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Preiserhöhung des E-Werks in Hopfgarten wird geprüft

AK zweifelt Rechtswirksamkeit an und fordert Transparenz. Die Genossenschaft reagiert mit eigenem Gutachten.

Bereits vor einigen Wochen wurde seitens der AK Tirol ein Gutachten in Auftrag gegeben, um die schon durchgeführten und noch geplanten Preiserhöhungen der heimischen Stromanbieter rechtlich prüfen zu lassen. Auch die Änderungen der Allgemeinen Lieferbedingungen (ALB) wurden unter die Lupe genommen.

Die Erhöhungen beruhen auf einer Novelle des Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG), die im Februar 2022 umgesetzt wurde. Alexander Schopper vom Institut für Unternehmens- und Steuerrecht an der Uni Innsbruck, der federführend an der Prüfung für die AK beteiligt war, ortete in diesem Zusammenhang eine gewisse „Rechtsunsicherheit“.

Im ersten Rechtsurteil zur Novelle des ElWOG hat das Handelsgericht Wien die Preiserhöhungen des teilstaatlichen Stromkonzerns Verbund vom Mai 2022 gekippt. Auch die Preiserhöhung der TIWAG in Tirol stufte die Arbeiterkammer als rechtlich unwirksam ein. Der Verweis auf Inflation, Ukraine-Konflikt und ÖSPI reiche nicht aus, die Kostenstruktur müsse präzise dargelegt werden. Auf Druck der AK hat die TIWAG eine Neuberechnung der Preise angekündigt, deren Ergebnisse Ende März vorliegen sollen.

Insgesamt vier Kraftwerke erzeugen Strom für das E-Werk Hopfgarten. Foto: Archiv Gemeinde Hopfgarten

Doch nicht nur die TIWAG, auch diverse kleine Stromanbieter wurden vom Team um Rechtswissenschafter Alexander Schopper geprüft – darunter mit dem E-Werk Hopfgarten auch eine Osttiroler Genossenschaft. Vier Kraftwerke erzeugen in der Gemeinde im Defereggental Strom aus Wasserkraft für rund 300 Haushalte. Für das Jahr 2022 hob die Genossenschaft die Energiepreise (inkl. MwSt) zunächst im Mai und im Rahmen einer Folgeerhöhung im Jänner 2023 von sechs auf insgesamt 15 Cent an. Auch dieser Preisanstieg sei rechtlich unzulässig, wie die AK betont.

„Sachlich ist die Erhöhung vollkommen gerechtfertigt, das kann ich auch beweisen.“

Markus Kleinlercher, Geschäftsführer E-Werk Hopfgarten

„Das vorgelegte Informationsschreiben des E-Werks Hopfgarten entspricht nicht den gesetzlichen Anforderungen einer transparenten und verständlichen Information. Die Strompreiserhöhungen sind daher rechtsunwirksam“, heißt es in einer Stellungnahme, die auch dem Werksleiter Markus Kleinlercher zugestellt wurde. „Da geht es rein um die Kommunikation. Sachlich ist die Erhöhung vollkommen gerechtfertigt, das kann ich auch beweisen“, erklärt der Geschäftsführer.

Das E-Werk hat bereits eine separate Prüfung in Auftrag gegeben. Sollte auch diese dem E-Werk mangelnde Transparenz attestieren, habe man „mehrere Optionen“, so Kleinlercher, der jedoch nicht ins Detail gehen will. Man nehme die Arbeiterkammer aber ernst: „Natürlich befassen wir uns damit. Das Gutachten ist jedoch sehr einseitig.“ Eine Preisanpassung sei „zwingend erforderlich“, um erfolgreich zu wirtschaften.

2022 und auch im laufenden Jahr 2023 sei das kaum noch möglich: „Wir produzieren mittlerweile rund 20 Millionen Kilowattstunden Strom, nur um die drei Millionen KWh, die in Hopfgarten gebraucht werden, zu finanzieren.“ Während die Einkaufspreise rasant gestiegen sind, habe man daraus im Stromverkauf nicht wirklich Kapital schlagen können. Grund dafür sei laut Kleinlercher, dass das E-Werk weit im Voraus plane und auf Termin liefere.

Dolomitenstadt-Redakteur Roman Wagner studierte an der FH Joanneum in Graz und ist ein Reporter mit Leib und Seele. 2022 wurde Roman vom Fachmagazin Österreichs Journalist:in unter die Besten „30 unter 30“ gewählt.

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Erhöhungen auf Strompreise rechtlich unwirksam

Verweis auf Inflation, Ukraine-Konflikt und ÖSPI reicht laut AK Tirol nicht aus. Kostenstruktur muss dargelegt werden.

