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AK zeigt Osttiroler Betriebe wegen Lohndumpings an

Es geht um unbezahlte Unwettertage im November. HELLA verteidigt Zeitausgleich nach Hackerangriff.

Bereits unmittelbar nach den Unwettern im November 2019 in Osttirol kam es zu einem juristischen Schlagabtausch zwischen der Wirtschaftskammer und der Arbeiterkammer über die Frage, wie man Arbeitnehmer entlohnt, die durch Straßensperren nicht in der Lage waren, ihren Arbeitsplatz zu erreichen. Die AK Tirol steht auf dem Standpunkt, dass Lohn bzw. Gehalt voll bezahlt werden müssen, die Wirtschaftskammer sieht in den Unwettertagen „ein elementares und überregionales Natur-Großereignis“. Deshalb seien für die Ausfalltage rein rechtlich keine Löhne zu bezahlen. Die WK-Stellungnahme nach dem Unwetter wörtlich: „Wir empfehlen, im Einvernehmen mit den Arbeitnehmern, Regelungen zu treffen und gegebenenfalls Urlaubs- oder Zeitausgleichsvereinbarungen zu schließen.“ Der Arbeiterkammer genügt das nicht. In einer heute übermittelten Aussendung heißt es: „Mehrere Osttiroler Betriebe haben ihren Beschäftigten im Zuge der starken Schneefälle im November 2019 keine volle Entgeltfortzahlung wegen Dienstverhinderung geleistet. Die AK Tirol hatte mehrfach informiert, dass diese Zahlungen voll zu leisten und den Beschäftigten nicht vorzuenthalten sind. Da weder mündliche noch schriftliche Appelle fruchteten, wird die AK Tirol drei dieser Betriebe jetzt wegen Lohn- und Sozialdumpings anzeigen.“
Erwin Zangerl ortet in der Unwetterfrage eine „tiefe Respektlosigkeit gegenüber den Beschäftigten.“ Foto: AK
Damit nicht genug: „Jede Firma, von der wir Kenntnis erlangen, dass sie die volle Entgeltfortzahlung ihren Dienstnehmern gegenüber nicht leistet, werden wir ab sofort zur Anzeige wegen Lohn- und Sozialdumpings bringen“, erklärt der Tiroler AK-Präsident Erwin Zangerl, der in diesem Vorgehen „eine Ungeheuerlichkeit und eine tiefe Respektlosigkeit gegenüber den Beschäftigten“ sieht und „eine Benachteiligung sowohl für die betroffenen Beschäftigten als auch für korrekt abrechnende Betriebe.“ Voll bezahlt hat die Unwettertage einer der größten heimischen Industriebetriebe, die Firma HELLA in Abfaltersbach. Auch dort waren Arbeiter und Angestellte durch Straßensperren verhindert. „Wir haben nicht nur diese Ausfalltage voll bezahlt, sondern auch jene Schichten, die durch die Stromausfälle nicht gefahren wurden“, unterstreicht Andreas Kraler, geschäftsführender Gesellschafter der HELLA-Gruppe. Dennoch gerät nun auch HELLA ins Fadenkreuz der Arbeiterkammer. Beim Sonnenschutz-Hersteller steht allerdings nicht das Unwetter im Fokus, sondern ein Hackerangriff Mitte Jänner. Weil alle Server infiziert waren, standen sämtliche Werke im In- und Ausland einen Tag still. Die Beschäftigten wurden nach Hause geschickt. Mit dem Betriebsrat habe man vereinbart, dass die Arbeiter und Arbeiterinnen 50 Prozent ihres Lohnes erhalten und für den zweiten Halbtag Zeitausgleich nehmen. „Die Vereinbarung für die Angestellten ist noch nicht abgeschlossen, ein positives Ergebnis ist für die nächsten Tage zu erwarten“, erklärt Kraler, der Vorgangsweise und Ton der Tiroler Arbeiterkammer – Präsident Zangerl spricht vom Versuch, „Arbeitnehmer wieder zu Tagelöhnern zu machen“ – strikt ablehnt: „Das ist empörend und purer Aktionismus auf Kosten anderer“.  Besonders stört Kraler, dass es keinen Kontakt zwischen der Tiroler AK und dem Unternehmen gab. „Mit der AK in Osttirol gibt es laufende Abstimmungen und ein gutes Arbeitsverhältnis in allen Themenbereichen.“
Christoph Walser beklagt Gesprächsverweigerung bei Zangerl & Co. Foto: Brunner Images
Zum Gegenangriff ging auch der Tiroler Wirtschaftskammerpräsident Christoph Walser über: „Erst das Gespräch verweigern und dann über Presseanzeigen ankündigen - das kann nur der AK-Präsident!“ übertitelt er seine mediale Retourkutsche an den ÖVP-Parteifreund. Die Wirtschaftskammer-Bezirksstelle Lienz habe schon im November – erfolglos – versucht, sich mit der Arbeiterkammer vor Ort wegen der Unwetter-Lohnzahlungen abzustimmen: "Man könnte ja auch die Frage stellen, warum die AK damals zu keiner Abstimmung mit den Betrieben bereit war und nicht mit uns an einer Lösung arbeiten wollte.”
Gerhard Pirkner ist Herausgeber und Chefredakteur von „Dolomitenstadt“. Der promovierte Politologe und Kommunikationswissenschafter arbeitete Jahrzehnte als Kommunikationsberater in Salzburg, Wien und München, bevor er mit seiner Familie im Jahr 2000 nach Lienz zurückkehrte und dort 2010 „Dolomitenstadt“ ins Leben rief.

