Wie berichtet, plant die Firma Theurl Leimholz am Debantbach ein weiteres Wasserkraftwerk, das oberhalb der bestehenden Kraftwerksstufen der Tiwag errichtet werden soll. Unterstützung erhält Projektbetreiber Michael Theurl von der Gemeinde Dölsach. Deren Gemeinderat hatte im Februar einstimmig für die Annahme eines Optionsvertrags gestimmt, der die gemeinsame Realisierung des Kraftwerks vorsieht.
„Enteignungsverfahren“ eingeleitet
Widerstand gegen das Projekt kommt vonseiten der Gemeinde Nußdorf-Debant, die eine Beteiligung von einem Drittel an der Betreibergesellschaft abgelehnt hat. Bereits Anfang Juli hatte Bürgermeister Andreas Pfurner im Gespräch mit Dolomitenstadt vor möglichen Enteignungen und Zwangsrechten gewarnt.

Wie dem aktuellen Debanter „Gemeindekurier“ zu entnehmen ist, scheint nun Bewegung in die Sache zu kommen: Demnach seien mittlerweile „Enteignungsverfahren“ eingeleitet worden, „von denen private Grundstückseigentümer, die Pfarre Nußdorf und unsere Marktgemeinde selbst betroffen sind. Das ist befremdlich und wird den Widerstand gegen dieses Projekt wohl noch weiter anheizen“, schreibt Pfurner in der Gemeindezeitung.
Pfurner: Gutachter nimmt Schätzung vor
Auf Dolomitenstadt-Anfrage präzisiert der Bürgermeister, dass zwar noch keine direkte Mitteilung betreffend Enteignungen oder Zwangseinräumungen ergangen sei, ein Gutachter sich die Flächen jedoch angeschaut habe.
Bei der Gemeinde selbst stehe auch keine direkte Enteignung im Raum, stattdessen gehe es hier um einen 400 Meter breiten Weg, der im Rahmen einer Zwangseinräumung zur Verfügung gestellt werden könnte. „Bei den Privaten und der Pfarre geht es dagegen darum, dass die Gründe mit einer Schätzsumme bezahlt werden - und dann dem Betreiber gehören“, erklärt Pfurner.
Einige Grundeigentümer:innen hätten bereits im Vorfeld zugestimmt und Vereinbarungen mit Theurl getroffen, speziell im Bereich des geplanten Krafthauses wehren sich aber sowohl die Pfarre als auch ein privater Grundbesitzer weiterhin gegen einen Verkauf.
Ermittlungsverfahren „im Gange“
Aus der Abteilung Umweltschutz des Landes Tirol wird diesbezüglich verlautbart, dass seitens des Projektwerbers „den betroffenen Grundeigentümern eine einheitliche Ablösevergütung angeboten (wurde), welche mehrheitlich angenommen wurde und nach Kenntnis der Behörde weiterhin aufrecht ist.“
Eine Einräumung von Zwangsrechten sei im naturschutzrechtlichen Verfahren nicht vorgesehen. Sehr wohl sei die „Möglichkeit von Rechtseinräumungen oder Grundeinlösen, sofern keine Einigung erzielt werden kann“ aber im Wasserrecht gegeben. „Die Voraussetzungen dafür müssen von der Behörde geprüft werden“, heißt es vonseiten des Landes.
Die Frage, in welchem Stadium sich das Genehmigungsverfahren insgesamt befindet, wird lapidar damit beantwortet, dass das Ermittlungsverfahren bei der Behörde „derzeit noch im Gange“ sei. Bei der mündlichen naturschutzrechtlichen Verhandlung im Juli habe man die bisherigen Ermittlungsergebnisse erörtert, dabei habe sich ein Nachbesserungsbedarf ergeben. „Die zwischenzeitlich ergänzten Unterlagen zur Erlangung einer naturschutzrechtlichen Bewilligung werden derzeit von den zuständigen Sachverständigen geprüft. Im Anschluss daran wird den Parteien Gelegenheit gegeben, zu den ergänzten Ermittlungsergebnissen Stellung zu nehmen“, so der Sprecher des Landes.
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