Wie bereits mehrfach berichtet wurde, plant die Austrian Power Grid (APG) gemeinsam mit Kärnten Netz (KNG) eine neue 380-kV-Leitung, die zwischen Lienz und Obersielach in Kärnten verlaufen soll. Im Rahmen dieses Projekts „Netzraum Kärnten“ soll außerdem das bestehende 110-kV-Netz verstärkt und ausgebaut werden.

Bereits seit geraumer Zeit versuchen diverse Bürgerinitiativen mit unterschiedlich validen, teils auch zweifelhaften Argumenten gegen das Vorhaben zu mobilisieren. Nun erhält die Seite der Kritiker:innen aber gewichtige Unterstützung in Form einer Stellungnahme aus der Geschäftsstelle des Kärntner Naturschutzbeirats bzw. Umweltanwalts.
Mangelnde Transparenz und Missachtung von Alternativen
Darin konstatiert das Kollegium der Kärntner Umweltanwaltschaft mit Blick auf das 380-kV-Leitungsvorhaben „erhebliche methodische Defizite, eine unvollständige Variantenprüfung sowie eine unzureichende Berücksichtigung des NOVA-Prinzips“. Die gesamte Stellungnahme ist hier einsehbar.
Zentrale Kritikpunkte beziehen sich darauf, dass der Projektwerber die Nutzung bestehender Korridore, insbesondere der vorhandenen 220-kV-Trasse, pauschal als nicht zielführend abgetan habe und wichtige Fakten zu Bestandsanlagen verschweige. Ebenfalls sei eine technologische Möglichkeit, nämlich die Nutzung von Hochtemperatur-Leiterseilen mit Karbonfaserkern, als vollwertige Alternative zum Neubau nicht berücksichtigt worden.
Darüber hinaus sieht die Kärntner Umweltanwaltschaft angesichts eines stagnierenden Strombedarfs Defizite in der Bedarfsplanung und prognostiziert ökologische Auswirkungen im Bereich des Arten- und Lebensraumschutzes. Auch mit Blick auf zahlreiche weitere Bereiche, darunter Waldschutz, Geologie, Landschaftsbild und Vogelschutz, werden Vorbehalte geäußert.
Tiroler Umweltanwaltschaft stimmt in Kritik ein
Die Tiroler Umweltanwaltschaft hat ebenfalls eine Stellungnahme abgegeben und sieht durchaus Beeinträchtigungen in Verbindung mit dem APG-Projekt, auch wenn ein vergleichsweise kleiner Osttiroler Gebietsabschnitt betroffen ist. In dem Schreiben aus dem Büro des Tiroler Landesumweltanwalts wird analog zum Kärntner Pendant darauf hingewiesen, dass das vorgelegte UVE-Konzept des Projektwerbers methodisch unvollständig sei, da alternative Technologien völlig außer Acht gelassen wurden.
Zudem wird davon ausgegangen, dass eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung stattzufinden hat. Im Rahmen einer solchen soll untersucht werden, ob der Lienzer Talboden als funktionaler Flugkorridor oder Raumnutzungsbereich für europaweit geschützte Vogelarten von Bedeutung ist. In diesem Fall müssten Beeinträchtigungen der Natura-2000-Erhaltungsziele ausgeschlossen bzw. geeignete Vermeidungsmaßnahmen festgelegt werden.
Erdverkabelung in Nikolsdorf?
In den Stellungnahmen beider Landesumweltanwaltschaften wird zudem dezidiert auf die Talenge bei Nikolsdorf Bezug genommen. Dort sei zwingend eine Erdverkabelung zu prüfen, „da eine Freileitung dort aufgrund der Topografie eine unzumutbare Barrierewirkung und Kollisionsgefahr für Vögel darstellt.“
Georg Rainer, Bürgermeister der Gemeinde, hält diese Möglichkeit aber auch nicht für der Weisheit letzter Schluss. „Dann ist halt das Grundwasser betroffen“, so Rainers knappe Einschätzung. Außerdem würde eine Erdverkabelung eine Bautrasse zwischen 50 und 70 Metern erfordern, auch wenn die Kabeltrasse selbst nur 20 Meter breit ist.
Dem Gemeinderat wurde zwar die Netztrasse vorgestellt, ein Beschluss wurde diesbezüglich aber nicht gefasst. Auch mit den Grundbesitzer:innen seien Gespräche geführt worden. Im nächsten Schritt wartet Rainer auf die Präsentation der Feintrasse, die voraussichtlich im Herbst klären soll, welche Standorte tatsächlich geeignet sind.
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