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Kein Lohn bei Straßensperre auf dem Weg zur Arbeit?

12 Postings

Sinnlos
vor 4 Jahren

Wenn wird die AK noch anzeigen können wenn zunehmends alle Betriebe nach Asien abwandern?

 
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wolf_C
vor 4 Jahren

'AK zeigt Osttiroler Betriebe wegen Lohndumpings an' ... so viel Aktion an falscher Stelle: solange sie es nicht so machen wie die Grazer Kommunisten finde ich sie nicht glaubwürdig ...

 
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    senf
    vor 4 Jahren

    wieder einmal leeres geschwafel ohnen irgendenen zusammenhang. mach dich doch nicht immer lächerlich in deiner frustration!

     
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      Vlad Tepes
      vor 4 Jahren

      Wie gesagt: Würstel

       
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      senf
      vor 4 Jahren

      talpa, schlimm, wenn man kein tageslicht verträgt, gel

       
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Arbeiterkammer
vor 4 Jahren

Dienstverhinderung bei Hochwasser & Naturkatastrophen

Hochwasser und andere Naturkatastrophen stellen die Arbeitnehmer/-innen vor arbeitsrechtliche Fragen.

Kann mich mein Arbeitgeber entlassen, wenn ich aufgrund von Naturkatastrophen nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann? Nein, dies ist kein Entlassungsgrund. Ist es Ihnen aufgrund einer Naturkatastrophe (z.B. Hochwasser) nicht oder nicht rechtzeitig möglich am Arbeitsplatz zu erscheinen, ist dies ein sogenannter Dienstverhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt.

Sie sind aber verpflichtet, alle Ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen um trotz der Naturkatastrophe zur Arbeit zu erscheinen! Sie sind verpflichtet, dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin umgehend zu melden (z.B. telefonisch), dass Sie nicht/nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen können! Habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ich aufgrund der Naturkatastrophe nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann? Hier ist die Rechtslage für Angestellte und Arbeiter/-innen unterschiedlich.

Für kurze Zeit haben Angestellte bei Vorliegen eines Dienstverhinderungsgrundes gem § 8 Absatz 3 Angestelltengesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Auch das Fernbleiben von Arbeitern/-innen ist in diesem Fall gerechtfertigt. Jedoch haben Arbeiter/-innen nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn dies im anzuwendenden Kollektivvertrag nicht ausgeschlossen ist. Ich komme pünktlich zur Arbeit, kann die Arbeit aber nicht antreten, weil der Betrieb meines Arbeitgebers selbst von einer Naturkatastrophe betroffen ist? Trifft die Katastrophe nicht nur den Betrieb, sondern die Allgemeinheit, ist der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin von der Entgeltfortzahlungspflicht enthoben, da dieses Ereignis nicht der Sphäre des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin zuzurechnen ist und daher keine Entgeltfortzahlungspflicht gem § 1155 ABGB besteht. Darf ich der Arbeit fernbleiben, um mein Eigentum zu schützen? Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, zur Arbeit zu erscheinen, soweit dies möglich ist.

Jedoch ist im Einzelfall zu prüfen, ob jene Zeit, die Sie zur Sicherung Ihres Eigentums oder des Eigentums Ihrer engsten Familienangehörigen benötigen, einen Dienstverhinderungsgrund darstellt.

Beispielsweise hat das Oberlandesgericht Wien entschieden, dass ein Dienstverhinderungsgrund gem § 8 Abs 3 Angestelltengesetz und damit gerechtfertigtes Fernbleiben vom Dienst vorliegt, wenn die Hochwasserhilfe für Geschwister keinerlei Aufschub duldete. Wie ist die Rechtslage, wenn ich selbst nicht von einer Katastrophe betroffen bin, mich jedoch freiwillig zu Hilfsdiensten melde (z.B. Aufräumarbeiten im Zusammenhang mit Hochwasserschäden) oder freiwillige/r Mitarbeiter/-in bei Hifsorganisationen bin? Melden Sie sich freiwillig zu Hilfsdiensten, müssen Sie diese Dienstabwesenheit vorab mit Ihrem Arbeitgeber/Ihrer Arbeitgeberin vereinbaren (z.B. Urlaub, Zeitausgleich).

Als freiwillige/r Mitarbeiter/-in einer Hilfsorganisation (z.B. Rotes Kreuz) dürfen Sie dem Dienst fernbleiben, wenn dies erforderlich ist, um Gefahr von Leib und Leben abzuwenden. Sie müssen einen derartigen Einsatz jedoch dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin melden. Der Entgeltfortzahlungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin ist in diesem Zusammenhang nicht gesichert.

