Vorweg: Journalistische Fragen an die Bezirkshauptmannschaft Lienz werden seit Jahren postwendend an die Presseabteilung im Amt der Tiroler Landesregierung übermittelt, die dann auch Anworten liefert, die wir hier wörtlich wiedergeben:
Wer ist aus Sicht der Bezirkshauptmannschaft für die Sicherung des Wanderwegs im betroffenen Bereich primär verantwortlich (Grundeigentümer, Alm-/Weidepächter, Wegerhalter, Gemeinde, Tourismusverband)?
Grundsätzlich sieht das Tiroler Landes-Polizeigesetz die Gemeinde als Sicherheitsbehörde erster Instanz vor. Darüber hinaus greift die allgemeine Tierhalterhaftung nach dem ABGB (Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch). Der Iseltrail wird vom Tourismusverband Osttirol betreut – grundsätzlich gilt in Österreich jedoch die Wegefreiheit, mit Ausnahmen etwa bei forstgesetzlich ausgewiesenen Sperrgebieten.
War der betreffende Wanderweg oder Weidebereich zum Zeitpunkt des Unfalls mit Warnschildern oder Verhaltensempfehlungen gekennzeichnet, und wenn ja, nach welchem Standard?
Ob der betroffene Wanderweg oder Weidebereich zum Unfallzeitpunkt mit Warnschildern oder Verhaltensempfehlungen gekennzeichnet war, ist bitte bei den genannten Stellen zu erfragen.
Welche Vorgaben oder Empfehlungen gibt die Bezirkshauptmannschaft an Gemeinden, Tourismusverband und Landwirte zur Beschilderung und Sicherung von Wegen durch Weideflächen?
Empfehlungen werden über die jeweiligen Interessenvertretungen – etwa die Landwirtschaftskammer oder den Tourismusverband – kommuniziert.
War der betroffene Abschnitt des Wanderwegs der Behörde zuvor als potentiell gefährlich bekannt (z.B. frühere Vorfälle mit Weidevieh, Meldungen von Wanderern)?
Nein, der betroffene Abschnitt war der Behörde nicht als potenziell gefährlich bekannt und es liegen auch keine Gefährdungsmeldungen vor.
Sind der Bezirkshauptmannschaft weitere Zwischenfälle mit Weidevieh im selben Gebiet in den letzten Jahren bekannt?
Der Bezirkshauptmannschaft sind keine weiteren Zwischenfälle mit Weidevieh im selben Gebiet aus den letzten Jahren bekannt.
Welche Behörde führt aktuell die Ermittlungen zum Vorfall durch? Polizei, Staatsanwaltschaft, BH – Sicherheitsabteilung, andere?
Die Ermittlungen zum Vorfall werden von der Staatsanwaltschaft Innsbruck mit Unterstützung der örtlichen Polizei geführt. Für Auskünfte zu möglichen strafrechtlichen Ermittlungen darf daher höflich auf die Staatsanwaltschaft verwiesen werden.
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