Der Umweltanwalt des Landes Tirol Michael Reischer kritisiert in einer Stellungnahme das geplante Kraftwerksprojekt im oberen Debantbachbereich.
Wörtlich heißt es in seinem Schreiben: „Das geplante Vorhaben im derzeit noch naturnahen oberen Debantbachbereich wird aufgrund zahlreicher zu befürchtender, schwerwiegender Auswirkungen auf die Schutzgüter des Tiroler Naturschutzgesetzes 2005 in aller Deutlichkeit abgelehnt. Es sind nach Ansicht des Landesumweltanwaltes irreversible Schädigungen in diesem besonderen und einzigartigen Naturraum am Eingang des Nationalparkes Hohe Tauern zu befürchten, die die im Vergleich dazu erwartbare erneuerbare Stromproduktion bescheiden erscheinen lassen.“

„Zudem ist davon auszugehen, dass die zukünftige Stromproduktion vorwiegend während der Sommermonate stattfinden wird und somit nicht nur die ökologischen Aspekte des geplanten Projektes äußerst bedenklich sind, sondern auch die ökonomischen Aspekte des Vorhabens hinterfragenswert erscheinen.“
Umweltanwalt hält UVP-Prüfung für notwendig
Aufgrund von erheblichen Umweltauswirkungen ist Reischer der Ansicht, dass es sich beim geplanten Vorhaben um ein UVP-pflichtiges Projekt handelt, weshalb die zuständige Behörde mit der Feststellung beauftragt wird.
„Der Landesumweltanwalt spricht sich daher klar und deutlich gegen das geplante Wasserkraftwerksvorhaben aus.“
Landesumweltanwalt Michael Reischer
Zugang zum Nationalpark und Lebensräume beeinträchtigt
Konkret nennt der Landesumweltanwalt in seiner Stellungnahme fünf wesentliche Bedenken: Erstens werde das geplante Wasserkraftwerk „einen wichtigen Zugang zum Nationalpark Hohe Tauern in seiner beeindruckenden Wirkung auf Erholungssuchende nachhaltig und deutlich beeinträchtigen.“
Zweitens sei davon auszugehen, dass die Ausleitung „gemäß naturkundlichem Gutachten zu starken Beeinträchtigungen der Schutzgüter Naturhaushalt und Lebensraum heimischer Tier- und Pflanzenarten führen“ wird. Dies geschehe insbesondere „aufgrund der erheblichen Veränderung des Wasserhaushaltes und der gewässerspezifischen Hydrologie.“
Wasseramsel und Deutsche Tamariske
In einem dritten Punkt weist Reischer auf erhebliche Einschränkung der Lebensraumqualität für die geschützte Vogelart Wasseramsel hin: „Im Zuge einer Begehung konnte eine sehr dichte Besiedelung dieses Bachabschnittes durch Wasseramseln festgestellt werden, während in den unteren, kraftwerksbeeinflussten Bachabschnitten keine Vertreter dieser Art gesichtet werden konnten. Der Landesumweltanwalt geht diesbezüglich davon aus, dass eine Gefährdung der lokalen Population der Wasseramsel durch das geplante Vorhaben in Zusammenwirken mit der bestehenden
Vorbelastung durch die Unterliegerkraftwerke anzunehmen ist.“
Viertens sei eine starke Beeinträchtigung der gänzlich geschützten und in Österreich vom Aussterben bedrohten Deutschen Tamariske anzunehmen.
In einem fünften Punkt geht der Landesumweltanwalt schließlich davon aus, „dass durch das geplante Vorhaben Gewässerstrecken, die sich im sehr guten ökologischen Zustand befinden, beeinträchtigt werden.“
Standort „völlig ungeeignet“
Zusammenfassend beschreibt Reischer, „dass das geplante Kraftwerksvorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter des TNSchG 2005 führen wird. Die massiv in ihrem Wasserhaushalt beeinträchtigte Fließstrecke des Debantbaches würde sich im Vergleich zu den bestehenden Defiziten um und 40 Prozent in ihrer Länge vergrößern und so gut wie den gesamten Mittellauf dieses Baches in Anspruch nehmen.
Damit verbunden sind nach Ansicht des Landesumweltanwaltes erhebliche kumulierende Umweltauswirkungen des geplanten Vorhabens mit den bereits bestehenden Vorbelastungen durch die drei Unterliegerkraftwerke. Nach Ansicht des Landesumweltanwaltes sollten sowohl die Antragstellerin als auch die betroffenen beiden Gemeinden die 'Für und Wider' eines solchen Vorhabens nochmals sehr gut überdenken – dem Gefertigten erscheint der gewählte Vorhabensstandort an diesem besonderen Gewässer, an diesem besonderen Zugang zum Nationalpark, an diesem besonderen Ort, an dem ein sehr beeindruckender, naturnaher Gebirgsbach erlebbar ist, völlig ungeeignet, um langfristig unökonomisch Strom produzieren zu können.“
„Vielmehr sollten zukunftsfähige Projekte angedacht werden, um diesen besonderen Fließgewässerabschnitt für heutige und nächste Generationen möglichst frei von technischen Eingriffen erlebbar zu machen. Der Landesumweltanwalt spricht sich daher klar und deutlich gegen das geplante Wasserkraftwerksvorhaben aus“, so Reischer in seiner Stellungnahme.
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