Im Fall der Nothilfe (z.B. Rettung der 80-jährigen Nachbarin, Abwendung von Gefahr für Hab und Gut) können Sie auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin vom Arbeitsplatz fernbleiben. Eine Mitteilung an den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin muss jedoch erfolgen; dies kann auch nachträglich sein.

 
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    senf
    vor 4 Jahren

    leider das thema verfehlt. die thematik hier im forum: "Es geht um unbezahlte Unwettertage im November". zwei zeilen hätten genügt!

    sie schreiben: "Für kurze Zeit haben Angestellte bei Vorliegen eines Dienstverhinderungsgrundes gem § 8 Absatz 3 Angestelltengesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung". was mit kurzer zeit gemeint, warum präzisieren sie nicht? im obigen bericht ist von herrn kraler/hella zu erfahren, dass die ausfallstage, auch im schichtbetrieb bezahlt wurden, auch andere betrieben in osttirol haben fortzahlungen geleistet. das ist großzügig!

    für den unverschuldeter netzausfall (server oder Strom) mit eintägiger betriebslahmlegung übernimmt hella 50%. auch das finde ich grosszügig!

    was soll der mediale aufschrei aus zangerls kehle, wen will man beeindrucken und wer hat den schaden?

     
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Zahlen-lügen-nicht..
vor 4 Jahren

Bei der Firma Hella bekommt jeder Mitarbeiter pünktlich was Ihm zusteht. Diese Firma bezahlt in der Region sehr gut, auch in den Städten wird nicht besser bezahlt, und außerdem ist das Unternehmen äußerst loyal zu seinen Mitarbeitern. Ich kann diese Anzeige nicht nachvollziehen.

 
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senf
vor 4 Jahren

wie war es damals, als ein großes industrieunternehmen in lienz ein werk errichtet hat und dann dieselben löhne zahlen wollte als in ihren stammwerken in nordtirol und in salzburg? mehrere osttiroler kammervertreter haben damals dagegen gewettert, weil dann der fall eintreten könnte, dass facharbeiter aus osttiroler betrieben dorthin abwandern könnten, die dann unbesetzt bleiben. zu dieser zeit gab zwischen nord- und osttirol für gleiche arbeit einen lohnunterschied von etwa 17%. bei männern versteht sich, bei frauen wars noch extremer. ich kann mich nicht erinnern, dass eineinziger lokalpolitiker den vorschlag gemacht hat das lohnniveau osttirols an den landesdurchschnitt anzupassen. nachzulesen in tageszeitungen, jahrgang 1980.

warum wir heute an facharbeitermangel oder stellenbesetzungen vor allem im tourismus haben, lässt sich daher logisch erklären. meiner ansicht ist das hickhack (oben) zwischen den beiden kammer abgekartet, mehr nicht!

übrigens: das oben erwähnte unternehmen bezahlt den bei naturereignissen verhinderten mitarbeitern den ersten ausfallstag weiter, für jeder weiteren ist urlaub/zeitausgleich zu nehmen. eine faire, soziale regelung!

 
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    soomanides
    vor 4 Jahren

    Ich habe eine ganz andere Geschichte gehört. Es soll Bedenken vonseiten der "roten Reichshälfte" (Horvath, Ailec) gegeben haben, dass besagte Firma zu n i e d r i g e Löhne zahlt und dadurch das bestehende Lohnniveau in Osttriol untergräbt. GsD ist das aus diesem Kreis favorisierte Werk für Tennisschläger in Debant (beim Idl) nicht gekommen. Bgm. Huber ließ sich - unter Mithilfe der schwarzen Landesregierung - nicht beirren und machte "Nägel mit Köpfen". Was täte Osttirol mit Oberkärnten ohne Liebherr? Dank an die Fa. Hella, die sich, aus meiner Sicht, kulant zu ihren Mitarbeitern - in einem Katastrophenfall wäre Solidarität gegenüber dem Dienstgeber, auch wenns was kostet, gefragt - gezeigt hat. Auf Hr. Zangerls "Donnerwetter" aus Innsbruck hätte verzichtet werden können.

     
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      senf
      vor 4 Jahren

      @Cc: du hast leider die falsche geschichte gehört. redakteur GR (verstorben) hat die situation damals treffend beschrieben (liebherr-hotelprojekt seefeld, armaturenwerk matrei, skiproduzent mittersill, arbeitkräfte oberkärnten, bürgermeister matrei ... nur stichworte dazu). was GsD machte, weiss ich nicht. hella halte ich für sehr seriös, da wirst du recht haben.

      bei arbeitsverhinderung - wie auch immer - wird ja keine leistung erbracht, daher müsste es den dienstgeber überlassen bleiben, wie er damit umgeht, oder man schafft eine gestzliche regelung, die a l l e einschließt, auch lehrer, arbeiter, angestellte, beamte ...

       
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    Edi1913
    vor 4 Jahren

    Du hast offensichtlich Informationen, die Andere, Normalsterbliche nicht haben.

     
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