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10 Postings

Osttirol
vor einem Jahr

Die Preiserhöung ist in gar keiner Weise gerechtfertigt finde ich weil das Wucherpreise sind das ist meine Meinung dazu

 
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steuerzahler
vor einem Jahr

Die Strompreisbremse und ebenso die anderen Bremsen werden ausschließlich von uns allen selbst bezahlt. Denn das Steuergeld zur Finanzierung all dieser Bremsen stammt nur zu einem sehr kleinen Teil von den Abzockern. Die extrem überhöhten Unternehmensgewinne werden letztlich vom Verbraucher bezahlt. Reiner Etikettenschwindel, das dient nur zur Selbstdarstellung der Politiker. Almosenverteilung, die dann auf dem Umweg Steuerlast wieder hinterrücks aus unseren Taschen gezogen wird. Statt die Wucherer anzuklagen, wird das Volk erst mal ruhiggestellt. Schließlich werden die meisten vergessen, warum alles so teuer geworden ist.

@senf: die Einheit für Kilowattstunde ist kWh, hier stößt die Kleinschreibung an ihre Grenzen @stadtner: der Vergleich zwischen kWh und kW/h ist nicht möglich. kWh ist die Einheit für Arbeit, kW die Einheit für Leistung. Wenn ein Generator mit. einer Leistung von 1 kW eine Stunde lang läuft, hat er die Arbeit 1 kWh geliefert. Kilowatt pro Stunde ist daher Unsinn.

 
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    Senf
    vor einem Jahr

    du hast ja recht, aber sei bitte nicht so knauserig mit meinem kleinschreibgetue - es kommt dasselbe heraus :-)

    ja und das spielchen der momentanen politik ist für sie kalkulierbar, weil sie ihr völklein ja kennen. hast dir was anderes erwartet?

    ich nicht!

     
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Senf
vor einem Jahr

interessant, man staune, so langsam trauen sich nach der "bösen tiwag" auch die privatkraftwerksbetreiber aus den schon österlichen büschen heraus, denn wie die hopfgrtner elektrogenossenschaft jetzt berichtet, wird der tarif von 6 auf 15 cent/kwh erhöht und das sind satte 250%, also das zweienhalbfache. zu welchen preis man die energie derzeit an die bürger über den landesversorger verkauft, welchen erlös man hier einsackt um den dreimillionen kw eigenverbrauch der hopfgartner zu finanzieren findet im bericht sonderbarerweise keine erwähnung, denn die vier wasserkraftwerke am grünalmbach, gagenbach, zwenewaldbach und glauritbach liefern immerhin über 21.000.0000 kwh im regeljahr. nachzulesen unter https://www.ew-hopfgarten.at.

wenn das gebirgige wasser tatsächlich soooo gut schmeckt, wie der @goggewanz spitzbübisch meint, dann werden wohl auch die forellen bald unbezahlbar!

 
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    GoggeWanz
    vor einem Jahr

    !!😇😉😂!!

     
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Stadtner
vor einem Jahr

Also wenn ich 20 Mio kwh produzieren muss, um 3 Mio kw/h zu finanzieren, dann muss man sich fragen, wie so eine Kostenrechnung ausschaut. Da muss man dann teure Kraftwerke bauen um 20 Mio zu produzieren und diese müssen finanziert werden. Wenn man nur 3 Mio produzieren würde, wäre das dann günstiger? Welche Verträge hat das E-Werk, dass es so wenig für Strom bekommt? Gilt die Indexklausel nur für Kleinabnehmer oder auch für die großen? Und irgendwie komisch, dass Erhöhung so hoch ist, dass es den Leuten nicht so weh tut, aber man durch Strompreisbremse 5 ct abschöpfen kann, was bei 3 Mio, von denen schätze ich 1,5 Mio in die Strompreisbremse fallen ein schönes Geld ohne Belastung der Bürger erhält.

 
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varaderox
vor einem Jahr

20 mWh vs 3 mWh , heißt das der Preis für der erzeugten Strom (scheinbar auf Termin verkauft) nur 1/6 des für die Verbraucher zugekauften Strom ist?

 
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    steuerzahler
    vor einem Jahr

    Nur der Richigkeit halber, das Zeichen m vor der technischen Einheit bedeutet milli , das ist ein Tausendstel der Einheit, In dem Fall würde es Milliwattstunde bedeuten, also eine Tausendstel Wattstunde. Das ist für ein Kraftwerk schon etwas wenig. Richtig wäre MWh, also Megawattstunde.

     
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      steuerzahler
      vor einem Jahr

      Der Nichtzustimmer soll mal googeln.

       
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GoggeWanz
vor einem Jahr

Ich habe heute das Wasser aus dem Zwenewald gekostet, tatsächlich schmeckt es hochwertiger!

 
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