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Das Amtsgeheimnis heißt jetzt „Informationsfreiheit“

Ein Wort wird ausgetauscht und es ist mehr geheim als bisher. Das ist kein Schritt in die richtige Richtung. 

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Dr. Josef Unterweger ist Rechtsanwalt in Wien und Autor zahlreicher Veröffentlichungen. Für dolomitenstadt.at verfasst der gebürtige Osttiroler eine Kurzserie über „Gesetze für die Welt von gestern“.

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8 Postings

ruhigblut
vor 6 Monaten

Ich habe einfach nur mehr die "Schnauze voll" von so viel Verlogenheit und Arroganz. Ständig versucht man uns für blöd zu verkaufen. Große Gesetzesentwürfe, Reformen werden angekündigt, hochgejubelt und dabei wird genau das Gegenteil gemacht. Entwicklung kann einmal langsam gehen, ja sogar stehen bleiben, aber andauernde Rückschritte geht wirklich nicht mehr! Wer stoppt denn endlich diesen Wahnsinn?

 
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    Nickname
    vor 6 Monaten

    Hoffentlich das Wahlvolk bei der nächsten Wahl

     
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      ruhigblut
      vor 6 Monaten

      Ja , schau ma mal wie`s wird, aber beim Informationsfreiheitsgesetz seh ich leider bei allen Parteien sozusagen schwarz bzw. grün/rot/blau! :-)

       
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steuerzahler
vor 6 Monaten

Diese typisch österreichische Gesetz ist einfach eine Frechheit. Es verbessert genau nichts. Die bisherigen Gepflogenheiten werden lediglich mit einem schöneren Namen versehen. Die Politiker, die uns das unterjubeln wollen, gehören entfernt. Leider haben wir in unserer Demokratur nicht die Möglichkeit dazu.

 
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    defregger
    vor 6 Monaten

    Der Krug geht solange zum Brunnen, bis er bricht. ......ich setze darauf.....auch in unserer Demokratie wird es sich, irgendwann, durchsetzen. Beispiele gibt es ja einige.

     
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Chronos
vor 6 Monaten

Wie Herr Unterweger in seiner Analyse es vorzüglich beschreibt, Glanzleistung ist der Entwurf für das IFG (Informationsfreiheitsgesetzes) jedenfalls nicht! Ist nach Inkrafttreten mehr Transparenz und Offenheit zu erwarten? Nein, das IFG lässt zumindest in der Politik KEIN MEHR an Transparenz erhoffen. Wie sieht nun Offenheit, Transparenz und Informationsfreiheit für die Bürgerinnen und Bürger lt. IFG aus?

§ 5 IFG - Jedermann hat (…) ein Recht auf Zugang zu Informationen, soweit sie nicht der Geheimhaltung unterliegen. Und darauf folgt die "Geheimhaltung" im § 6 IFG. Dieser Paragraph zieht sich durchs ganze IFG und beinhaltet im Grunde fast alles, dass im Grunde, alles wieder geheim bleiben kann.

Wir, als gelernte Österreicher, sind aufgewachsen bzw. sind umgeben von Bankgeheimnis (etwas aufgelockert), Steuergeheimnis, Geheimhaltungsgesetze, Amtsverschwiegenheit usw. Alle diese gut behüteten Geheimnisse sind in Österreich historisch gewachsen, zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger, zum Vorteil von angeblichen Geheimnisträgern, wie Behörden, Institutionen, Verwaltung, Bund, Länder, Gemeinden. Jedoch benützen vordergründig die Entscheidungsträger in der Politik, egal welchen Couleurs, die Geheimhaltungsbestimmungen für ihre eigenen Zwecke, Nutzen und ihrer Machtausübung zum Nachteil der Öffentlichkeit!

Muster-EU-Land in dieser Hinsicht ist Schweden. In Schweden gibt es das "Öffentlichkeitsprinzip". Dieses Recht besagt, bei Behörden und Ämtern in alle Akten und Dokumente Einsicht nehmen zu können. Dieses Recht wurde 1766 in der Verfassung verankert. Die (schwedisch) "Offentlighetsprincipen" werden von vielen Schweden als unersetzlich für die Demokratie angesehen. D.h. Offenheit ist hierbei die Grundregel, Geheimhaltung die Ausnahme – z.B. Krankenakten (= selbsterklärend) unterliegen auch in Schweden der Geheimhaltung.

 
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    ruhigblut
    vor 6 Monaten

    👍👍👍

     
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e-mission
vor 6 Monaten

wenn transparenz und oder wortungetüme wie informationsfreiheitsgesetz angekündigt werden, dann kann man das gegenteil annehmen. langsam kommt mir vor, ungarn oder polen sind uns, trotz dauerschelte, in sachen freiheit des wortes überlegen.

 
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