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Tiroler Feuerwehrgesetz wird novelliert

Kommandanten aus Nachbargemeinden und „Altersteilzeit“ bringen mehr Flexibilität.

337 Freiwillige Feuerwehren, 19 Betriebsfeuerwehren sowie eine Berufsfeuerwehr mit in Summe 32.750 Mitgliedern gibt es in Tirol. Geregelt wird das Feuerwehrwesen im Landes-Feuerwehrgesetz. Dieses wird nunmehr novelliert. „Mit der Neuregelung einzelner Bestimmungen entwickeln wir das bestes funktionierende Feuerwehrwesen weiter, sichern die flächendeckende Einsatzfähigkeit unserer Ortsfeuerwehren ab, stärken die Freiwilligkeit und tragen gerade im Bereich der Betriebsfeuerwehren den aktuellen Erfordernissen Rechnung“, führt LHStv Josef Geisler aus.

Eine zentrale Änderung betrifft die Wahl der Organe der Freiwilligen Feuerwehren. In Zukunft können auch Feuerwehrmitglieder aus einer direkt angrenzenden Gemeinde das Kommando über eine Ortsfeuerwehr übernehmen. „Ein Umzug in die Nachbargemeinde soll nicht den Verlust der Funktion zur Folge haben. Außerdem nehmen wir damit insbesondere auf ländliche Kleingemeinden Rücksicht, ohne auf die besondere Ortskenntnis und die rasche Einsatzfähigkeit durch die räumliche Nähe zu verzichten“, so Geisler.

Mehr als 30.000 Feuerwehrleute sind in Tirol im – großteils freiwilligen – Einsatz. Foto: Brunner Images

Eine Weiterentwicklung gibt es auch im Bereich der Betriebsfeuerwehren. Eine solche muss grundsätzlich eingerichtet werden, wenn dies für einen wirksamen Betriebsbrandschutz erforderlich ist. Ist die räumliche Nähe gegeben, können Betriebe künftig eine firmenübergreifende gemeinsame Betriebsfeuerwehr einrichten. Die Mitglieder der gemeinsamen Betriebsfeuerwehr müssen bei einem der beteiligten Betriebe angestellt sein oder als Leasingkraft in einem der Betriebe arbeiten. Auch eine Doppelmitgliedschaft bei Betriebsfeuerwehr und Freiwilliger Feuerwehr ist möglich, sofern der Betriebsbrandschutz nicht beeinträchtigt wird.

Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren scheiden mit dem vollendeten 65. Lebensjahr aus dem aktiven Dienst aus. Dies gilt nunmehr auch für Mitglieder der Berufsfeuerwehr. „In den Freiwilligen Feuerwehren wollen wir die Teilnahme an Übungen und am Einsatz auch für maximal fünf Jahre nach dem Übertritt in die Reserve ermöglichen. Wir schaffen sozusagen die ‚Altersteilzeit‘ in der Feuerwehr. Die Entscheidung darüber treffen die Betroffenen in den einzelnen Ortsfeuerwehren“, erläutert der zuständige Landesrat. Nicht gerüttelt werde an der Altersgrenze für Funktionsträger:innen. Mit 65 muss man also weiterhin sowohl in den Feuerwehren als auch in den Bezirksfeuerwehrverbänden und im Landesfeuerwehrverband seine Funktion in jüngere Hände legen. 

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