgeblähten EU-Apparat nicht verteidigen!

 
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    Village Pizza
    vor 8 Monaten

    An Schlussanträge ist niemand gebunden, auch die nationalen Gerichte der Mitgliedstaaten nicht. Immer wieder folgt der EuGH den Schlussanträgen nicht. Also warten wir einmal die Entscheidung des EuGH ab.

     
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      Chronos
      vor 8 Monaten

      @Village Pizza, was wollen Sie mir damit sagen? Entscheidungen = "Schlussanträge"??? Falsch!

      Lesen Sie mein Posting nochmals genau. Ich behaupte nicht, dass "Schlussanträge" binden sind. Sondern ich schreibe von Entscheidungen (und meine hier VorabENTSCHEIDUNGEN) und genau die sind für nationale Gerichte binden! Gerade deshalb rufen nationale Gerichte den EuGH an. Isofern gebe ich Ihnen Recht, dass der EuGH an die Vorschläge (Schlussanträge) des Generalanwalts nicht gebunden sind, jedoch folgt der EuGH faktisch in etwa drei Viertel aller Fälle den Vorschlägen. "Immer wieder ... nicht", wie Sie das bezeichnen und faktisch "etwa drei Viertel", also 75% wird den Schlussanträgen Folge geleistet, könnte für "Nichtkenner dieser Materie" falsch verstanden werden.

      Für Sie etwas präziser: Ein nationales Gericht - in dem Fall das LVwG Tirol - hat in der Sachlage bzw. im Einspruch des WWF u. ÖKOBÜRO nicht selbst entschieden, sondern hat in einem Vorabentscheidungsverfahren den EuGH angerufen. Das kommt bei EU-Recht (Richtlinien) häufig vor. Der EuGH bedient sich dann eines Generalanwalts. Die derzeit elf Generalanwälte am EuGH sind aber nicht mit den österr. oder deutschen Staatsanwälten vergleichbar, weil sie völlig unparteilich agieren und sind daher nicht Vertreter einer der beiden Parteien, sondern sollen ihre Vorschläge unabhängig und neutral entwickeln.

      Und eine Generalanwältin hat in diesem Fall einen Bericht bzw. Schlussanträge zur geltenden FFH-Richtlinie (erstellt)gestellt und legt diesen für eine Entscheidungsfindung den Richtern des EuGHs vor. Und da es bei bestimmten Verfahren, auch bei der FFH-Richtlinie keinen "echten" Instanzenzug gibt, sind diese Schlussanträge mit einer hypothetischen erstinstanzlichen Beurteilung zu vergleichen, welche sogleich einer gedachten nächsten Instanz, dem tatsächlichen Spruchkörper des EuGHs, vorgelegt wird. Ich beschreibe das deshalb so genau, weil Sie sich ausmalen können, dass im konkreten Fall die Richter des EuGHs zu 99,9% der Entscheidungen in den Schlussanträgen der Generalanwältin, Folge leisten wird.

      Weiters unten ein Link in der Rechtssache C‑601/22d - Schlussanträge der Generalanwältin Tamara ĆAPETA vom 18. Januar 2024

      https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=281807&pageIndex=0&doclang=de&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=4404025

       
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wisdom of crowds
vor 9 Monaten

Die Schlussanträge der Generalanwältin sind sehr lesenswert (EuGH, Rechtssache C‑601/22), eine klare und sachliche Analyse in einer Qualität, wie sie auch für die Diskussion in Tirol mehr als wünschenwert wäre. Wenn der Gerichtshof diesen Anträgen folgt, ist das der Anfang vom Ende der Vorgangsweise in Tirol und dem Rest des Landes.

Kleiner Hinweis noch an alle EU-Basher: Es war ein österreichisches Gericht, das die Sache an den EuGH herangetragen hat. Ein ganz normaler Vorgang in unserem Rechtsstaat.

 
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willi_001
vor 9 Monaten

Das Ergebnis - durch das Bürokratiemonster EU - war in dieser Form zu erwarten. Man braucht sich in Brüssel nur nicht zu wundern, dass in Österreich die Zustimmung zur EU-Mitgliedschaft inzwischen derart schlecht ist.

 
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    Enrico Andreas Menozzi
    vor 9 Monaten

    Immer schön der EU verantwortlich machen für eigene Fehler .

    Dafür gibt es Studien , wenn eine Vorgabe aus Brüssel kommt , musst in Österreich noch zusätzliche Dokumente liefern und Formulare ausfüllen .

    Nationale Behörden in der EU verschärfen nach einer neuen Studie häufig ohne Not die bürokratischen Vorgaben aus Brüssel. Zu diesem Schluss kommen Forscher des Basler Prognos-Instituts, des Centrums für Europäische Politik in Freiburg und des italienischen Csil-Instituts in ihrer am Mittwoch veröffentlichten Untersuchung. Auftraggeber war die Münchner Stiftung Familienunternehmen.

    https://m.faz.net/aktuell/wirtschaft/buerokratiestudie-eu-mitgliedstaaten-verschlimmern-bruesseler-vorgaben-18679588.html

    Österreich hat schon selber schuld , das sie im Verhältnis zu Deutschland 50% mehr Beamte haben . Ja ja , Brüssel ist daran schuld .

     
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      willi_001
      vor 9 Monaten

      Da der Wolf im Anhang IV der FFH Richtlinie gelistet ist (bedeutet, dass die Gefahr des Aussterbens besteht) und es selbst für Problemtiere nur eine "theoretische Abschussklausel" gibt (z.B. hat der Verein Gegen Tierfabriken angekündigt jeden Abschussbescheid zu beeinspruchen), wird man an den Verordnungen festhalten müssen. Erfeulich ist aber, dass die EU-Kommission vorgeschlagen hat, den Schuztstatus zu ändern, da sich die Wolfsbestände stark vergrößert haben und es folglich auch viel zu viele Schäden gibt. Besonders betroffen ist hier natürlich die traditionelle Berglandwirtschaft.

       
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