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Preise für Wohnungseigentum in Osttirol im Sinkflug

Der durchschnittliche Quadratmeterpreis fiel im Vergleich zum Vorjahr um fast 30 Prozent auf 2.174 Euro.

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7 Postings

F_Z
vor 7 Monaten

seit wann gibt es denn verbindliche Flächenwidmungspläne?

 
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    Edi1913
    vor 7 Monaten

    Natürlich sind die verbindlich, sind rechtlich eine Verordnung. Dass sie bei jeder Gelegenheit geändert werden, wofür ein einfacher Gemeinderatsbeschluss reicht, ist eine andere Geschichte...

     
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observador
vor 7 Monaten

Mich überrascht etwas, dass der Preisverfall sich noch nicht in allen Bezirken durchgeschlagen hat, wobei das auch nur eine Frage der Zeit sein kann. Und so hart die aktuelle Zinspolitik für all jene ist, die noch vor noch gar nicht so langer Zeit ihre Finanzierung quasi geschenkt bekommen haben. Eine wichtige Kurskorrektur wird dadurch allerdings erreicht. Die, die bisher mit fremdem Geld einen auf dicke Hose gemacht haben und als große Immobilienmogule massenweise Objekte und Liegenschaften aufgekauft haben um damit das große Geld zu machen, schauen jetzt blöd drein, da ihnen ihr Finanzkartenhaus zusammenkracht. Ich glaube, dass da viele windig finanzierte Objekte und Projekte auf den Markt kommen und es dadurch zu einer allgemeinen Entspannung bei den Preisen kommen dürfte. Weil so wie das in den letzen Jahren gelaufen ist konnte es ja auch nicht weitergehen.

 
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    miraculix
    vor 7 Monaten

    @observador: Möge sich Ihre Einschätzung als treffsicher erweisen!

    Der aktuelle Status innerhalb des Immobilienmarktes geht auf verschiedene Ursachen zurück. Bei den Grundstücken ist es ein Versagen der Raumordnung auf breiter Front. Noch kurz vor der Einführung verbindlicher Flächenwidmungspläne wurden noch schnell Baugründe auf Vorrat gewidmet. Dies teilweise, um politisch gleich Gesinnten noch schnell einen "wertvollen" Gefallen zu tun, teilweise, um nicht wenig später in Argumentationsnotstand gegenüber einer übergordneten Stelle zu kommen. Seit Jahrzehnten verbessert gewidmetes Bauland zwar die Bilanz ihrer Eigentümer*innen, aber sonst rein gar nichts ...

    In den Jahrzehnten, die ich miterlebt habe, stieg der Immobilienpreisindex fast durchgehend stärker als der Verbraucherpreisindex, der ja auch den jährlichen Lohnerhöhungen zugrunde liegt. Daraus ergibt sich einerseits keinerlei Motivation, gewidmetes Bauland auf den Markt zu bringen. Es war eine prakisch risikolose Geldanlage. Andererseits ging und geht die Schere zwischen den Einkommen und dem Wert von Grundstücken weit auf.

    Aus meiner Sicht ist das auch in Zukunft nur dadurch zu ändern, dass gewidmetes Bauland, das nicht tatsächlich als solches genutzt wird, ein "Ablaufdatum" braucht. Damit meine ich einen Termin - in angemessenem Abstand nach heute - an dem Bauland mit historischem Widmungstermin ohne Ausnahmen wieder zu Freiland wird, wenn es bis dahin nicht entsprechend seiner Widming bebaut wird. Natürlich sollen Eigentümer*innen bei tatsächlichem Wohnbedarf wieder einen Widmungsantrag stellen können. Rechtlich wäre das natürlich zumindest eine Gratwanderung, weil sich damit eine sprunghafte Wertsteigerung aus der Vergangenheit in Luft auflösen würde. Ich höre schon "unzulässiger Eingriff in Eigentumsrechte" ... Aber neben dem Eigentumsrecht gibt es auch noch weitere Grundrechte ...

    Bei Wohnungen gibt es andere Auswüchse der bestehenden Rechtsordnung. Es soll in Tirol tausende Wohnungen geben, die seit ihrer Errichtung noch nie bewohnt waren, sondern als "Anlegerwohnung" mit ihrer Wertsteigerung mehr "Gewinn" abwerfen als Mieteinnahmen. Diese wären ja zu versteuern und zusätzlich die Abnutzung und der daraus resultuierende Instandhaltungsaufwand gegenzurechnen. Ob das in Zeiten, in denen immerhin schon erkannt wurde, dass Boden ein nicht vermehrbares Gut ist und auch Energie- und Ressourcenverbrauch weit in unser aller Zukunft reichende negative Auswirkungen haben, noch zeitgemäß ist, steht auf einem anderen Blatt.

     
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      observador
      vor 7 Monaten

      Vielen Dank für den sehr interessanten Einblick und die kompakte und aufschlussreiche Zusammenfassung dieser Entwicklungen, die mir so im Detail ehrlichgesagt auch nicht klar waren. Ich kann Ihrer Forderung nach einem Ablaufdatum für gewidmete, aber nicht bebaute Grundstücke auch sehr viel abgewinnen. Wer zocken will soll in's Kasino gehen oder auf den Finanzmärkten sein Glück versuchen (aber auch das Risiko von Verlusten tragen). Diese Spekulationen auf Kosten all jener, die dringend Wohnraum benötigen ist hochgradig unanständig.

       
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      Senf
      vor 7 Monaten

      Gewidmetes Bauland sollte etwa zur Halbzeit bis zur periodischen "Fortschreibung des Flächenwidmungsplanes" ins Freiland zurückfallen. Auch wenn man in Osttirol aufgrund der politischen Machtstrukturen damit rechnen muß, dass dann halt ein neuerlicher Antrag zur "Neuwidmung" gestellt wird, sollte man nicht vergessen, dass eventuell die Zeit und Gesinnung gegen den Flächenfraß arbeitet. Das mag zwar in den Ohren des aktuellen "Abgeordneten" nicht gut klingen, aber auch der wirds irgendwann schnallen, vielleicht durch zureden seiner Enkel!

       
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      miraculix
      vor 7 Monaten

      @senf: für Neuwidmungen könnte es die von Ihnen vorgeschlagene Regelung natürlich geben. Die bescheidmäßige Festlegung einer Frist zur Bebauung beim Erwerb eines Grundstücks geht ja auch in diese Richtung, gilt aber nicht dann, wenn Bauland als Wertanlage gehortet wurde ...

      Es bestünde im Rahmen von Änderungen im Raumordnungsrecht auch die Möglichkeit, mit einer Widmungsabgabe einen Teil der Wertzuwachses von Grundstücken für die Allgemeinheit zu sichern. Es könnten auch die Bestimmungen für die Einhebung der Grundsteuer geändert werden. Was spräche dagegen, dass unbebautes Bauland in Zukunft eine eigene Kategorie wäre und dafür ein höherer Steuersatz anfiele?

      Den Konjuntiv verwende ich in dem Zusammenhang nicht zufällig. Ist ja sicher nicht im Sinne von Besitzstandswahrern und Aufrechterhaltungspolitikern (bewusst nicht gegendert) Aber wer weiß, vielleicht werden irgendwann Träume wahr ...

       
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